Der selbsternannte Mediapartizan Franz Miklautz veröffentlichte im heurigen Frühjahr im "Kärntner Monat", dass der Klagenfurter Magistratsdirektor Jost 800 Überstundeneinheiten angesammelt hatte, was einen Wert von ca. 66.000 Euro darstellt, womit er eine Jahresgage als Beamter von 270.000 Euro brutto erhielt.
An und für sich ist diese Transparenz ja begrüßenswert.
In der Folge leitete die Klagenfurter Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Miklautz ein mit dem Vorwurf des "Verdachts der Anstiftung zum Amtsmißbrauch".
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Dabei wurde ein Laptop von Miklautz beschlagnahmt, der einige Journalisten informierte, die einen kräftigen Wirbel machten: "Eingriff in das Redaktionsgeheimnis!"
In der weiteren Folge gab dann Justizminister Zadic Einstellungsweisung und die Klagenfurter Staatsanwalt hatte die denkbar schlechte Nachrede, die man sich vorstellen kann, so a la "Sind die wo angrennt ?" (was im Wienerischen etwa bedeutet: "Sind die verrückt ? Haben die eine schwere Kopfverletzung ?" )
In der Folge wurde dann Miklautz zu einer Art Helden des "investigativen Journalimus" erklärt.
Allerdings hatte er selbst gar nicht ermittelt oder recherchiert, sondern hatte den Lohnzettel des Amtsdirektors zugespielt erhalten.
Und zum Zuspielen solcher Infos hatte er auch aufgefordert auf seiner Homepage https://www.mediapartizan.at/
Dort heisst es beim Button "Stecken Sie uns was!": "Risikolos. Mit dem anonymen Postkasten"
Und genau diese "Stecken Sie uns was!"-Abteilung der Homepage stellt die Anstiftung zum Amtsmissbrauch dar, aufgrund derer die Klagenfurter Staatsanwaltschaft korrekt und gesetzlich eigentlich unvermeidlich ermittelte.
Da die Beamten des Klagenfurter Amtshauses durch die Medienberichte durchaus geschädigt waren als angebliche Amtsmißbraucher, waren sie es, die ein Interesse hatten, dass ihr Ruf wiederhergestellt würde, durch längere Ermittlungen.
Und wenn man davon ausgeht, dass die Info anonym zugespielt wurde, dann bestand auch gar keine Gefahr, dass Miklautz oder sein Laptop Infos über die Quellen hergeben hätte können, und dass das Redaktionsgeheimnis in dieser Hinsicht hätte gebrochen werden können.
Die Ermittlungen schienen also eher der Wiederherstellung des guten Rufes der Beamten zu dienen, als einer Quellenschädigung. Als beabsichtigtes Ermittlungsziel kann also ein Negativereignis vermutet werden, also das Nichtauffinden der Quelle und die damit verbundene Entlastung der Beamten, was in den Medien aber praktisch gar nicht erwähnt wurde. Stattdessen wurde der Klagenfurter Staatsanwaltschaft von zahlreichen Medien die Absicht zumindest in Nahelegungsform unterstellt, es sei der StA um Schädigung von Miklautz oder der Quelle gegangen.
Dadurch, dass die Justizministerin Zadic das Verfahren niedergeschlagen hat, hat sie also die Forderungen der Wiener Journalisten erfüllt, aber ein schlechtes Licht auf die Beamten des Klagenfurter Amtshauses sowie der Klagenfurter Staatsanwaltschaft geworfen. Eine weitere Möglichkeit, die alle Medien verschweigen, ist, dass die Klagenfurter Staatsanwaltschaft die Beschlagnahmung von Miklautz´ Laptop vornahm, um auf dem Umweg über die Medien Druck in Hinblick auf den Beschluss eines Transparenzgesetzes zu machen. Es sind ja nicht nur sogenannte Investigativjournalisten investigativ (auch wenn die Recherche sich bei so manchem darauf reduziert, sich die "Story" zuschicken zu lassen), sondern auch Staatsanwaltschaften, sodass Journalisten und Staatsanwaltschaften oft ein ähnliches Interesse haben.
Damals, als der frühere, vielleicht ÖVP-nahe Sektionschef im Justizministerium Pilnacek mit dem Slogan "Daschlogt´s es !" ("Erschlagt es !", gemeint ein Verfahren) den Gang der Ermittlungen beeinflussen wollte, wurde er dafür heftig kritisiert von den Medien, wenn Justizministerin Zadic dasselbe macht, dann wird sie von den Medien glorifiziert.
