Laut Medienberichten beraten einige OSZE-Vertreter bis Mitte September, ob ein Wahlbeobachterteam der OSZE die Wiederholung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl beobachten soll.
Warum so kompliziert, wenn´s viel einfacher auch ginge ?
Dem Vernehmen nach ist ja ein russischer OSZE-Delegierter daran beteiligt. Und Russland hat in manchen Punkten (mMn) höhere Demokratiestandards als Österreich, z.B. in der Frage der der transparenten Wahlurnen. Transparente (also durchsichtige) Wahlurnen ermöglichen es den ersten Wählern, die zum Wahlakt in die Wahlzelle kommen, selbst als Wahlbeobachter zu fungieren und festzustellen, ob die Urnen vor Beginn der Wahlzeit tatsächlich völlig leer waren.
Diese Einsichtnahme ist ein vertrauensbildender Prozess, der das Vertrauen in den Wahlakt stärkt und so zur Stabilität politischer Systeme beiträgt.
Umgekehrt ist es - Wahlurnenschlitzbeschaffenheit und Wahlurnenfüllungsgradniedrigkeit vorausgesetzt - natürlich eine weitere Manipulationsmöglichkeit, wenn der Wähler, bzw. die Wählerin das Wahlkuvert nicht selbst in die Wahlurne einwerfen kann, sondern nur der Wahlleiter, so wie laut Medien kolportiert.
Das vieldiskutierte Fotoverbot kann auch kontraproduktiv sein: Fotos bzw. Filme können zum Beispiel einigermassen gute Beweismittel dafür sein, dass jemand Wahlkuverts aus der Urne entnimmt, statt sie hineinzuwerfen. Zum Hineinwerfen reichen 2 Fingerspitzen 10 cm höher als der Wahlurnenschlitz, zum Herausfingern oder zum Herausfischen mit irgendwelchen Instrumenten muß man schon tief eindringen in die Urne.
Die Anwesenheit von Personen ist - global betrachtet - eine zweischneidige Sache: einerseits dürfen andere als die Wählenden Personen nicht in die Wahlzelle, andererseits können Personen außerhalb der Wahlzelle eine gegenseitige Überwachung gewährleisten, die der wechselseitigen Kontrolle und damit auch der Wahlordnung entspricht.
Des weiteren könnte die OSZE-Beobachter-Mission bemängeln, dass im österreichischen Bundespräsidentenwahlgesetz der Fall, dass die zwei Kandidaten der Stichwahl exakt gleichviele Stimmen erreichen, nicht geregelt ist, bzw. nicht in der für Rechtsstaatlichkeitskritieren nötigen Genauigkeit.
Weiters könnte der OSZE-Report bemängeln, erst so spät eingeschaltet worden zu sein. Der Wahlkampf zu dieser Präsidentschaftswahl bzw. der erste Wahlgang begann schon lange vor der Einschaltung der OSZE. Die OSZE könnte sich "gefrozzelt" fühlen, nur einen klitzekleinen Teilbereich prüfen zu dürfen, aber nicht den ersten, den aufgehobenen zweiten Wahlgang.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000494
Diese Punkte und Andere können natürlich zur neuerlichen Aufhebung der Wiederholung der Präsidentenwahl beitragen.
http://derstandard.at/2000043327133/Leitfaden-des-Ministeriums-fuer-die-Wahlbehoerden-fertig