Krone-TV brachte eine Diskussion zur Strafrechtsreform und zu härteren Strafen für Vergewaltigung und Präzisierung von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) im Strafgesetzbuch.
Diese Diskussion war interessanterweise frauendominiert: mehr Frauen als Männer.
Eröffnet wurde sie mit einem Filmbeitrag über Morde, die nichts mit der Erhöhung der Mindeststrafen zu tun hatten.
Aber bereits damit wurde die Debatte auf ein falsches Gleis geführt.
Nicht thematisiert wurden Schichtunterschiede: reiche Leute können sich Prostituierte leisten, auch BDSM-Prostituierte, Arme können das nicht.
Reiche wünschen sich eher hohe Strafen für Gewaltdelikte, hingegen niedrigere Strafen für geringfügige Vermögendelikte, hingegen Arme können bis zu einem gewissen Grad Gewalt eher akzeptieren als Vermögensverluste.
Die Rhetorik sowohl von Rendi-Wagner als auch die von Edtstadler ist stark geprägt vom "Ziehen roter Linien", aber mit dem "Ziehen roter Linien" ist es nicht getan, sondern dem Überschreiten roter Linien sollten auch Sanktionen folgen. Und bei der mutmaßlich geringen Anzeigen- und Verurteilungsquote bei Vergewaltigungen ist sehr fraglich, ob Strafverschärfungen einen abschreckenden Effekt haben. (Hier argumentierte Tomanek aus meiner Sicht nachvollziehbar, aber gut, er ist kein Politiker, er muss nicht populistisch sein; Tomanek brachte auch die Triebaspektfrage ins Spiel und dass bei Triebdelikten hohe Strafausmaße keinen abschreckenden Effekt haben)
Weitere sehr problematische Punkte dieser Diskussion waren:
1.) bei der weiblichen Genitalverstümmelung wurde die Notstandsproblematik nicht diskutiert: wenn ein EU-Arzt den Eindruck hat, die einzige Alternative dazu, dass er die weibliche Genitalverstümmelung macht, sei, dass die betreffende Frau nach Afrika ausgeflogen wird, wo die FGM unter hygienisch viel problematischeren Umständen gemacht wird, dann kann er auf Strafgesetzbuch §10, "Entschuldigender Notstand" argumentieren. D.h. wenn sowieso ein Freispruch wegen entschuldigendem Notstand erfolgt, dann ist es völlig egal, ob das Strafausmass höher oder niedriger ist. Hinter dieser Rhetorik steht die Erwartung, man könne die weibliche Genitalverstümmelung lokal bekämpfen, mit nationalstaatlicher Gesetzgebung im Kleinstaat Österreich. In Wirklichkeit ist vielleicht nur Krieg gegen afrikanische FGM-Staaten zielführend, weil ansonsten immer Frauen nach Afrika ausgeflogen werden können, um sie dort verstümmeln zu lassen. Es besteht auch wahrscheinlich ein Zusammenhang zwischen Genitalverstümmelung und islamischer Polygynie: die marginalisierte Dritt- oder Viertfrau bleibt eher ehelich treu, geht nicht fremd und verläßt ihren mann nicht, wenn sie beschnitten ist. Die Länder, in denen FGM am verbreitetsten ist, sin islamische Länder.
2.) Die Problematik des Mordes, um Zeugenaussage in Hinblick auf Vergewaltigungsanzeige zu vertuschen, wurde nicht diskutiert; gerade die Erhöhung des Mindest-Strafausmaßes kann zur Folge haben, dass es mehr Morde gibt, um Zeugenaussagen zu verhindern.
