"Direkte" oder "indirekte" Demokratie - was ist besser?

"Die Zeit ist aus den Fugen" geraten, heißt es bei Shakespeare's Hamlet. Das Jahr 2016 hat mit Verunsicherung und Angst bei vielen Menschen begonnen, wie es mit der Zukunft Europas weitergeht. Die Zukunft unserer liberalen Demokratie ist in Gefahr. Wir stehen in einer Zeit des Überganges, aber wo gehen wir hin????

Ein Verlust von Zuversicht bei vielen Menschen und das Pendel bewegt sich wieder weg von einer offenen Gesellschaft mit pluralistischen Werten und einer liberalen Demokratie wiederum hin zu einer nachdemokratischen, illiberalen Führergesellschaft, wie es derzeit in Ungarn und Polen geschieht mit Verlust von Rechtsstaatlichkeit.

Viele sind der Auffassung, Demokratie ist, was die Mehrheit entschieden hat.......Das ist ein großer Irrtum, denn der Demokratiebegriff wird von 2 Säulen getragen, dem

1) Mehrheitswillen (formelle Demokratie) und die

2) Menschenrechte (materielle Demokratie, wie Minderheitenschutz, Rechtsstaatlichkeit statt Volksgerichtshöfe, Meinungs-Information u. Pressefreiheit, etc...)

Ungarn und Polen sind beschämende Beispiele, wo der Zug wieder zurück in eine faschistische bzw. autoritäre Vergangenheit fährt............Der klare Volksentscheid für den Anschluss Österreichs mit überwiegender Mehrheit, für den vom Rassenwahn befallenen Hitler und Nazideutschland war das Ende!!! der Demokratie. Nur soviel zur Irrmeinung, Demokratie ist alles, was Mehrheitsentscheid ist.

Ich habe auch den Eindruck, dass viele Bürger mit dem Prinzip der "repräsentativen, indirekten Demokratie" oft unzufrieden sind, obwohl es dazu kaum überzeugende Alternativen gibt.

"Repräsentative Demokratie" bedeutet, dass Bürger alle 5 Jahre bei der Wahl sich nicht nur für:

a)bestimmte von den Parteien vertretene politische Positionen/Programme bei der Wahl entscheiden, sondern

b)den Vertretern ihrer gewählten Partei im Parlament auf Zeit (Legislaturperiode - 5 Jahre in Österreich) die Verantwortung für das Land übertragen.

Das ist nicht viel, denn innerhalb der Legislaturperiode haben die Bürger de facto nichts zu reden (ausg. bei Volksabstimmung, die gab es erst zweimal). Daher Gefahr für Denkzettelwahlen zum Wahltag.

Diese Verantwortung ist mit der Verpflichtung verbunden , im Zweifelsfall dem eigenen Gewissen und auch nicht um jeden Preis dem augenblicklich vermuteten Volkswillen zu folgen, was zu nachteiligen Anlassgesetzgebungen führen könnte (zB. grausames Kapitalverbrechen/Schrei nach Todesstrafe).

Eine Aufhebung des Clubzwanges würde zu mehr Demokratie führen, jedoch die Partei verliert dann ihre Geschlossenheit auf Kosten ihrer Macht.

Die repräsentative D. ist in ihren Entscheidungen wesentlich flexibler, wogegen die "direkte Demokratie" nach Schweizer Muster reformverzögernd und veränderungsrigid wirkt, dafür schafft sie ein Mehr an Demokratie.

Am Beispiel Österreich hat sich gezeigt, dass die koalitionär-repräsentativen Demokratie mangels Leadership-Persönlichkeiten bei den politischen Elite (Molterer,Gusenbauer, Spindelegger, Feymann, etc...) veränderungsresistetent geblieben ist und auch infolge zu starker Einflussnahmen von Partikularinteressen und Klientelpolitik (jeder beschützt seine Königreiche, auch die Landeshauptleute neben den sozialpartnerschaftlichen Vertretungen) überfällige Reformen unterlassen wurden (Föderalismusreform, Verwaltungsreform, Bildungsreform, Pensionsreform, Gesundheitsreform, Sozialreform,etc...). Die Bildungspolitik wurde von der Lehrergewerkschaft blockiert und treibt in letzter Zeit seltsame Blüten seit der Implementierung des Bifie.

