Handelte der Bundespräsident Van der Bellen absichtlich und verletzte absichtlich die Sperrzeit 23 Uhr im Italiener-Restaurant, um Sebastian Kurz gegen die übertriebenen Angriffe der beiden Extreme, sowohl der Linksextremen als auch der Rechtsextremen, bzgl. des Besuches im Kleinwalsertal zu verteidigen ?
Der ÖVP-Aufruf bzgl. Kleinwalsertal, zu beflaggen, kann auch die Absicht im Hintergrund gehabt haben, dass die Leute sich auf die Beflaggung beschränken und nicht auf die Strasse strömen, was aber nicht funktioniert hat.
So gesehen hat Kanzler Kurz ja recht mit seinem Sager: "Man kann nicht alles planen".
Und auch, dass der Bundespräsident Van der Bellen sich angeblich unabsichtlich verplauderte, passt völlig in das Kurz´sche Rechtfertigungsschema "Man kann nicht alles planen".
In der Militärstrategiesprache würde man das, was Van der Bellen möglicherweise absichtlich machte, in etwa als "Entlastungsmanöver" bezeichnen.
Bundespräsident Alexander Van der Bellen: absichtliche Sperrstundenüberschreitung, um überzogene Kritik sowohl der Linksextremen als auch der Rechtsextremen an Sebastian Kurz wegen des Kleinwalsertal-Besuchs zu entschärfen und zu konterkarieren ?
Als Bundespräsident, der sozusagen überparteilich sein sollte und der nach dem Verständnis Vieler eine Art "Staatsnotar" sein sollte, kann sich Van der Bellen nicht so direkt in eine innenpolitische Schlammschlacht, wie sie um die Kleinwalsertalsache tobt, einmischen, daher muss er es viel indirekter tun, falls überhaupt. Viel diplomatischer. Und noch weniger kann er vielleicht als ein Präsident der "Linken" einen Kanzler der "Rechten" (Bürgerlich-Rechten) so direkt verteidigen, ohne viele Anhänger und Fans auf der Linken zu verlieren. So gesehen muss er einen indirekten Weg wählen.
Wenn wir annehmen, dass Bundespräsident Van der Bellen die Sperrstundenregelung 23 Uhr nur deswegen verletzte, um den übermäßig sowohl von Linksextremisten als auch von Rechtsextremisten kritisierten Kanzler Sebastian Kurz zu verteidigen, dann hiesse das ja, dass die übermäßig Kurz kritisierenden Links- und Rechtsextremisten mitschuld sind an Van der Bellens Regelüberschreitung und dass ohne deren übermäßiger Kurz-Kritik die Van der Bellen´sche Sperrzeitverletzung gar nicht erfolgt wäre.
Wenn man dem Verursacherprinzip folgen würde, so wären dann die skandalisierenden Kritiker an Kurz, sowohl von der extremen Linken wie auch von der extremen Rechten, die Verursacher und wenn eine Strafe wegen Sperrzeitverletzung fällig werden sollte, dann stellt sich die Frage, ob die Übertrieben-Kurz-Kritiker diese - rein moralisch gesehen - zahlen müssten, weil sie Van der Bellen praktisch zwangen, die Sperrzeit zu verletzen, um Kurz gegen übermäßige Kritik zu verteidigen.
Auch rein strafrechtlich, bzw. durch Übertragung der Strafrechtslogik, liesse sich das in etwa rechtfertigen, z.B. durch die "Bestimmungstäterschaft".
Indem die beiden Extreme Kurz wegen Kleinwalsertal übermäßig kritisierten, "bestimmten" sie Van der Bellen, die Sperrzeit zu verletzen, und sind daher mitschuldig.
Österreichisches Strafgesetzbuch, §12:
"Behandlung aller Beteiligten als Täter
§ 12. Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt."
Das hiesse im konkreten Fall, dass diejenigen, die Kanzler Kurz wegen Kleinwalsertal überzogen kritisierten, als Beitragstäter oder Bestimmungstäter für Van der Bellens vermutlich absichtlicher Sperrzeit-23-Uhr-Verletzung gelten müssten, wenn man die Strafgesetzbuchlogik übertragen würde bzw. könnte.