Die von Österreich angekündigten Flüchtlingskontingente verstoßen nach Ansicht der EU-Kommission gegen internationales Recht. Die Begrenzung der Zahl von Asylanträgen sei nicht mit der EMRK ( Europäischen Menschenrechtskonvention), der Genfer Konvention sowie mit Artikel 18 der EU-Grundrechtecharta vereinbar, schreibt EU-Flüchtlingskommissar Avramopoulos an die österreichische Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.
Diese Einschätzung der EU-Kommission überrascht wenig, wir werden es mit Gelassenheit zur Kenntnis nehmen und an der Asyl-Obergrenze trotzdem festhalten. Die deutschen Behörden ließen an der Grenze zu Österreich nur jeweils 50 Migranten pro Stunde passieren mit einer gesamten Tagesobergrenze von 6000. „Für uns ist die Verwunderung über unseren Schritt nicht nachvollziehbar. Deutschland praktiziert dies schon seit Monaten“ meinte dazu die österr. Innenministerin.
Das deutsche Vorgehen habe bei großem Andrang zu einem erheblichen Rückstau von zeitweise 15 000 bis 18 000 Menschen in Transitquartieren in Österreich geführt.„Wir müssen jetzt handeln, sonst kriegen die Nationalisten die Oberhand. Diese Maßnahmen sind nicht gegen Europa, sondern für Europa". Wien hatte Tagesobergrenzen von 3200 Flüchtlingen und eine Höchstzahl von täglich 80 Asylanträgen an der Südgrenze festgelegt. Damit soll die Jahres-Obergrenze von 37.500 Asylbewerbern eingehalten werden. „Alle Maßnahmen werden diesem Ziel untergeordnet".