"Mein Kampf"- Armee von 3.700 Fußnoten, 2000 Seiten kommentiertes, unzugängliches Mammutwerk (2016)

Anlässlich des Ablaufes der 70-jährigen UrhR-Schutzfrist von „Mein Kampf“ würde einer Verbreitung aus urheberrechtlicher Sicht jetzt nichts mehr im Wege stehen. Bayern hatte die Innehabung der Urheberrechte und verklagte jeden, der dagegen verstieß.

In Deutschland verbietet der § 86 StGB , die Originalausgabe von „Mein Kampf“ zu besitzen, zu kaufen oder zu verkaufen.

In Österreich verbietet das Verbotsgesetz zwar nicht explizit „Mein Kampf“, jedoch untersagt die Verherrlichung der NS-Zeit und darunter würde natürlich auch die Verbreitung der Originalausgabe „Mein Kampf“ fallen.

Im Klartext:

Wenn man das Buch in Originalfassung in Österreich auflegt, verkauft, verbreitet, etc…, würde das einer "Verherrlichung von NS-Gedankengut" gleichkommen und strafbar sein.

Ausnahme:

Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Buch auf UNI’s wäre straffrei, ebenso wenn sich jemand ausreichend wissenschaftlich wie in der kommentierten Neuausgabe „Mein Kampf“ im Auftrag des Instituts für Zeitgeschichte München/Berlin 2016 bestehend aus rd. 2000 Seiten und 3700 Fußnoten mit der NS-Zeit -natürlich nicht im verherrlichenden Sinn - auseinandersetzt.

Sofort ausverkauft gibt es am Wuchermarkt dafür schon überhöhte Preise. Man will damit eine "Entmystifizierung" dieses Buches erreichen (Herausgeber Hartmann, Plöckinger, etc..).

Der Umfang hat dieses Buch zu einem unzugänglichen Mammutwerk gemacht - Frage der Sinnhaftigkeit stellt sich. Ein Kommentar darüber in der NZZ (16.2.16) wirkt nicht begeistert. Über Amazon wird man mit Wucherpreise vob 155.- aufwärts konfrontiert!

Es muss für die Strafbarkeit also der Vorsatz der Verherrlichung/Propaganda klar zu Tage treten. Noch schwerer wiegt sich in Gruppen zu organisieren.

Ist jetzt der bloße Kauf und Besitz in Österreich straffrei? („JEIN“, Restrisiko bleibt):

Man könnte die deutsche Ausgabe jederzeit über das britische „AMAZON.uk.co“ problemlos bestellen. Das wäre in Österreich an sich noch nicht strafbar und auch nicht der bloße Besitz danach.

Gefährlich wird es, wenn ich dieses Buch Dritten weiterverleihe oder meine Kinder sehen das im Bücherregal und nehmen es in die Schule, da kann man strafrechtlich u.U. schon in Teufels Küche wegen Propaganda und Verherrlichung kommen - also Vorsicht! Wenn ein Historiker, Geschichtslehrer dies nur aus Eigeninteresse kauft und liest, ist das sicher nicht strafbar. Mehr würde ich damit jedoch nicht machen, auch nicht in die Schule mitnehmen, da könnte man ebenso in des Teufels Küche kommen bzw. die Eltern könnten aufmarschieren.

Was ist der Inhalt von „Mein Kampf“ (Originalausgabe 1925)?

o Anschluss Österreich wird gefordert

o mehr Lebensraum für das Deutsche Volk wird gefordert

o (eugenische!) Rassenideologie (Herrenmenschen, Untermenschen) und Rassenwahn primär gegen Juden gerichtet, Blutreinheitsgesetze/Rassenhygiene, Ahnenpaß, etc…

Im Austrofaschismus herrschte auch ein starker Antisemitismus, jedoch ein Jude hätte zum katholischen Glauben konvertieren können.

Bei einem eugenischen Rassismus entscheidet die Geburt, das jüdische Blut, was noch viel schlimmer ist.

o Kampf gegen die jüdische Weltverschwörung (die jüdische Presse verrichte "Totengräberarbeit am deutschen Volk", die schädliche Rolle jüdischer Bankhäuser, etc..),

o Kampf gegen den Marxismus/Bolschewismus

o Forderung nach einem germanischen Führerstaat unter Ausschaltung des Parlaments und demokratischer Rechtsstaatprinzipien (= Nationalsozialismus). So sagte Hitler, dass Demokratie nicht funktionieren kann, weil die Masse der Bevölkerung weder die Intelligenz, das Wissen noch den Charakter besitzt richtige Entscheidungen zu treffen. Hitler im allerwenigsten, nachdem er 60 Mio. Kriegs-Tote verantworten muss inkl. 6 Mio. Ermordeten im Holocaust, die Juden waren auch keine Kriegsfeinde , sondern wurden nur als Juden geboren, das genügte für ihr Todesurteil in den KZ's.

o etc……

Die neue, wissenschaftlich kommentierte Ausgabe, eine Auswahl von Passagen aus „Mein Kampf“(2016/Christian Zentner) und des Münchner IfZ (Institut für Zeitgeschichte) erschien nach Ablauf der Urheberfrist 2016 und ist auf dies Art und Weise mit einer kritischen Auseinandersetzung dieses Buches natürlich nicht strafbar und keine NS-Verherrlichung.

Ich persönliche werde weder das neu kommentierte (schlecht rezensierte) noch die Originalausgabe Hitlers lesen. Für mich ist dieses Kapitel abgeschlossen, ich habe mich damit ausreichend beschäftigt. Ein englischer Offizier sagte zu meiner Großmutter, "er könne nicht verstehen, wie Deutsche/Österreicher, ein Kulturvolk, das einen Goethe hervorgebracht hatte, 6 Mio. Menschen aus einem Rassenwahn heraus ermorden konnten (Holocaust)".

Der Vernunft bietet dazu keine Erklärung, es sind die Abgründe der menschlichen Seele und der Mensch ist alles andere, als eine Krone der Schöpfung. Alles kann sich wieder mit anderem Gesicht wiederholen , wir müssen daher wachsam sein.

Wachsam sein beginnt bereits bei Blogbeiträgen!

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dohle

dohle bewertete diesen Eintrag 18.01.2016 13:33:13

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