Die Bundesregierung hat Mitte 2016 ein bürokratisches Maßnahmenbündel zur Förderung von innovativen Start-ups in Österreich in Höhe von 185 Mio. beschlossen. Der Beigeschmack österr. Bürokratie ist auch dabei unübersehbar und die Zuständigkeit dreier Ministerien. Der österr. Risikokapitalmarkt steckt im europäischen und noch mehr internationalen Vergleich schon seit Jahrzehnten in den Kinderschuhen, weshalb innovative und technologie-orientierte Startups oftmals nicht ausreichend Risikokapital zur Umsetzung von unternehmerischen Projekten aufbringen können. Trotzdem muss man anerkennen, dass der neue Bundeskanzler Kern(SPÖ) hier mit Mitterlehner(ÖVP) Druck machten. Man erwartet sich bis 2010 etwa 1000 zusätzliche Neugründungen und 10.000 bis 15.000 neue Jobs und Österreich soll als rückfallender Gründerstandort wiederum an Attraktivität gewinnen. Nicht jede Unternehmensneugründung fällt unter Startups, dazu gilt der Kriterienkatalog der EU (Innovation und schnelles Wachstum gelten als Hauptkriterien).
Was insb. bei der Risikokapitalprämie nicht dazu erwähnt wird, dass statistisch von 10 Startups in der Regel nur 2 bis höchstens 3 überleben, das Risiko somit ziemlich hoch ist.
Ich würde ein Risikokapital auch nur dann geben, wenn ich auf Dauer Miteigentümer des Unternehmens bleiben kann und natürlich den Businessplan genau kenne, somit wenn die Saat aufgeht, auch ein entsprechender Anteil an der Wertsteigerung des Unternehmens für mich gesichert bleibt. Das ist in meinen Augen ja auch das Problem bei den "Crowdfundings", wo viel Idealismus dazugehört. Hohes Risiko sollte mit einer hohen Gewinnchance durch Beteiligung an der Wertsteigerung des Unternehmens korrelieren.
Die Privatstiftungen - damit der viele Reichtum nicht zu "stinken" beginnt - sollten hier verstärkt durch steuerliche Anreize in die Pflicht genommen werden, war aber kein Thema - eh klar!.
In meinen Augen herrscht bei uns im GGs. zur USA keine Fehlerkultur, jeder wartet damit der andere Fehler macht, dann wird er abgeschossen. Nur so funktioniert Innovation nicht.
Obwohl ich für einen "Kapitalismus mit menschlichen Antlitz" eintrete, muss man im Auge behalten:
Ich diskutierte gestern mit einer bei mir 2 Wochen auf Besuch weilenden US-Studentin dieses Thema, das Ergebnis in 2 Sätzen auf den Punkt gebracht: "The US-capitalist system is more innovative, more competitive in a globalised world. The disadvantage is a deficit in the social system".
Es geht also auch hier darum, die richtige Balance zwischen Erhaltung der globalen Wettbewerbsfähigkeit und Kosten des Sozialsystems zu finden und zu große Einseitigkeiten in die eine oder andere Richtung zu vermeiden.
o Risikokapitalprämie:
Wer sein Kapital in Startups investiert, bekommt bis zu 20% des bis 250.000 € limitierten Kapitals zurückerstattet. Die Einreichung erfolgt „online“ über den aws-Fördermanager.
o Lohnnebenkosten-Förderung (aws zuständig):
In den ersten 3 Jahren nach der Startup-Gründung entfällt der DGA (Dienstgeberanteil = ca. 30% der Bruttolohnnebenkosten) für die ersten 3 Mitarbeiter ganz bzw. teilweise. Damit soll nicht nur das Wachstum von Start-ups in der schwierigen Aufbauphase erleichtert werden, sondern auch ein Beschäftigungsimpuls in neu gegründeten Unternehmen gesetzt werden. Zur Vermeidung von Schwelleneffekten schmilzt die Förderung jährlich um 1/3 ab. Im ersten Jahr der Begünstigung werden daher 100% der Dienstgeberbeiträge ersetzt im zweiten Jahr 2/3 und im dritten Jahr 1/3. Lohnnebenkostenbestandteile sind: Dienstgeberbeiträge in % (Krankenversicherung 3,78 % Unfallversicherung 1,30 % Pensionsversicherung 12,55 % Arbeitslosenversicherung 3,00 % IESG-Beitrag 0,35 % Wohnbauförderung 0,50 % BMSVG (Mitarbeitervorsorge) 1,53 % Familienlastenausgleichsfonds FLAF 4,50 % Kommunalsteuer 3,00 % Regionale Abgaben -U-Bahnsteuer, Kammerumlage, etc...- 0,40 % Summe 30,9%)
o Start-Up Visum:
Einführung eines Start-up-Visums im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte: Die bereits bestehende Regelung für Selbständige Schlüsselkräfte soll für Start-ups geöffnet werden. Der Antragsteller erhält eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (= RWR-Karte) für selbständige Tätigkeit in Österreich für ein Jahr, mit der Option auf Verlängerung für ein weiteres Jahr.Eine Verlängerung dieses Titels nach Ablauf der zwei Jahre um weitere drei Jahre ist möglich.