Auf EU-Ebene in Brüssel scheint der demokratieschädliche Einfluss starker Konzern-Lobbyverbände wiederum dazu zu führen, nicht immer die Interessen des EU-Bürgers an erster Stelle stehen.

Persönlich würde ich nach wie vor für ein Verhältniswahlrecht jedoch mit Stärkung der Bürgerbeteiligung plädieren. Wenn zB. eine Merkel gegen die große Mehrheit des Volkswillens in Deutschland weiterhin auf "Willkommenkulturpolitik" und "TTIP" beharrt, muss eine qualifizierte Volksmehrheit auch während einer Legislaturperiode zu einer Abwahl eines/r unfähigen Kanzlers/Kanzlerin führen.

Eine "reine direkte Demokratie" halte ich für keine gute Idee. Ein Verhältniswahlrecht bringt gegenüber einem Mehrheitswahlrecht mehr Demokratie, allerdings danach idR. erforderliche Koalitionen behindern wiederum rasche Entscheidungsprozesse oder Reformen, bis Kompromisse gefunden werden.

Eine indirekte Demokratie mit noch stärkerer, direkter Mitwirkung wäre wünschenswert bzw. sollte ein untauglicher Kanzler auch mit qualifizierter Mehrheit vom Volk auch während der Legislaturperiode abwählbar sein.

Direktdemokratische Elemente sind auch Entscheidungsformen, wo die Staatsbürger und Wähler Entscheidungen selbst treffen und nicht über ihre Repräsentanten:

Die wesentlichsten Spielformen der "Direkten Demokratie" sind Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksbefragung. Aber es haben auch schon einfache Unterschriftenaktionen einiges bewegt.

Das Problem in Österreich, es fehlt vielen Bürgern die fachliche Kompetenz, weil sie auch politisch nicht aktiv enagiert sind. Trotzdem wollen 80% der Österreicher mehr direkte Demokratie.

Grenzen der direkten Demokratie müssen die Menschenrechte sein!

Grundlegende Menschenrechte müssen auch in einer Demokratie unverhandelbar bleiben, also auch keine Volksabstimmung.

Gefahr Wutbürgertum.

zB) Minderheitenschutz. In der Schweiz war die Abstimmung zum Minaretverbot problematisch wegen Religionsfreiheit.

Während in der Schweiz die "Direkte Demokratie" sehr stark ausgeprägt ist und das Volk setzt sich mit politischen Themen intensiver auseinander (Beteiligung ca. 40%) , so ist sie es in Österreich in geringen Ausmaß und in der Europäischen Union überhaupt nicht der Fall.

In der Europäischen Union herrscht die repräsentative (indirekte) Demokratie. Die EU Bürger wählen die Mandatare zum Europäischen Parlament und die wählen dann die Kommissionsmitglieder. Die EU Ratspräsidentschaft wird gar nicht gewählt, kann daher auch bei schwerwiegenden Bedenken (z.B. bei Herrn Berlusconi / Italien) nicht abgewählt werden.

a)Volksabstimmungen:

Diese sind rechtlich verbindlich, d.h. der Gesetzgeber hat der Entscheidung des Volkes zu folgen. In Österreich wurde das Volk erst zweimal zu einer Volksabstimmung berufen. Beim Atomkkraftwerk Zwentendorf und beim Beitritt zur Europäischen Union.

b)Volksbegehren:

Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend. Bei über 100.000 Unterschriften muss das Thema der Volksbefragung aber im Parlament behandelt werden. Wichtiger Gradmesser für die Stimmungslage in der Bevölkerung. Politiker, die an die Macht wollen oder diese beibehalten wollen, kommen nicht umhin, Volksbegehren mit breiter Unterstützung aus der Bevölkerung zu respektieren und umzusetzen.

