Wie der GUARDIAN heute berichtet, dürfte vermutlich unter Druck der britischen Regierung die britische NatWest-Bank dazu angehalten worden sein, alle Konten des russischen Hauptpropaganda-Senders in der Englisch sprechenden Welt zu schließen. Diese Maßnahme - weil zu heikel - wird von der Bank natürlich nicht begründet (siehe Screenshot). Offizielle britische Stellen bestreiten natürlich jegliche Einflussnahme (The UK government had not introduced any fresh sanctions or “obligations” against Russia since February 2015, the source said). Die russische Regierung verurteilt diese Maßnahme scharf, weil sie eine Verletzung der Meinungs-und Informationsfreiheit darstelle und spricht von einer britischen Verschwörung gegen Russland ("murky British plot"). Die NatWest sei eine Tochter der Royal Bank of Scotland und überwiegend im Staatseigentum.
Banken haben das Recht, Kontoverbindungen ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Auch ich habe in Zeiten, wo ich noch aktiver Banker war, von diesem Recht Gebrauch gemacht, wenn man bei einem Kunden den allerdings schwer beweisbaren Verdacht von Geldwäsche hatte und sich weiteren Ärger ersparen wollte (Kündigung ohne Angabe von Gründen). Denn Behauptungen ziehen eine strafrechtlich relevante Kreditschädigung mit sich, wenn man sie nicht beweisen kann, was bei Geldwäsche naturgemäß schwierig wäre.
Für mich stellt sich dabei die Frage, wo sind bei der als Menschenrecht in Art.10 EMRK (siehe unten) garantierten Meinungs- und Informationsfreiheit die Grenzen zu ziehen.
Der russischen Regierung geht es mit Ihrer Propaganda darum, Europa zu destabilisieren, indem gegen die Demokratie gehetzt wird. Im Gegenzug tun natürlich westliche Propagandasender, wie zB. Voice of America, das Gleiche - jedoch im Dienste der Demokratie.
Aus Sicht der Reziprozität, würde ein westlicher TV-Sender der in Russland antirussische Propagande macht, sofort liquidiert und die Journalisten verhaftet werden, da Russland ein autoritär regierter Staat ist, wo öffentlich artikulierte, politische Gegenmeinungen nicht zugelassen werden.
USA und GB überlegen auch weitere Maßnahmen und Sanktionen gegen Moskau infolge deren grauenhaften Vorgehens mit der Aufrechterhaltung der Bombardements in Aleppo/Ostsyrien. Grauenhafte Bilder (Kriegsverbrechen!!!) werden uns täglich geliefert.
Nachdem es der russische Propagandasender nur darauf anlegt, die westlichen Demokratien in der Öffentlichkeit schlecht zu reden und damit beitragen, diese zu destabilisieren, haben sie in meinen Augen das Recht, mit dem Art. 10 zu argumentieren, verwirkt, denn die Alternative zur Demokratie wäre ein autoritärer Staat ohne Meinungs-und Informationsfreiheit.
In 2013, at the opening of RT’s new studios, Russia’s president, Vladimir Putin, told that the aim of the channel had been “to break the Anglo-Saxon monopoly on global information streams”. The mission had been completed successfully, Putin said.
Während der russischen KRIM-Annexion durch hybride, russische Soldaten berichtete die RT natürlich kein Wort darüber, dass dabei russische Soldaten im Spiel sind - detto Desinformation und Propagandakrieg. Sie versuchen Pessimismus und Nihilismus im westlichen Medienklima zu säen und versuchen, rationale Debatten zu untergraben mit gestreuten Gerüchten. ("They are trying to sow confusion and to create a climate of intellectual pessimism and nihilism by mixing the genre of news and outright fabrication.The channel is designed to undermine rational debate”).
Die "demokratischen Rechte anderer" würden damit verletzt und somit die Grenzen des Art.10 EMRK überschritten werden.
Es sind jedoch auch unsere Medien zu kritisieren, denn wenn sie nur mehr "Mainstream-Einheitsbrei" anbieten, wird man als interessierter Leser dazu verführt, auch alternative Medien, wie eben RT zu konsumieren.
Ich persönlich bin mit unseren Medien z.T. äußerst unzufrieden, speziell was die sog. österr. Qualitätsmedien betrifft. Diese neoliberale, transatlantische Meinungsmache geht mir auch schon "sowas auf die Keks", wie ich im letzten Blog wieder zum Ausdruck brachte, wo einfach weitere Kommentare in der NZZ "neu" gesperrt werden, wenn nicht ins Meinungskonzept passt:
https://www.fischundfleisch.com/ebgraz/nzz-chefredakteur-gujer-claqueur-des-neoliberalismus-26613
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.
Text
Artikel 10 - Freiheit der Meinungsäußerung:
(1) Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein. Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die Staaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen.
(2) Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen.....Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer unentbehrlich sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.