o Proudhon (Anarchist): "Eigentum ist Diebstahl".
o Rousseau (Vater der Aufklärung,Philosoph 18.Jh.):"Der Erste, der ein Stück Land mit einem Zaun umgab und auf den Gedanken kam zu sagen "Dies gehört mir" und Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der eigentliche Begründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wieviel Elend und Schrecken wäre dem Menschengeschlecht erspart geblieben, wenn jemand die Pfähle ausgerissen und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: "Hütet euch, diesem Betrüger Glauben zu schenken; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass zwar die Früchte allen, aber die Erde niemandem gehört«.
o Das Eigentumsrecht:
Unser bürgerliches Recht (ABGB §§ 353, 354) versteht unter Eigentum alles ("materielle" und "immaterielle" Sachen/zB. Strom), was einem (= physische oder juristische Personen) gehört und worüber man nach Willkür schalten und andere davon ausschließen kann.
Für das "Immaterialgüterrecht" (Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Gebrauchsmusterrecht, etc..) gelten jedoch teils massive Einschränkungen für den Käufer eines urheberrechtlich geschützten Werkes - dem Urheber verbleiben auch nach dem Verkauf weitgehende Rechte an einem "Werk" ("Werkschutz","Veröffentlichungsverbot" ohne Urheberzustimmung, ausschließliche/nicht ausschließliche Werknutzungsverträge), etc..., (zB. Ich darf als Eigentümer einer von einem Architekten kunstvoll geplanten Villa nicht ohne seine Zustimmung nachträglich eigenmächtige Änderungen vornehmen, obwohl ich Eigentümer bin = "Werkschutz" oder ich darf ein von einem Designer für mein Briefpaper entworfenes Firmenlogo nicht automatisch auch auf meiner Website verwenden = "Nutzungsartänderung" mit neuen Honoraransprüchen).
o Der Schutz des Eigentums ist in den meisten Verfassungen verankert und wird vom Staat gerantiert. Auch in der verstreuten österr. Verfassung steht auch die EMRK (im Art.1 Abs.1 ZPEMRK, Zusatzprotokoll 1952)im Verfassungsrang unter Beachtung möglicher, gesetzlicher Einschränkungen im Allgemeininteresse (Enteignung, Exekution, Servitutsrechte, etc...). Der Staat muss seine Machtmittel einsetzen, wenn es darum geht, das Eigentum seiner Bürger zu schützen. In liberalen, kapitalistischen Wirtschaftsordnungen solle der Staat nur das Eigentum schützen ("Nachtwächterstaat", sich sonst jedoch nicht in die Wirtschaft einmischen - "laissez-faire Prinzip"/Adam Smith, Hajek, etc..) im GGs. zu sozialistischen Wirtschaftsordnungen mit Einmischung/Intervention des Staates (Marx, Keynes, etc...)
o Aus soziologischer Sicht:
geht es beim Eigentum auch um Fragen, wie "sozialer Status", "Reichtum", "Ungleichheit", "Verteilungsgerechtigkeit", "Macht", etc. und aus staatspolitischer Sicht um die Gestaltung der Eigentumsordnung einer Gesellschaft (kapitalistisches Privateigentum versus sozialistisches Kollektiveigentum und alle Mischformen dazwischen).
Der Begriff "Besitz" ist rechtlich vom "Eigentum" zu unterscheiden (zB. der Vermieter ist Eigentümer und der Mieter Besitzer meines Eigentums - hat die faktische Herrschaft über mein Eigentum durch den Mietvertrag). Die beiden Begriffe werden umgangssprachlich meist gleichgesetzt. Wenn mir ein Autoschlüssel ins Kanalgitter fällt, bin ich zwar noch Eigentümer aber nicht mehr Besitzer des Schlüssels.
o Eigentum steht heute zunehmend in schlechtem Ruf und die Forderung nach mehr Verteilungsgerechtigkeit wird immer lauter, siehe dazu die Piketty-Studie zur "Ungleichheit":
"1% der Weltbevölkerung besitzen rd. die Hälfte des weltweiten Vermögens und 10% beinahe 70% des Volksvermögens . Diese Ungleichheit schwächt die Nachfrage für die Gesamtwirtschaft, schadet daher der Wirtschaft und ist auch aus moralischer Sicht entschieden zu bekämpfen".