Profil-Journalist Michael Nikbakhsh brachte in der Homepage "Dunkelkammer" einen Podcast zum diesem Thema, der Miklautz interviewte und glorifizierte und die Klagenfurter Staatsanwaltschaft schwer kritisierte:
In diesem Interview verschwieg Miklautz, dass er auf seiner Homepage "Stecken Sie mir was!" zum Amtsmißbrauch aufforderte, als genau das getan hatte, was die Staatsanwaltschaft ihm vorgeworfen hatte.
Da dieser Podcast möglicherweise als audiovisuelles Medium einzustufen ist und gemäß dem Audiovisuelle Medien-Dienste-Gesetz das Objektivitätsgebot gilt, hätte Miklautz möglicherweise korrekterweise und gesetzeskonformerweise dazusagen müssen, dass er auf seiner Homepage zum Amtsmißbrauch angestiftet hatte, was Miklautz aber nicht tat, was vermutlich eine Gesetzesverletzung darstellt. In dem Podcast-Interview behauptete Miklautz, er hätte nicht zum Amtsmißbrauch angestiftet, und der Vorwurf in dem Staatsanwaltsschriftstück des Verdachts der Anstiftung zum Antsmißbrauch sei falsch.
Soweit ich das überblicke, berichtete kein einziges Medium darüber, dass Miklautz durch seine Homepage-Abteilung "Stecken Sie mir was!" in der Tat triftigen Grund geliefert hatte, eine Anstiftung zum Amtsmißbrauch zu vermuten und einen Verdacht in dieser Hinsicht zu haben.
Ebenso berichtete kein einziges Medium, dass das Interview von Miklautz im Nikbaksch-Podcast möglicherweise als Verletzung des Objektivitätsgebots in AMDG einzustufen ist.
Im Podcast sagte Miklautz, die Polizei hätte ihm angeboten, den Laptop zu verplomben, was er angenommen hatte. Ermittlungsbehörden, die einen Laptop beschlagnahmen und hinterher verplomben, damit er garantiert ungeöffnet bleibt, scheinen kein wirkliches Interesse an der Aufdeckung des Informationsflusses zu haben, was die Frage aufwirft, was das sonstige Motiv für solche Ermittlungen/Scheinermittlungen sein könnte.
Ein weiterer problematischer Aspekt an Miklautz ist die Selbststilisierung als "Partizan". Die Partisanen waren keine netten gewaltlosen Journalisten, sondern irreguläre Kämpfer, beispielsweise im Zweiten Weltkrieg.
Beim "Massaker von Bleiburg" geht es um jugoslawische Nachkriegsverbrechen, begangen von der JVA/JNA, der jugoslawischen Volksarmee bzw. dem KNOJ (Korpus Narodne odbrane Jugoslavije) meist durch Erschiessung an 45.000 Kroaten, 4.000 Bosniaken, ca. 9.000 Slowenen und 2.000 Montenegrinern und Serben. Die Opfer waren zum Zeitpunkt alle unbewaffnet, Teile davon mit den Achsenmächten verwickelt, oder Verwandte von Leuten, die mit den Achsenmächten verwickelt waren. Die KNOJ war eigentlich ein neugebildeter Teil des jugoslawischen Geheimdienst, spezialisiert auf Erschiessungen, um den eigentlichen Geheimdienst zu entlasten. Die KNOJ waren eigentlich keine Partisanen, obwohl sie oft als Partisanen bezeichnet wurden. Sie wurden erst in der zweiten Jahreshälfte 1944 gegründet, als der Partisanenkrieg großteils vorbei war.
Indem Miklautz sich als Mediapartizan bezeichnet, verharmlost er die Partisanen und die als Partisanen bezeichneten Truppen und die von diesen als Partisanen bezeichneten Truppen begangenen Kriegsverbrechen und Nachkriegsverbrechen. Bei aller Wertschätzung der Rolle als Aufdecker sollten die problematischen Aspekte bei Miklautz nicht vertuscht oder verschwiegen werden, und das ist genau das , was zahlreiche (oder alle) Journalisten und Journalistinnen in diesem Fall machen. Insbesondere die notorischen Linksjournalisten Klenk und Wolf überschlugen sich auf Twitter ja geradezu mit Lobhubeleien gegenüber Miklautz - und verschwiegen dabei die problematischen Aspekte.
Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G):
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001412
Daraus:
"§ 41. (1)Fernsehprogramme, die Rundfunkprogramme im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, sind, haben den Grundsätzen der Objektivität und Meinungsvielfalt zu entsprechen."
Anstiftung zum Amtsmißbrauch der Partizanen-Marke "Stecken Sie uns was!" ist laut österreichischen Journalisten keine Anstiftung zum Amtsmißbrauch.
Und Kärntner Beamte müssen aus Sicht fast aller Wiener Journalisten scheinbar ja immer böse und nazistisch und rechtsextrem sein. Alle anderen Aspekte und Hintergrundtheorien dürfen in Wiener Medien scheinbar nicht veröffentlicht werden.