EU-Datenschutzverordnung beschlossen - Google und Facebook an die Leine!

Die kontroverse EU-Datenschutzverordnung wurde nach 4 Jahren und 4000 Änderungsanträgen endlich beschlossen, tritt jedoch erst 2018 in Kraft. Bisher bestand ein Fleckerlteppich unterschiedlichster Regelungen in den einzelnen EU-Staaten. Eine VO gilt 1:1 für jeden EU-Staat und braucht im GGs. zu EU-Richtlinien nicht mehr in nationales Recht transformiert werden.

Worum geht’s?

o Erhöhter Schutz für persönliche Daten, es darf ohne ausdrückliche! Zustimmung des Betroffenen nicht mehr alles gespeichert werden. Facebook, Google, Amazon, etc..werden also künftig Zustimmungerklärungen einholen müssen.

O Es dürfen nur soviele Daten gespeichert werden, als dies für die Geschäftserfüllung/Leistungserfüllung unbedingt erforderlich ist und nicht mehr.Ohne Zustimmung dürfen Kundendaten auch nicht weiterverkauft werden.

o Sensible Daten (=Gesundheitsdaten, etc..) dürfen mit wenigen Ausnahmen nicht gespeichert werden.

o Mit der USA will die EU neu verhandeln wegen erfolgreicher Schrems-Facebook Klage vor dem EUGH, womit das „Safe Harbour“ – Abkommen außer Kraft gesetzt wurde mangels Datensicherheit (NSA!) in den USA.

o Recht auf Löschung, Recht auf Vergessen, Recht auf Korrektur. Problem dabei, begehrt man auf Google die Löschung, bin ich aber trotzdem noch bei den anderen Suchdiensten gespeichert.

o Datenportabilität – wenn ich einen Internetanbieter wechsle, darf ich nicht behindert werden und meine Datensätze müssen zum neuen Anbieter weitergeleitet werden zB) gespeicherte Mailadressen, Telefonnummern, etc…

o Scharfe Sanktionen bei DS-Verletzungen. Bis zu 4% des Jahresumsatzes können an Strafe verhängt werden. Bei Google mit um die 70 Mrd. Jahresumsatz wären das 2,8 Mrd. Strafe.

O Der User braucht nicht mehr wie Schrems im Fall Google in Irland klagen, sondern kann zur Beschwerdestelle im eigenen Land gehen. Es gibt keine Datenschutzoasen mehr und betrifft auch US-Firmen. Nicht ihr Sitz, sondern jenes Land, wo ihre Leistung angeboten wird ist zuständig. Ein Server auf den Fidschi-Inseln hilft daher nichts mehr.

o Die Konzerne beklagen die zu engen Fesseln und Behinderung des int. Handelsaustausches.

O Das Mindestalter für Facebook, Twitter, WhatsApp, etc..kann von den EU-Staaten individuell zwischen 13 und 16 Jahren festgelegt werden. Bis 13 Jahren ist jedenfalls die Zustimmung der Eltern erforderlich.

o Unternehmen müssen einen eigenen Datenschutzbeauftragten benennen und für Hackerangriffe auf persönliche Daten besteht eine behördliche Meldepflicht binnen 3 Tagen und Betroffene müssen informiert werden. Anpassung von IT-Schnittstellen, Vertragstexten und Nutzereinwilligungserklärungen bei Datenverwendung werden für Firmen erforderlich.

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