Man kann ja der Meinung sein, dass man besoffen Auto fahren kann und man kann der Meinung sein, dass man ja überwiegend nur sich selbst schadet. Aber trotzdem ist es verboten, weil Andere wegen deiner Dummheit zuschaden kommen können. Logisch, oder?
Bei Corona ist es ähnlich. Man kann der Meinung sein, dass man sich Corona einfangen kann und man kann das Risiko daran schwerer zu erkranken auch auf sich selbst nehmen. Aber es gab trotzdem Vorschriften, die verhindern sollten, dass andere wegen deiner Dummheit zuschaden kommen.
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Ein Gutachter stellte mittels Genanalyse fest, dass das Virus des Verstorbenen und das Virus der Frau »annähernd zu 100 Prozent« übereinstimmten. So ein hoher Deckungsgrad sei sehr selten, weil Coronaviren sich rasch veränderten, sagte der Fachmann."
Das Landgericht in Klagenfurt sah es als erwiesen an, dass die heute 54-Jährige den krebskranken Mann im Dezember 2021 angesteckt hatte. Sie wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt.
Zusätzlich muss die Frau eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen von je vier Euro mit einem Gesamtwert von 800 Euro bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Juli 2023 war die Frau bereits wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Sie hatte trotz positiver Coronatests im Dezember 2021 ihre vorgeschriebene Quarantäne missachtet, ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske mit Menschen unterhalten. Der Tod des Nachbarn wurde nun in einem separaten Prozess verhandelt.