Letzte Woche gab es ein erstinstanzliches Urteil im Prozess Puls4 gegen youtube, das von Puls4 als Durchbruch in Sachen Medienrevolution gefeiert wurde, wohl auch deswegen, weil es so gut mit dem Buch "Change the Game !" von Breitenecker und Milborn (Puls4-Verantwortliche) zusammenpasste.
Dennoch stellt sich die Frage, ob der von Puls4 gefeierte Durchbruch ein Magendurchbruch ist.
Denn Puls4 (das übrigens zum Pro7Sat1Puls4-Konzern gehört) funktioniert oft nicht, das Puls4-Archiv stürzt ab, ist nicht abrufbar.
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In dieser Situation hat man gar keine Wahl, als erst recht das verbotene youtube zu nutzen, und sich Puls4-Sendungen dort anzusehen, wo sie eigentlich (wenn man von der Erstinstanzlichkeit absieht) gar nicht ansehbar sein dürften, nämlich auf youtube:
Wenn Puls4 nicht in der Lage ist, seine Urheberrechte selbst zu verwerten, sondern ein kaputter Sender ist, dessen Archiv nicht funktioniert, dann hat man gar keine andere Wahl, als youtube zu nutzen, um dort möglicherweise urheberrechtswidrig Puls4-Sendungen zu sehen.
D. Knoflach
Puls4: Archivunfähig, aber auf eigene Profite und Verbote gegenüber Anderen erpicht ?
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180606_OTS0177/puls-4-gewinnt-prozess-gegen-youtube
Wenn Puls4 durch kaputtes Archiv auf die eigenen Urheberrechte verzichtet, dann müssen User das Recht haben, die Sendungen auf youtube upzuloaden, um sie verfügbar zu machen, für diejenigen, die am Sonntag abend nicht fernsehen können, sondern erst einen oder zwei Tage später die Sendung herunterladen können.
Und das Nichtfunktionieren des Puls4-Archivs ist ein impliziter Verzicht auf Urheberrechte, bzw. kann als solcher betrachtet werden.
Ich hoffe, dass dieser Aspekt in ein zweitinstanzliches urteil eingearbeitet wird.
Eine ähnliche Problematik ergibt sich auch beim ORF:
https://tvthek.orf.at/profile/Deckname-Holec/13888990
Man hat zwar ein Archiv, aber dieses ist nicht abrufbar, angeblich aus Jugenschutzgründen:
"Hinweis der Redaktion: Diese Sendung ist aus Gründen des Jugendschutzes nur in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr als Video on Demand verfügbar."
Mit 52 Jahren bin ich eigentlich weit jenseits der Jugend, weit jenseits des Jugendschutzes. Dennoch ist die Zeit von 9 Uhr bis 18:30 Uhr die einzige Zeit für mich, in der ich Filme abrufen kann.
Ich werde daher als 52-Jähriger mit dem Argument des Jugendschutzes daran gehindert, Filme anzuschauen und kritisch zu hinterfragen.
Es stellt sich die Frage, ob diese Regelung sich explizit gegen mich richtet, weil ich als eine Art Zilk-Fan bekannt bin, und weil mir zahlreiche Aspekte rund um diesen Film problematisch erscheinen.
Lackner veröffentlichte 2009 (also ein Jahr nach dem Tod von Helmut Zilk, der sich zu diesem zeitpunkt nicht mehr wehren konnte, weil er tot war) einen sehr Zilk-kritischen Beitrag im profil, der den Film "Deckname Holec" zur Folge hatte.
https://www.profil.at/home/helmut-zilk-spion-zilk-informant-cssr-geheimdienstes-237065
https://www.profil.at/suche?s.text=Lackner+Zilk
Helmut Zilk (ehemaliger ORF-Journalist und Wiener Bürgermeister) war ein zentristischer Sozialdemokrat, der den massiven Widerstand von SPÖ (und Grünen) gegen Schwarz-Blau im Jahr 2000 ablehnte und der sich in der schwarz-blauen Ära sogar zum Vorsitzenden der Bundesheer-Kommission machen liess.
Es stellt sich die Frage, ob das Hochspielen der "Geheimdienst-Affäre Zilk" (zu dem offensichtlich auch der Film "Deckname Holec" gehört) eine Warnung an alle zentristischen Sozialdemokraten war, dass ihnen Ähnliches widerfahren würde, falls sie moderat und demokratisch bleiben und nicht die Ausgrenzungs- und Dämonisierungsstrategie der Vranitzky-SPÖ der 1990er Jahre mitbetreiben.
Und diese Massnahme des ORF bringt die Sehewilligen in Abhängigkeit von US-Konzernen, wie z.B. der Motion Picture Association of America.
D. Knoflach
http://go.officialmovie.us/play.php?movie=ttt4077570
Unter den wesentlichen Fragen in Zusammenhang mit Nachrichten und Medien und Urheberrechtsschutz sind:
1.) Wem gehört eine Diskussionssendung, an der verschiedene Personen des öffentlichen Lebens teilnehmen ? Den Teilnehmern, dem Sender, irgendwem anderen ? Werden die Urheberrechte der Politiker durch die Politikergehälter abgegolten und sind daher gemeingut ?
2.) Welche negativen Effekte hat übertriebenes Urheberrechte auf Demokratie ? Wenn man Arme wegen Urheberrechten von Informationen ausschliesst, ihnen aber das Wahlrecht beläßt, dann kann das die Qualität demokratischer Entscheidungen stark verschlechtern ?
3.) Wie schützen diejenigen ihre Urheberrechte, denen der Urheberrechtsschutz weniger bringt, als der Anwalt kostet ?
4.) Welche Themen und Inhalte sollen Gemeingut sein, wie zum Beispiel Luft ?
5.) Wer ist überhaupt Urheber in solchen Fällen ? Der interviewte Politiker, der Interviewer, der Sender, der die Kamera finanziert ?
6.) Ist youtube eine Suchmaschine ? Falls youtube eine Suchmaschine ist (und dafür gibt es Argumente), dann fällt sie nicht unter das klassische Urheberschutzrecht.
Das Reichsgesetzblatt 197 aus dem Jahr 1897 läßt als urheberrechtlich schutzwürdig gelten: Literatur, Kunst und Photographie. Nicht erwähnt und nicht urheberrechtlich-schutzwürdig sind aus dieser Sicht Nachrichten und Aussagen von Politikern.