Was mich von H.C. Strache unterscheidet, ist u.A. folgendes: wenn jemand (ein Mann) ein Attentat auf Strache plant oder androht, dann erwähnt Nina Bussek, die Sperecherin der Staatsanwaltschaft das; wenn hingegen jemand (eine Frau) ein Attentat auf mich VERÜBT (nicht nur plant), dann ist ihr das keine Erwähung wert.
Bei aller Wertschätzung ist an und für sich ja schon aus Sicht der Gewaltentrennung problematisch, das Angehörige oder Ex-Angehörige der Justiz (wie Griss oder Edtstadler) Mitglieder der Legislative werden, oder Mitglieder der Exekutive (wie Bierlein oder Edtstadler).
Aber eine besondere Problematik besteht in diesem Zusammenhang, weil die Richterschaft bereits eine frauendominierte Branche ist (allerdings ist der Überhang an Frauen nicht so groß; wäre aber trotzdem ein Verstoss gegen die 50:50-Quote, allerdings sind es in diesem Fall die Frauen, die überrepräsentiert sind, und dann sind die Feministinnen, die im andersrum gelagerten Fall lauthalsest Quote fordern, auffallend still).
Bereits der Focus auf die strengere Bestrafung von Vergewaltigungen (Anhebung der Mindestrafe) kann als Geschlechterjustiz oder Frauenjustiz betrachtet werden, insbesondere dann, wenn sie nicht Hand in Hand geht mit Einführung von Mindeststrafen zum Beispiel im Falle von Totwürgedominas: im Wiener Fall erhielt die Täterin zwei Jahre bedingt und Null Monate unbedingt für schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
Und das Strafgesetzbuch, das zu weiten Teilen aus dem 19. jahrhundert stammt, ist natürlich selbst auch sexistisch und ungegendert, weil es immer nur vom "Täter", von "Der Täter dies", "Der Täter das", aber niemals von "Die Täterin" spricht. So als könnten Frauen keine Verbrechen begehen.
Hatten wir da nicht was ? Elfriede Blauensteiner, die schwarze Witwe, die zahlreiche Männer zu Tode brachte, mit der Frauenwaffe Gift ? Ein Beweis, dass auch Frauen morden können, auch wenn Täterinnen im Strafgesetzbuch nicht erwähnt sind.
Und nun das: nicht nur dass wir eine Justizstaatssekretärin aus der Justiz hatten, neben einem Justizminister, der aus dem Rechnungshof kam, haben wir jetzt auch noch eine Kanzlerin, die aus der Justiz kommt und somit das Paradebeispiel für undemokratische Machtkonzentration darstellt.
Sondern wir haben auch noch eine Doppelmoral beim Berichten: Männertaten oder Männertatvorbereitungen und Tatplanungen werden von der weiblichen Sprecherin der Staatsanwaltschaft an die große Glocke gehängt, Frauentaten frauensolidarisch verschwiegen.
Und es traut sich niemand, das zu kritisieren, weil jeder eine Angst hat, als "Sexist" geshitstormed zu werden, wenn er dieses heisse Eisen der sexistischen Justiz (oder der Justiz, die zumindest nicht über den Verdacht erhaben ist, sexistisch un ungerecht zu sein) zum Thema macht und anfasst.
CC / Kork-commonswiki ? https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Schwarze_Witwe#/media/Datei:Latrodectus_tredecimguttatus_female.jpg
Schwarze Witwe, eine Giftspinne, oft Spitzname von Giftmörderinnen, die es prinzipiell geben kann und auch gab, auch wenn das österreichische Strafgesetzbuch immer nur von "Der Täter" spricht.
Aus dem Strafgesetzbuch:
"Grob fahrlässige Tötung
§ 81. (1) Wer grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3) den Tod eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer den Tod eines Menschen fahrlässig herbeiführt, nachdem er sich vor der Tat, wenn auch nur fahrlässig, durch Genuss von Alkohol oder den Gebrauch eines anderen berauschenden Mittels in einen die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand versetzt hat, obwohl er vorhergesehen hat oder hätte vorhersehen können, dass ihm eine Tätigkeit bevorstehe, deren Vornahme in diesem Zustand eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeizuführen oder zu vergrößern geeignet sei.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3) oder in dem in Abs. 2 bezeichneten Fall den Tod einer größeren Zahl von Menschen herbeiführt."
Soll das nun heissen, dass die Totwürgedomina eben deswegen Null Monate unbedingt bekam, weil sie eine Frau ist und kein Mann, kein "er", der im Paragraphen bzgl. grob fahrlässige Tötung erwähnt ist ? Eben weil in diesem Paragraphen "sie" als Täterin nicht vorkommt ?
Somit stellt sich die Frage, wie männerfeindlich und frauentatenverharmlosend oder -vertuschend Österreichs Justiz insbesondere unter Kanzlerin Bierlein ist !
CC / Karl Gruber ? https://de.wikipedia.org/wiki/Brigitte_Bierlein#/media/Datei:Europaforum_Wachau-2019_1190.JPG
Kanzlerin Bierlein, die Wende hin zur männerfeindlichen und frauentatenvertuschenden Justiz, sehr an "Stadt der Frauen" erinnernd, einen Film von Federico Fellini aus dem Jahr 1980 ?