Wie der österreichische Pseudo-Rechtsstaat Verbrechen legalisiert

Rechtsstaat oder Schildbürgerstaat ? Diese Frage stellt sich für mich nach meinen jüngsten Erfahrungen. Ich wurde Opfer eines strafrechtlich definierten Delikts, nämlich der üblen Nachrede. Diese wird in Österreich als Privatanklagedelikt gehandhabt. Das heisst, das Opfer muss den Täter unter Nennung von Vornamen und Nachnamen und Wohnadresse bei einem Gericht anklagen.

Allerdings kenne ich vom Täter nur den Vornamen, aber nicht den Nachnamen und nicht die Wohnadresse, auch deswegen, weil es sich beim Rahmen der Kontakte mit ihm um einen gemeinnützigen Verein handlet, der hohe Datenschutzstandards hat und diese auch in den Vereinsstatuten verankert.

Nachdem mich die Polizei unter dem Hinweis, dass es sich um ein Privatanklagedelikt handle, an die Gerichte verwiesen hatte, dachte ich, ich könnte mit einem richterlichen Beschluss den Datenschutz des Vereins knacken und so an die Nachnamen und die Wohnaddressen von Täter, Zeugen und sonstigen Verwickelten kommen.

Aber nein ! Das Gericht weigerte sich nach mehrmaligem Hin und Her, mir einen richterlichen Beschlusss zur Knackung des Datenschutzes auszustellen und verwies mich zurück an die Polizei, die mich an die Gerichte verwiesen hatte.

Da fühlt man sich so verarscht wie Asterix und Obelix in "Asterix erobert Rom", im "Haus, das Verrückte macht", in dem Asterix ud Obelix auch so im Kreis geschickt werden.

Der eigentlich Anlassfall ist nun schon zwei Monate her und seither bemühe ich mich, ein Verfahren einzuleiten (!!!), auch deswegen, weil die Gefahr besteht, dass durch die lange Verzögerung Zeugen unauffindbar werden könnten, weil sie in die USA zurückreisen.

Youtube-Video zum "Haus, das Verrückte macht", in "Asterix erobert Rom"

Jedenfalls ist dieser Fall bei weitem nicht der Einzige, unter dem die "üble Nachrede" zwar illegal, aber trotzdem uneinklagbar ist.

Eine zweite Dimension ist die Anonymität im Internet. Im Internet kann jeder Fake-Accounts mit Falschnamen erstellen und unter diesem Falschnamen üble Nachrede betreiben - zwar illegal, aber trotzdem nicht mit rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfbar.

Eigentlich ist das sogar verfassungswidrig, weil jedem Verbrechensopfer ein Rechtsmittel zustehen muss, was in diesem Fall nicht erfüllt ist.

Um dieser Malaise anzuhelfen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1.) Die üble Nachrede wird Offizialdelikt, sodass eine Ermittlungspflicht für die Behörden besteht (das hat Justizministerin Zadic vorgeschlagen)

2.) ein Erlass oder eine Weisung, dass Richter in solchen Fällen Beschlüsse erstellen müssen, die nötigen Datenzugang ermöglicht.

3.) polizeiliche Ermittlungen

4.) Abschaffung der "üblen Nachrede" als strafrechtliches Delikt. Einen Tatbestand für illegal zu erklären, ohne den Geschädigten ein Rechtsmittel zu geben, gegen diesen illegalen Tatbestand vorzugehen, kann man auch durch Legalisierung beseitigen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat

Definition der "üblen Nachrede" laut Strafgesetzbuch:

"Strafbare Handlungen gegen die Ehre

Üble Nachrede

§ 111.

(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten."

Die Rechtsstaatlichkeit ist auch Teil der Kopenhagener Kriterien der EU, die Beitrittswerber erfüllen müssen, um aufgenommen zu werden.

Wie gesagt nur die Beitrittswerber! Die bereits Beigetretenen dürfen dann wieder Unrechtsstaaten sein, und die Rechtsstaatskriterien, die Beitrittswerber erfüllen müssen, wieder verletzen und unerfüllt lassen, bzw. unerfüllbar machen!

Für mich als Vertreter von "Post-Privacy" stellt sich auch die Frage, ob die europäischen Standards in Sachen Datenschutz nicht längst schon zu hoch sind und gesenkt werden sollten.

Die DSGVO in der österreichischen Version (Datenschutzgrundverordnung, Ursprünglich EU-Recht, von Österreich übernommen) dreht sich in §36-40 um die zuständige Behörde im Fall von strafrechtlichen oder zuvilrechtlichen Ermittlungen, allerdings ohne zu präzisieren, ob im Falle eines Privatanklagedelikts die Polizei oder das Gericht für die Ermittlung von Nachnamen von Täter, Zeugen und sonstigen verwickelt Personen zuständig ist.

https://kurier.at/politik/ausland/wirtschaftsexperte-zur-eu-weder-werte-noch-rechtsstaat/400713228

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