Facebookpostings durch Dritte auf meiner Facebookseite können teuer werden . In Deutschland wurde ein Facebook-Nutzer rechtlich in Anspruch genommen wurde, nachdem ein Dritter ein urheberrechtsverletzendes Posting auf der Pinnwand des Nutzers hinterlassen hatte.
Es handelte sich allerdings um ein markenrechtlich geschütztes Foto einer gelben Gummiente, wie wir sie alle kennen. Vom Nutzer wurden Unterlassung und Schadenersatz gefordert.
Es erhebt sich damit die Frage, in welchem Umfang man auch in Österreich für fremde Facebook-Postings haftet, falls zB. Bilder gepostet werden wegen des Urheber-Schutzes. Dies gilt natürlich nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen, die eine eigene Profil-Seite auf Facebook betreiben.
Die Zeitung haftet als Hosting-Provider, sofern sie nicht bösgläubig ist, nicht!!! Jedoch geht die Judikatur zunehmend in die Richtung, auch die Zeitungen stärker in die Sorgfaltspflicht zu nehmen wegen der Sorgfaltspflicht auch nach dem Mediengesetz. Überdies kann sich für Postings die Zeitung im Interesse des Posters nicht auf das Redaktionsgeheimnis berufen und muss die wahre Identät des Posters lt. OGH herausgeben.
Nach österreichischem Recht (§ 13 ECG = eCommerceGesetz Providerhaftung) ist jeder Nutzer, der es Dritten gestattet, Postings auf seiner Facebook-Pinnwand zu hinterlassen - ähnlich wie ein Betreiber eines Online-Gästebuches als Hosting-Provider
im Sinne des E-Commerce-Gesetzes anzusehen. Dies bedeutet, dass eine schadenersatzrechtliche Haftung für fremde Postings nur in Betracht kommt, wenn man von den fraglichen Postings Kenntnis hat und ihre Rechtswidrigkeit für einen Laien offensichtlich !!! ist.
Man sollte also von Zeit zu Zeit seine Facebookseite anschauen und fallweise Löschungen vornehmen,wenn man auf der ganz sicheren Seite sein möchte. Man erkennt daran die völlige Pervertierung unseres Rechtssystems.