c)Volksbefragung:

Volksbefragung haben keine rechtliche Auswirkung, wenn dann nur eine politische. Gegenstand einer Volksbefragung muss eine Angelegenheit mit gesamtösterreichischer Bedeutung sein, für deren Regelung der Bundesgesetzgeber (Parlament) zuständig ist. Die Volksbefragung hat in Österreich geringe Bedeutung und sie wird auch nur selten angewandt (zB. Abschaffung der Wehrpflicht)

Auf EU-Ebene:

"Europäische Bürgerinitiative" (ein Pflanz der EU-Bürger):

Die seit dem 1. April 2012 durch den Lissabon-Vertrag eingeführt hat sie keine rechtlich verbindliche Wirkung, sie muß weder von den EU-Mandataren noch von der EU-Kommission umgesetzt werden.

Erforderlich 1 Mio. Unterschriften.

POLITEIA (Platon):

Das antike Mutterland der Demokratie, Athen war ein Stadtstaat und hatte weniger Einwohner als Graz (300.000 EW). Unter diesen Größenverhältnissen war eine "direkte Demokratie" leicht umsetzbar (=Versammlungsdemokratie auf der Agora). Überdies waren Frauen und Sklaven von der politischen Partizipation ausgeschlossen, ebenso Nichtgriechen. Somit war es aus moderner Sicht eine Scheindemokratie.

Platon hat in seinem Hauptwerk "POLITEIA" sich mit politischen Modellen eines Staates befasst. Politeia ist das erste Konzept einer “Politischen Philosophie” und wirkmächtigstes Werk der gesamten Philosophiegeschichte. So sieht Platons Idealstaat aus:

Bei fehlentwickelten Staatsformen unterscheidet er zwischen:

1) Aristokratie („Herrschaft der Besten“):

Damit meint Sokrates nicht im neuzeitlichen Sinne des Wortes eine Herrschaft des Erbadels, sondern – wie der Name besagt – die Staatslenkung durch eine qualifizierte Elite, eine Auslese der fähigsten Bürger. In einem solchen Staat sind ethisch hochstehende, gerechte Menschen an der Regierung. Das Muster dafür ist der bereits beschriebene ständisch gegliederte Idealstaat mit einer Oberschicht ohne!! Privateigentum. Auf der seelischen Ebene entspricht dem die Lenkung durch die Vernunft.

2) Timokratie (= Herrschaft der Neureichen):

Wenn im aristokratischen Staat die Regeln vernachlässigt werden, können Unqualifizierte in Führungspositionen gelangen. Dadurch kommt es zu Zwietracht in der Bürgerschaft. Der schlechtere Teil der Oberschicht drängt zum Besitz von Land, Gold und Silber, der bessere Teil widersetzt sich dem, muss aber einen Kompromiss schließen, um einen Bürgerkrieg zu vermeiden. Gold und Silber bleiben der Oberschicht zwar verboten, aber Land und Häuser, die bisher den Bauern und Gewerbetreibenden gehörten, werden unter den Kriegern aufgeteilt. Der unterste Stand, der weiterhin die Last der Produktion zu tragen hat, wird unterjocht; aus freien Bauern werden Knechte. So wird aus der Aristokratie eine Timokratie, eine „Herrschaft der Angesehenen", wobei das Ansehen nicht wie bisher von der Leistung, sondern vom Grundbesitz abhängt. Es entstehen Verhältnisse, wie sie in Sparta. Leidenschaftliche Geldgier macht sich geltend.

