Vorsicht mit den Hinterlassenschaften der lieben Hunderln

Weil sich manche Hundebesitzer noch immer weigern, die Hinterlassenschaft ihrer Lieblinge eigenständig zu entsorgen.

Oft gehörtes Argument: Ich zahl ja Steuer, die Gemeinde soll das tun!Was sie nicht wissen ist, dass damit ein rechtliches Problem verbunden sein könnte und ich möchte für Hundebesitzer und Hundescheissebeanstander und Beseitiger die wesentlichsten Normen dazu wiederholen:Quote:Wichtige Mitteilung für Hunde-und Grundstücksbesitzer aus der österreichischen Verwaltungspraxis:"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil der Strasse oder des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."Das heißt also, dass die automatische Entfernung von Hundescheisse durch die Gemeinde eine Besitzentziehung durch Dritte (der Gemeinde) darstellen könnte, wobei sogar das Hineintreten in Hundescheisse als Benützung eines Teiles des Bestandobjekts-also der Hundescheisse- zur Einbringung einer Klage gegen den Hineinsteiger berechtigen könnte.UnquoteVorsicht ist also geboten.

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Herbert Erregger

Herbert Erregger bewertete diesen Eintrag 14.12.2015 23:17:08

Silvia Jelincic

Silvia Jelincic bewertete diesen Eintrag 14.12.2015 23:17:08

fischundfleisch

fischundfleisch bewertete diesen Eintrag 14.12.2015 23:17:08

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