Die Wiener Stadtregierung überraschte wieder einmal mit der verhaltensauffälligen Handlungsweise, in Zeiten der Veränderung nichts zu ändern, und den schon gefassten Vorsatz fallen zu lassen, die Mindestgrößen für Wohnungen zu verkleinern (von 30 Quadratmeter auf 25). Auch das Vorhaben, die verpflichtende Trennung von Bad und WC abzuschaffen, hat die rot-grüne Stadtregierung Medienberichten zufolge auf Eis gelegt.
Die Gründe dafür sind unbekannt.
Was heisst das konkret ?
Schneller steigende Wohnungspreise, schwerer leistbare Wohnungen, insbesondere für Singles, mehr Zwang zur Obdachlosigkeit - pardon, zum Urban Sleeping, wie es das neudeutsche Stadtmarketing nennt.
Das bedeutet auch Verlängerung der Wege und Zersiedelung. Je größer die Mindestgröße einer Wohnung ist, umso höher muss man bauen, bzw. umso zersiedelter muss man bauen, um derselben Wohnbevölkerung Wohnungen zu bieten.
Wobei: den Prognosen zufolge wird die Wohnbevölkerung Wiens ja stark steigen, was wohl zur Folge haben wird, dass der Lobau-Tunnel tatsächlich genutzt werden muss.
Wien, die perfekt verwaltete Stadt, wie's in einer früheren Wahlwerbung der SPÖ Wien hiess, die die durch Wohnungsmindestgrößennichtverkleinerung und Bad-und-WC-Zusammenlegungsverbot steigende Obdachlosigkeit dadurch löst, dass sie die Obdachlosigkeit in "Urban Sleeping" umbenennt ??
Der Populismus dieser Entscheidung der Stadtregierung liegt darin, nahezulegen, dass große Wohnungen vereinbar sind mit kürzeren Wegen und niedriger Höchstbauhöhe und gleichzeitig mit steigender Stadtbevölkerung.
Aber das Eintreten dieses Wunders kann als ungefähr so wahrscheinlich betrachtet werden wie das Auftauchen des runden Quadrats, des Monsters von Loch Ness oder des Perpetuum Mobile.
Zitat: "Mindestgröße von Wohnungen: Die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Reduzierung der Mindestgröße von Wohnungen von bisher 30 m2 auf künftig 25 m2 sowie die ebenfalls geplante Aufhebung der bisher verpflichtenden Trennung von Bad und Toilette in Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen ist im aktuellen Gesetzentwurf nicht mehr enthalten."