3)Oligarchie („Herrschaft von Wenigen“):

Die Oligarchie, wörtlich „Herrschaft von Wenigen“, beruht auf dem Grundsatz, dass die Macht an die Finanzkraft gekoppelt ist. Die Anhäufung von Geldvermögen wird nicht nur generell zugelassen, sondern ermutigt, denn der Reichtum wird zum Kriterium für den Einfluss im Staat erhoben. Die Gesellschaft ist nun nicht mehr in Stände mit unterschiedlichen Aufgaben und Qualifikationsanforderungen gegliedert, sondern in Vermögensklassen. Die oberste Vermögensklasse regiert, sozialer Aufstieg hängt vom Besitz ab. Infolgedessen dominiert in der gesamten Gesellschaft ein ungehemmtes Bereicherungsstreben.

Arme und Reiche treten einander wie feindliche Parteien gegenüber. Ämter werden nicht mehr nach Qualifikation besetzt, Bettlerwesen und Verbrechertum breiten sich aus, Wucher wird praktiziert. Der habgierige, unsoziale, zur Unehrlichkeit neigende und um sein Vermögen zitternde Geschäftsmann und der zügellose, im Luxus aufgewachsene junge Verschwender sind die markanten Typen, die diese Gesellschaft prägen. Die Oberschicht ist parasitär.

4) Demokratie (Herrschaft des Volkes):

Die nächste Stufe der historischen Entwicklung ist für Sokrates die Demokratie, die Staatsform seiner Heimatstadt Athen. Den Keim zu ihrer Entstehung bilden die sozialen Spannungen im oligarchischen Staat, in dem immer mehr Bürger in die Verschuldung und Armut absinken. Die Armen sind erbittert. Sie erkennen die Schwäche der oligarchischen Herrenschicht, der die Kampfkraft abhandengekommen ist. Davon ermutigt führen sie einen Umsturz herbei.

Nach der neuen demokratischen Verfassung werden die Ämter gewöhnlich durch Losentscheid vergeben, ein Qualifikationsnachweis ist nicht erforderlich. Neben der Redefreiheit genießen die Bürger zahlreiche weitere Freiheiten; niemand muss in den Krieg ziehen oder ein Amt übernehmen, alles geschieht auf freiwilliger Basis. Gesetzliche Vorschriften werden missachtet, verhängte Strafen teils nicht vollstreckt, wodurch die Gesellschaft einen anarchischen Zug erhält. Übermut, Verschwendungssucht, Schamlosigkeit und Haltlosigkeit kennzeichnen die Lebensweise der tonangebenden Kreise in der demokratischen Gesellschaft. Dies führt zu einer völligen Anarchie und lässt die Demokratie untergehen.

5)Tyrannis:

Als letztes Stadium geht aus der Demokratie die Tyrannenherrschaft hervor. Der unbeschränkte Freiheitswille, wird den Demokraten letztlich zum Verhängnis, da sich die Freiheit zur Anarchie steigert. Dieser Zustand der höchsten Freiheit schlägt schließlich in die härteste Knechtschaft um.

Die Masse der relativ Armen ist sich ihrer Macht im demokratischen Staat bewusst.

Gern folgt sie einem Agitator, der eine Umverteilung des Reichtums fordert, die Reichen einer oligarchischen Gesinnung beschuldigt und entschlossene Anhänger um sich schart. Dadurch sehen sich die Besitzenden bedroht, sie beginnen tatsächlich oligarchische Neigungen zu entwickeln und trachten dem Agitator nach dem Leben. Dieser lässt sich nun zu seinem Schutz vom Volk eine Leibwache bewilligen, womit er sich eine Machtbasis verschafft. Die Reichen fliehen oder werden umgebracht. Der Weg zur Alleinherrschaft des Agitators, der nun zum Tyrannen wird, ist frei.

In der Anfangsphase seiner Herrschaft tritt der neue Tyrann volksfreundlich auf. Er verhält sich milde, erlässt Schulden, verteilt konfisziertes Land und belohnt seine Anhänger.