o Patent-Check:
Startups können technische Ideen nunmehr bereits in einem früherem Entwicklungsstadium hinterlegen, wo sie also noch nicht den formalen Kriterien für ein Patent genügen. Startups erhalten dazu eine Gutschrift von € 10.000 für Kosten der Patentämter . Die Gutschrift entspricht 80% der Leistung, € 2.500 sind vom Startup zu bezahlen. Der Patentscheck ist 2 Jahre gültig. "Provisional Application" nach US-Vorbild Startups können beim Patentamt Ideen hinterlegen, auch wenn diese noch im frühen Entwicklungsstadium sind und nicht den formellen Kriterien für ein Patent genügen.
o Gründungs-Fellowships:
Mit diesem Gründungsstipendium sollen Studierende leichter gründen können, womit Gehaltskosten und akad. Infrastruktur finanziert werden (Budget = 5 Mio.). Mit dem Fellowship können Gehaltskosten finanziert und der Zugang zu akademischen Infrastrukturen gewährleistet werden
o 24 h Quick-Check:
Damit soll insbesondere Erstantragstellern der Weg zu den Förderangeboten der aws und FFG erleichtert werden. Keine Unternehmens- oder Projektidee soll verloren gehen. Antragsteller erhalten eine verlässliche Rückmeldung in Form einer "Vorab-Einschätzung" zu ihrer Anfrage auf Basis der angeführten Informationen innerhalb von 24 Stunden
o Förder-Pilot:
Soll den Weg durch die Fördervielfalt von Österreichs Bundes-und Landesförderungen weisen. https://www.foerderpilot.at/
Der 2013 im Rahmen der Jungunternehmeroffensive des Bundes gegründete "aws Business Angel Fonds" verdoppelt die Investments ausgewählter Business Angels in junge, rasch wachsende Technologieunternehmen im Rahmen von Co-Investitionsvereinbarungen. Das verfügbare Fondsvolumen ist aufgrund der erfolgreichen Marktaufnahme bereits ausgeschöpft
Alternativ zu Neugründungen liegt ein innovatives Start-up auch dann vor, wenn das Start-up jung ist und in den 2 Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt der AWS/FFG (AustriaWirtschaftsService/ForschungsFörderungsGesellschaft) in Anspruch genommen hat. Die genaue Ausgestaltung der Definition/Förderkriterien wie kann es in Österreich auch anders sein zwischen 3 Ministerien - jeder ist ein bissl zuständig - BMWFW (WissenschaftsForschungsWirtschaftsministerium), BMVIT (VerkehrsInnovationsministerium) und BMF (Finanzministeriuem) vereinbart. Man schätzt mit einem Bedarf von 15 Mio. pro Jahr.
Zukünftige Zugpferde der Volkswirtschaft (= "innovative Start-ups") sollen also Rahmenbedingungen erhalten, die sie für ihren Erfolg in Österreich und auf dem Weltmarkt brauchen. Mit der Risikokapitalprämie und dem Programm zur Förderung von Lohnnebenkosten für „Innovative Start-ups“ werden Start-ups gefördert, die jung sind und mit ihrer Technologie oder ihrem Geschäftsmodell innovativ sind und ein signifikantes Mitarbeiter- oder Umsatzwachstum aufweisen.Stärkung der Seed-Finanzierung – Mittel werden aufgestockt
Die aws-PreSeed und aws-Seed Finanzierungen (= wo Erträge für die Kosten des Säens erst später zu erwarten sind) sind seit vielen Jahren die Basis für eine Stärkung der wissens- und technologieorientierten Startups und unterstützen den Unternehmensaufbau. Der Großteil aller (privaten) Risikokapitalinitiativen setzt auf dieser Frühphasenfinanzierung auf. Diesen Finanzierungen werden von 2016 bis inklusive 2018 zusätzlich EUR 20 Mio. von BMWFW und BMVIT zu gleichen Teilen zur Verfügung gestellt – finanziert aus frischen Bundesmitteln des BMF.
Die Stärkung des aws-Garantieangebotes (= quasi Kreditbürgschaften) adressiert insbesondere das Potential von kleineren und innovativen Unternehmen, die bisher aufgrund steigender Sicherheiten-anforderungen von einer Ablehnung bzw. Kürzung ihres Kreditwunsches durch Banken betroffen waren, und dadurch Innovations- und Wachstumsprojekte nicht umsetzen konnten. Derzeit übernimmt die aws als Förderbank des Bundes Garantien.
Weitere Detailinformationen sind durch die involvierten Stellen zu erwarten, insbesondere www.awsg.at, www.bmf.gv.at, www.bmwfw.gv.at, www.bmvit.gv.at, www.ffg.at