Wer viel besitzt, gilt einerseits als profitgierig. Andererseits ist Privateigentum Schlüssel zu einer funktionierenden Gesellschaft und innovativen Wirtschaft. Verstaatlichte Planwirtschaften in kommunistischen Ländern der Vergangenheit waren immer wenig erfolgreich.
Der Eigentümer kann sein Haus bewohnen, vermieten, leer stehen lassen, umbauen, verkaufen oder abreißen lassen, wie er will.
Wer jedoch sein Haus insbesonder in Städten mit Wohnungsnot leer stehen lässt, könnte zunehmend unter Beschuss kommen durch Vermietungspflichten von leerstehenden Zweitwohnungen, die nicht Hauptwohnsitz sind - ein zunehmend politisches Thema auch bei uns. Gesetze sollen künftig solche Entwicklungen erschweren oder verhindern. Auch London hat dieses Problem - gewollter Leerstand führt zu Angebotsvernappung und treibt damit die Mietpreise in für Duechschnittsbürger nicht mehr leistbare Höhen. Auch "Airbnb" führt zu ähnlichen Folgen. Wird in Zürich oder Genf ein Haus besetzt, dann hilft die Exekutive nicht ohneweiteres bei der Räumung. Nur wer eine Baubewilligung oder eine Abbruchbewilligung vorweist, kann damit rechnen, dass sein Haus polizeilich geräumt wird. Hausbesetzer haben faktisch freie Hand und zeigen dem Eigentümer die lange Nase.
eit Jahren sind am Salzburger Wohnungsamt 4.000 Menschen gemeldet, die dringend eine Wohnung suchen, 1.500 Menschen sind überhaupt wohnungslos. Gleichzeitig stehen in der Stadt 4.800 Wohnungen leer (Salzburger Instituts für Raumplanung/SIR). Auf Internetplattformen wie Airbnb werden insgesamt 600 Wohnungen in der Stadt Salzburg zur kurzfristigen Miete für Touristen angeboten und damit dem langfristig normalen Wohnungsmarkt enttzogen. Angebote mit 800 Euro Miete pro Woche für eine kleine Garçonnière sind keine Seltenheit. Kürzlich beschloss die Stadt Salzburg gegen ÖVP und Neos ein neues Mietmodell, um Eigentümer zu ermutigen, ihre Wohnungen zu vermieten. Die Stadt Salzburg tritt als Makler mit Hilfe ihrer gemeinnützigen Genossenschaften. Sie sollen künftig Wohnungen um 70 Prozent des ortsüblichen Preises anmieten und um 80 Prozent weitervermieten. Aus der Differenz sollten die Unkosten beglichen werden. Auch vom Wien hört man, dass tausende Wohnungen (Zweitwohnungen) leer stehen, jedoch wurde bis dato noch nichts dagegen unternommen trotz rotem Bürgermeister.
Obwohl sich soziale Positionen in der modernen Konsumgesellschaft weitgehend über Eigentum definieren, nimmt die gesellschaftliche Wertschätzung der Eigentumsrechte ab. Jemand, der sein Eigentum nicht nutzt (Leerstand), wird zunehmend damit rechnen müssen, auch seinen rechtlichen Schutz zu verspielen, weil dies in breiten Gesellschaftskreisen bereits auf Zustimmung stößt, auch wenn Gesetze dazu noch nachhinken.
o Alles gehört allen?