Nachdem er seine Herrschaft stabilisiert und einige Gegner beseitigt hat, ist sein nächster Schritt, einen Krieg zu beginnen. Damit lenkt er die Aufmerksamkeit auf einen äußeren Feind, demonstriert seine Unentbehrlichkeit als Befehlshaber und verhindert, dass sich eine Opposition gegen ihn formiert. Mögliche Gegner räumt er aus dem Weg, indem er sie an die Front schickt. Jeder Tüchtige, ob Freund oder Feind, erscheint ihm als Gefahr, die beseitigt werden muss. Da sich in der Bürgerschaft zunehmend Hass auf den Tyrannen ansammelt, verstärkt er seine Leibgarde mit Söldnern und ehemaligen Sklaven, die ihm persönlich ergeben sind. Der Unterhalt dieser Truppe verursacht hohe Kosten. Zu deren Deckung werden zunächst die Tempel geplündert, dann Steuern erhoben. Das Volk ist aus der maßlosen Freiheit in die übelste und bitterste Sklaverei geraten.Im neunten Buch der Politeia geht Sokrates zu einer ausführlichen Beschreibung der Persönlichkeit des Tyrannen über.Einleitend weist Sokrates auf die wilden, tierischen Triebe hin, die jedem Menschen angeboren seien. Sie könnten in Träumen, wenn die Hemmung durch die Vernunft wegfalle, unverhüllt hervortreten. Nach Sokrates’ Darstellung erhalten diese Triebe in manchen jungen Männern, die in einem demokratischen Staat orientierungslos aufwachsen, eine besondere perverse und gewalttätige Ausprägung. Der Tyrann ist der unglücklichste Mensch. Er sitzt faktisch in einem Gefängnis, da er von lauter Gefahren umgeben ist und sich auf niemand wirklich verlassen kann.

Platon diskutiert mit 7 Personen mit unterschiedlichen Charakteren den idealen gerechten Staat:

(Sokrates/Vernunftsmensch, Thrasymachos/Machtmensch, Sokrateswidersacher, Glaucon/phil. geradliniger Karrierist, Adeimantos/stolz, statusbewusst, bequem, Kleitophon/schlaue Pragmatiker, Sokrateswidersacher, etc..) darin, wie die GERECHTIGKEIT in einem idealen Staat verwirklicht werden kann. Platons Lehrer SOKRATES ist die Hauptfigur darin.

Im idealen Staat müssten 4 Grundtugenden praktiziert werden;

1)Weisheit (Vernunftteil , der Herrscher muss vernünftig sein))

2)Tapferkeit (besondere Merkmal der muthaften Wächter, Krieger)

3)Besonnenheit

4)Gerechtigkeit

Gerechtigkeit ist dann gegeben, wenn jeder Teil des Ganzen nur genau die Funktion erfüllt, die ihm gemäß seiner besonderen Beschaffenheit zukommt.

Davon ausgehend entwirft Sokrates das Modell eines “ständisch” geordneten idealen Staates. Dessen Bevölkerung ist in drei Teile gegliedert:

1) Stand der „Philosophenherrscher“ (höchste, Weiheit, Vernunft, die als kleine Elite aus dem Wächterstand hervorgehen und den Staat regieren).

2) Stand der Krieger oder Wächter (muthaften, Tapferen, Umsetzer)

3) Stand der Bauern und Handwerker (gewöhnlichen Menschen)

Zu den Kernelementen des Konzepts zählen zwei Bestimmungen, die nur für die Wächter und die Herrscher gelten:

1) Aufhebung des Privateigentums

und

2) Abschaffung der Familie

Die Kinder der Wächter und Herrscher dürfen nicht wissen, wer ihre Eltern sind. Die Kinder werden ihren Müttern gleich nach der Geburt entzogen und von Ammen und Pflegerinnen betreut. Das Stillen wird von den Müttern gemeinsam besorgt, wobei keine ihr eigenes Kind erkennen soll. Die Funktion der Familie übernimmt vollumfänglich die Gemeinschaft. Behinderte und erblich belastete Kinder werden nicht aufgezogen, sondern nach der Geburt ausgesetzt.

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hm1974

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