Der Antrag auf Verbot der rechtsradikalen, rechtsterroristische und nunmehr auch hochverräterischen AfD kommt noch vor der parlamentarischen Sommerpause!
PAUKENSCHLAG - WANDERWITZ HAT AUSREICHEND STIMMEN FÜR DEN AFD-VERBOTSANTRAG!
Um im Bundestag einen Antrag auf ein Verbot der rechtsradikalen, rechtsterroristischen und nunmehr auch hochverräterischen AfD auf die Tagesordnung zu setzen, braucht es fünf Prozent der Abgeordneten. So viele Zusagen habe er, sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz. Er wartet nun aber die Veröffentlichung eines Gerichtsdokuments ab. Infolgedessen kommt der Antrag auf Verbot der AfD noch vor der parlamentarischen Sommerpause!
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz plant, im Parlament einen Antrag auf ein Verbot der AfD einzubringen. Nach seinen Angaben hat er bereits genügend Unterstützer gefunden. Um einen solchen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen, sind fünf Prozent der Abgeordneten notwendig, was 37 Personen entspricht. „Diese Anzahl haben wir erreicht“, sagte der frühere Ost-Beauftragte der Bundesregierung der „taz“. Für einen Beschluss wäre eine einfache Mehrheit erforderlich. Ein Verbot einer Partei kann jedoch nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Einen Antrag darauf können der Bundestag, die Bundesregierung und/oder der Bundesrat stellen.
Wanderwitz erklärte, dass man auf die schriftlichen Urteilsbegründungen des Oberverwaltungsgerichts Münster warte, das im Mai die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt hatte. „Sobald die Urteilsbegründungen vorliegen, werden wir diese genau prüfen und unseren Verbotsantrag entsprechend aktualisiert und fundiert einbringen.“
Der demokratische Rechtsstaat dürfe nicht zulassen, dass eine Partei, „die rund um die Uhr Hass und Hetze verbreitet und diesen Rechtsstaat abschaffen will, ungehindert agieren kann, bis es zu spät ist“, so Wanderwitz. Seit Bestehen der Bundesrepublik waren in Karlsruhe erst zwei Parteiverbotsanträge erfolgreich: 1952 gegen die neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).