3.) Der Fall der Vergewaltigung einer 15-Jährigen durch zwei weitere 15-Jährige wurde in dieser Diskussion sehr hochgespielt, hat aber in Bezug auf die Debatte geringe Bedeutung, weil der Fall wegen der Minderjährigkeit in die Jugendgerichtsbarkeit und in die Strafunmündigkeit fällt. In dem Zusammenhang wurden auch Gewaltvideos erwähnt. Hier besteht eine gewisse Ähnlichkeit zur Frage, ob Shooter-Games Gewaltverbrechen (insbesondere mit Schusswaffen) verursachen oder wahrscheinlicher machen. Gerade die Jugend der Täter weist auch darauf hin, dass die Schule und ein besserer Sexualunterricht geeigneter sein kann, um solche Vergewaltigung zu verhindern als durch zweijährige Haftstrafen ein junges Leben stark zu belasten. Es stellt sich auch die Frage, ob in diesem Fall Geschworene auf Unschuldig plädieren würden, weil ihnen ein Strafausmaß von zwei Jahren zu hoch erscheint. Bei einem Schöffengericht, das kürzlich auf "unschuldig" plädierte, könnte eine ähnliche Überlegung eine Rolle gespielt haben.
4.) Anders als Liste-Jetzt-Parteiobfrau Stern behauptet, ist die Schule nicht die Lösung, sondern oft die Ursache des Problems: viele Vergewaltiger waren in der Schule verwickelt in Prügeleien, die Schule ist daher auch eine Schule der Gewalt. Und nicht nur die Schule: generell ist die Gesellschaft gewalttätiger geworden, was auch mit der Zuwanderung und den Sprachbarrieren zu tun hat: wenn keine gemeinsame Sprache existiert, dann werden Konflikte, beispielsweise am Spielplatz, gewalttätig ausgetragen. Auch Sterns These "Vergewaltiger seien nicht stark, sondern schwach" ist fragwürdig.
5.) die in der Sendung allgemein gelobte und unhinterfragte "Täterarbeit" könnte meiner Meinung nach weniger bringen als erhofft: viele Täter dürften nur scheinkooperieren, um wieder freizukommen. Wenn man frauenfeindliche Religionen wie Katholizismus und Islam zulässt, dann braucht man haufenweise teure Täterarbeit. Eine Einschränkung der Religionsfreiheit wäre hier möglicherweise besser und billiger. Dass Österreich seit 1912 wegen der damaligen Annexion Bosnien-Herzegowinas den Islam als anerkannte Religion hat, könnte gemäß clausula-rebus-sic-stantibus wieder rückgängig gemacht werden, weil Österreich 1918/1919 Bosnien-Herzegowina wieder verlor. Zudem war der Islam von 1910 anders als der Islam von heute.
6.) "Symbolpolitik" und "Volksempfinden": in Anbetracht der mutmaßlich geringen Anzeigequote und der geringen Quote an Verurteilungen im Vergleich zu den Anzeigen scheinen ja Strafverschärfungen wenig zu bringen, umso mehr betont man die Wichtigkeit der "Symbolpolitik". An die Nazirhetorik vom "gesunden Volksempfinden" erinnerte Edstadler zuweilen. Auch Edtstadlers Linie, einzelne Verbrechen von einzelnen Person hochzustilisieren zum nationalen Notstand und zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, frappiert. Wenn die Politik und die Gesetze nicht mehr dazu da sind, im Einzelfall gerechte Urteile zu sprechen, sondern dazu, Symbolpolitik und Signalpolitik zu betreiben, dann wird der Aspekt der Generalprävention, der empirisch schwer messbar ist, vielleicht übertrieben.
7.) Die Unterschiedlichkeit der Fälle wurde zuwenig thematisiert: die Vergewaltigung mit massiver Gewalteinwirkung wurde praktisch gleichgesetzt mit Vergewaltigung mit geringer Gewaltanwendung oder ohne Gewaltanwendung und nur mit Gewaltandrohung; dies geschah möglicherweise, um die Erhöhung der Mindeststrafen zu rechtfertigen. Da die Krone ohnehin Schwarz-Blau nahesteht und im Wahlkampf unterstützte, ist das nicht verwunderlich.
8.) Edtstadler wurde eingespielt mit der Aussage: "Wir werden dafür sorgen, dass Vergewaltiger keine ausschliesslich bedingte Haftstrafe mehr erhalten können". Über die ausschliesslich bedingte Haftstrafe der Totwürgedomina sagte sie nichts.
So gesehen hat diese ganze Debatte eine hohe Geschlechterungerechtigkeit: vergewaltigende Männer werden dämonisiert (egal, wie geringfügig die Gewaltanwendung war), tötende Frauen werden verharmlost und vertuscht.
