Mehrere Unternehmer wandten sich an den Verfassungsgerichtshof zur Klärung, ob die mit 1. Jänner 2016 in Kraft getretene Registrierkassenpflicht verfassungswidrig ist.
Der Verfassungsgerichtshof hat nun entschieden, dass die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist. Sie ist - so der VfGH - dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die Verpflichtung zur Verwendung einer elektronischen Registrierkasse liegt damit im öffentlichen Interesse. Sie bewirkt auch bei Kleinunternehmen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Erwerbsbetätigung.
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