In dieser romantisierenden Sicht vermischt sich das "christliche Armutsgebot" mit dem in Eigentumstheorien von Aristoteles bis John Locke vorausgesetzten Urzustand. Dabei stehe für alle Menschen alles zum gemeinsamen Gebrauch zur Verfügung. Erst nach und nach durch die Nutzung der Dinge und des Bodens bildete sich Eigentum heraus. Die Idee, Eigentum sei die Folge eines "Sündenfalls" einer paradiesischen Gemeinschaft, in der kein Mangel herrschte, weil es kein Eigentum gab, zieht sich von Platons Staatsentwurf über Thomas Morus "Utopia" bis zum Anarchisten Pierre-Joseph Proudhon ("sein radikales Schlagwort: "Eigentum ist Diebstahl").
o Eigentum soll auch dem Gemeinwohl nützen. In modernen Wirtschaftstheorien wird der "Shareholder-Value" von der Idee des "Stake-Holder-Value" abgelöst. Dabei geht es darum, das nicht ausschließlich der Aktionär die Früchte trägt, sondern alle mit einem Unternehmen in Verbindung stehende (Mitarbeiter, Gemeinde, Lieferanten, Umweltschutz, etc..). Vielfach dient der Shareholder-Value Ansatz oft nur der Behübschung von Geschäftsberichten ähnlich der CSR-Verpflichtung ("Corporate Social Responsibility" - gegen Burnout wird dann ein kleiner Fitnessraum in der Firma eingerichtet, obwohl die wahren Ursachen ganz woanders liegen und nicht beseitigt werden).
Die Ansicht, im Privateigentum liege die Wurzel der Armut, Ungleichheit und gesellschaftlichen Missstände, ist weit verbreitet. Sie zeigt sich eben in der Vorstellung, Eigentum dürfe nicht nur dem Eigentümer nützen. Auch nach der "christlichen Soziallehre" darf man ja das, was einem gehört, nicht als Eigentum betrachten, sondern es muss wie ein gemeinsames Gut behandelt werden. Die christliche Praxis hat jedoch anders ausgesehen (Reichtum der Klöster - zB. Stift Admont, etc..).
Das deutsche Grundgesetz im GGs. zur österr. Rechtslage ergänzt die garantierten Eigentumsrechte mit einem bemerkenswerten Zusatz: "Eigentum verpflichtet" (Absatz 2): "Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen". Rechtliche Wirkungen hat dieser Zusatz zunächst weitgehend keine und ist bewusst sehr schwammig formuliert. Denn wen genau das Eigentum verpflichtet und wozu es ihn verpflichtet, das lässt er offen. Einklagbar ist der allgemeine Nutzen von Privateigentum auch nicht.
o Meine persönliche Meinung zum Eigentum:
Jeder soll durch Leistung und nach Maßgabe seiner intellektuellen und physischen Möglichkeiten seinen Beitrag für die Gesellschaft erbringen. Jeder soll ein Haus, eine Wohnung, ein Auto etc.. für sich allein besitzen dürfen. Auch eine Firma soll nicht durch das Erbrecht im Erbwege oder zu hoher Erbschaftssteuern Gefahr laufen, sich aufzulösen zu müssen. Der Schutz der Arbeitsplätze soll Vorrang haben.
Reichtum - insbesondere leistungslos vererbter Reichtum - sollte jedoch dort Grenzen haben, wo er unverschämt wird (zB. deutlich über 1 Mio. Euro) und die Erben auch nicht verpflichtet. Der Vater gründet mit viel Fleiß eine Firma und schafft Arbeitsplätze, der Sohn führt sie recht und schlecht weiter und der Enkelsohn lebt nur mehr eigennützig vom Besitz und Mieteinkünften und Ersparnissen der Vorgänger und wirtschaftet die Firma herunter. Um dies zu verhindern, müssten in meinen Augen neue gesetzliche Gestaltungsmöglichenkeiten geschaffen werden auch über das Steuerrecht. Wer nur vom Nichtstun aus dem ererbten Reichtum seiner Vorfahren lebt, sollte steuerlich ordentlich zur Kasse gebeten werden.