9.) "Die Gesellschaft hat das Recht auf Sicherheit bzw. das Gefühl der Sicherheit" (Tomanek-Aussage; blieb unwidersprochen).
Ich glaube eigentlich: die Bevölkerung hat das `Recht auf Ehrlichkeit`. der frühere New Yorker Bürgermeister Rudy Giuliani sagte in Anbetracht von 9-11: "There is no absolute security"
Die permanente Überbetonung der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls führt nur zu einem populistischen Sicherheitssuggerierungswettlauf. Und in diesem populistischen Sicherheitssuggerierungswettlauf gehen auch Aspekte der Kontraproduktivität, z.B. der Morde, um Zeugenaussagen zu vertuschen, völlig unter.
10.) Ein wichtiger Aspekt wurde überhaupt nicht erwähnt: durch die asymmetrische Zuwanderung (es kamen weit mehr Männer als Frauen) und die Monogamie besteht ein Frauenmangel und ein Männerüberschuss, der nahelegt, dass es Vergewaltigungen geben wird. Hier zu glauben, härtere Strafen würde alle Probleme lösen, ist fragwürdig. Die Vergewaltigungsrate zu senken, um den Preis, dass es mehr depressive, unbefriedigte Männer gibt, erscheint nicht wirklich ideal zu sein.
11.) Die Amokfahrt in Graz könnte ein Folge sein einer Betretungsverbots: Betretungsverbote machen Männer obdachlos.
12.) So ähnlich wie die Schweizer Minarett-Abstimmung Ausdruck einer islam-kritischen Haltung war, ähnlich könnten überzogene zweijährige Haftstrafen, so problematisch sie im Einzelfall auch sein mögen, eine positive Wirkung, eine eindämmende Wirkung auf religiöse Patriarchate haben. Dass diese Verschärfung bei den Mindeststrafen für Vergewaltigung nach einer überwiegend islamischen Zuwanderungswelle erfolgt, ist ein Fingerzeig dafür, dass es sehr wesentlich auch um Religionskritik und Islamkritik geht. In der katholischen Kirche scheint ja diesbezüglich einiges in Bewegung gekommen zu sein, bzw. es gibt zumindest Anzeichen dafür, aber eine derartige Bewegung ist im Islam nicht zu erkennen, zumindest nicht global. Vielleicht müssen wir die im Einzelfall situations-inadäquaten Urteile durch Mindeststrafenerhöhung erdulden, um eines höheren Gutes willen, nämlich der Integration und der Zähmung der islamischen Einwanderung/Flucht. Es stellt sich aber schon die Frage, ob es nicht bessere Methoden geben würde. So läßt sich auch die Ungleichbehandlung von Vergewaltigern (zwei Jahre Mindeststrafe, keine voll-bedingte Strafe) und Totwürgedominas (18 Monate bedingt, Null Monate unbedingt) "rechtfertigen": Die einen haben oft einen Bezug zum Islam, die Andere nicht. Dennoch bleibt fraglich, ob eine derartige Ungleichbehandlung das gelindeste bzw. das effektivste Mittel ist.
CC / z.g. Johnuniq https://de.wikipedia.org/wiki/Weibliche_Genitalverst%C3%BCmmelung#/media/File:FGM_prevalence_UNICEF_2015_de.svg
Staaten mit den höchsten Raten an weiblicher Genitalverstümmelung laut UNICEF 2015
CC / z.g. St.Krekeler https://de.wikipedia.org/wiki/Organisation_f%C3%BCr_Islamische_Zusammenarbeit
Organisation der islamischen Kooperation.
Auch wenn keine hundertprozentige Deckungsgleichheit besteht, so bleibt doch eine hohe Korrelation zwischen Verstümmelungsraten und Islam als dominierender Religion.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296
Medienartikel über "Wut auf die Justiz".
Über die Motive des Schöffengerichts (möglicherweise der laienreichter), auf Unschuldig bzw. Freispruch im Zweifel zu plädieren, herrscht Unklarheit.