"Menschenwürde" - erst seit 2009 in österr. Verfassung

Die zentrale, höchste Menschenrechtsnorm ist in meinen Augen die "Unantastbarkeit der Würde des Menschen", das einem jeden Menschen angeborene, unveräußerliche Recht und jeder Mensch ist einmalig. Die Missachtung der Menschenwürde ist eine Kriegserklärung gegen die anderen Menschen.

POLITIK ist nach Aristoteles das "Bemühen um ein geordnetes Zusammenleben der Menschen" zu ermöglichen, damit mit den Worten von Hobbes(homo hominis lupus)"nicht jeder der Wolf seines Nächsten ist" .

Menschenwürde im Klartext heißt u.a.:

o kein Rassismus o Toleranz o Diskriminierungsverbot o Pluralismus o kein Nationalismus o kein Reinkulturkapitalismus o kein Reinkulturkommunismus

heißt aber in meinen Augen auch, dass es Grenzen dieser Freiheiten geben muss. So darf durch unkontrollierte Flüchtlingsströme unser Gesellschaftssystem nicht destabilisiert werden, wie das unter Merkel der Fall war.

Wenn populistische Parteien jedoch eine radikale Abkehr von all den genannten, demokratischen Werten (taktisch erfolgt das wie in Ungarn oder Polen scheibchenweise) im Sinne haben, dann werden wir wieder Dinge erleben, die man in Zeitgeschichtebüchern nachlesen kann. Wir haben daher die Verantwortung, solche Entwicklungen zu stoppen.

Wir müssen die persönliche Würde des anderen jedoch achten, jeder muss genug zum Leben haben, um sich entfalten zu können und es sollte selbstverständlich sein, dass der, der mehr hat, dem anderen hilft, der weniger hat.

Der Sinn des Lebes wird erst erfüllt sein, wenn es gelingt, Leid zu reduzieren durch empathisches Handeln (Mitgefühl) und Freude zu vermehren (=Epikurformel). Untersuchungen haben ergeben, dass jemand, der sich immer nur auf Egotripp befindet, kein glücklicher Mensch ist.

In Deutschland ist im Art.1 des Grundgesetzes die „Menschenwürde“ als "unantastbar, zu achten und zu schützen" für jeden Menschen gleich verankert. Ebenso in den meisten demokratischen Verfassungen anderer Länder.

Nicht so die Österr. Verfassung, wo die Menschenwürde lange keine ausdrückliche Erwähnung fand. Auch die bei uns im Verfassungsrang stehende EMRK nimmt sonderbarerweise auch nicht Bezug auf die Menschenwürde.

Erst mit der "Europäischen Grundrechtecharta"(EU-GRC) findet die "Menschenwürde" erstmals am 1.12.2009 sehr spät und völlig unauffällig durch eine Verfassungsbestimmung Eingang in die Österr. Verfassung:

Kapitel I-Art.1 EU-GRC:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen." !!!!!

Sie garantiert den EU-Bürgern eine Reihe einklagbarer Rechte - neben den klassischen Grund- und Freiheitsrechten aus der älteren EMRK auch soziale Grundrechte oder die Verpflichtung der EU zum Umweltschutz. Jeder Bürger kann eine Individualbeschwerde einbringen nach Ausschöpfung der staatlichen Rechtswege. Die EU-GRC ist Rechtsquelle für den EGMR (Europäischer Gerichtshof f.Menschenrechte), die sogar 47 Staaten (Europaratsmitglieder) im GGs. zu den 28 EU-Staaten der EMRK (= EUGH zuständig) unterzeichneten.

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robby

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Petra vom Frankenwald

Petra vom Frankenwald bewertete diesen Eintrag 07.11.2016 13:47:50

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