o Die Vorstellung, dass Eigentum ab einer gewissen Größenordnung auch verpflichtet, halte ich daher für richtig. Der Eigentümer soll herausgefordert werden, aus seinem Besitz den bestmöglichen Nutzen für ihn und auch die Allgemeinheit zu ziehen. Und das heisst unweigerlich, sein Eigentum so zu gebrauchen, dass er damit auch die Bedürfnisse von Dritten befriedigt. Genau darin liegt die Dialektik des Eigentums. Nur wer es auch zum Nutzen anderer gebraucht, indem er Arbeitsplätze schafft, Kapital zur Verfügung stellt, Produktionsmöglichkeiten eröffnet, Forschung ermöglicht oder in soziale Institutionen investiert, sollte gesetzlich geschont werden. Eigentum soll herausfordern, es bestmöglich zu nutzen, es so zu gebrauchen, dass es auch die Bedürfnisse von Dritten befriedigt. Privateigentum darf keine heilige Kuh sein, sondern ein Mittel, um Ressourcen effizient und fair zu verwalten und zu erreichen, dass Güter möglichst gut, langfristig und nachhaltig genutzt werden. Es braucht sogar nicht weniger sondern mehr Privateigentum, weil Staaten Güter erfahrungsgemäß oft schlechter als Private managen. Breite Streuung garantiert auch Wettbewerb, Innovation und gesellschaftliche Weiterentwicklung.
Wenn Vermögen ohne Zutun bereits seit Langem schneller als die Leistungseinkommen wachsen, dann entsteht Regelungsbedarf. Mit dieser These fachte der französische Ökonom Thomas Piketty 2013 die Debatte über Ungleichheit neu an. Nahezu die Hälfte unserer Bürger verfügt über praktisch kein Nettovermögen, ihr sozialer Aufstieg hängt damit ausschließlich vom Leistungseinkommen ab.
"1% der Weltbevölkerung besitzen die Hälfte des weltweiten Vermögens und 10% beinahe 70% des Volksvermögens" . Diese Ungleichheit schwächt die Nachfrage für die Gesamtwirtschaft, schadet daher der Wirtschaft und ist auch aus moralischer Sicht entschieden zu bekämpfen. Diese Ungleichheit verbunden mit dem Abstieg des politisch stabilisiernden Mittelstandes ist nicht Folge ökonomischer Gesetzmäßigkeiten, sondern Folge politischer und gesetzlicher Regelungen. Wir müssen daher die Macht der Regeln jener Eliten brechen, deren Motiv lediglich Profit-und Reichtumsmaximierung ist - es geht dabei auch um sozialen Frieden und den Erhalt unserer Demokratie. Die repräsentative Demokratie befindet sich in der Krise, wir stehen vor neuen Gestaltungsherausforderung mit verstärkter Bürgermitbestimmung (Vorbild schweizer Modell).
Seit der Missstände der Finanzkrise 2008, wo „Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert, also vergemeinschaftet werden“ - das kann doch nicht sein. Der Steuerzahler darf das Risiko tragen. Mag sein, dass zur Systemerhaltung des Finanzkrieslaufes Großbanken gerettet werden mussten, nicht jedoch die Aktionäre und Banker. Sie müssen auch einen Teil der Verluste tragen. Auch das Märchen der Eliten von der „trickle down“-Theorie, wonach auch die Armen reicher werden, wenn die Reichen reicher werden, weil Reichtum zu den Armen durchsickere, ist ein Märchen geblieben.
Die steuerliche Belastung des Leistungseinkommens, nämlich der Löhne und Gehälter ist bei uns und in Deutschland überdurchschnittlich hoch. Im Gegensatz dazu vermögensbezogenen Steuern wieder zu niedrig oder es gibt gar keine Erbschafts-Schenkungs-oder Vermögenssteuer, wie in Österreich. Das kann doch nicht sein. In Österreich wurde Vermögens/Erbschafts-und Schenkungssteuer überhaupt abgeschafft. Die USA kommen dagegen auf knapp 3%, Frankreich und Großbritannien auf nahezu 4% . Vermögen ab einer gewissen Größenordnung, jedenfalls über einer Mio.€ müsste in irgendeiner Form wieder besteuert werden - ein Missstand!.
Wo Menschen in Drittweltländern ausgebeutet werden, heisst das in den allermeisten Fällen: Sie haben kein Eigentum und keine funktionierende Rechtsordnung mit Lawinforcement (Rechtsdurchsetzung)und Zugang zu Rechtsmitteln und können somit auch Einkünfte oder Vermögen nicht sichern.