Da sich sehr viele, eigentlich viel zu viele, nicht ansatzweise mit einem Parteiverbotsverfahren auskennen und gefährliche Halbwahrheiten durch die Netzwerke schießen, habe ich mir mal die Zeit genommen und das vernünftig dargestellt.

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1. Antragstellung:

• Ein Parteiverbotsverfahren kann nur auf Antrag eingeleitet werden. Antragsberechtigt sind der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung.

2. Einreichung der Antragsschrift:

• Der Antrag muss schriftlich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Die Antragsschrift muss detailliert begründen, warum die Partei verfassungswidrig ist und verboten werden soll.

3. Vorbereitung des Verfahrens:

• Nach Eingang des Antrags prüft das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags. Hierzu kann es bereits im Vorfeld Beweise erheben und Stellungnahmen einholen.

4. Hauptverfahren:

• Das Hauptverfahren umfasst mündliche Verhandlungen, in denen beide Seiten – die antragstellenden Organe und die betroffene Partei – ihre Argumente und Beweise vorbringen können.

• Die Beweisaufnahme kann Zeugenvernehmungen, die Vorlage von Dokumenten und die Anhörung von Sachverständigen umfassen.

5. Urteilsfindung:

• Nach Abschluss der mündlichen Verhandlungen zieht sich das Gericht zur Beratung zurück und entscheidet, ob die Partei verboten wird oder nicht.

• Die Entscheidung ergeht durch Urteil und bedarf einer Zweidrittelmehrheit der Richter des Senats.

6. Urteilsverkündung:

• Das Urteil wird öffentlich verkündet. Im Falle eines Verbots wird die Partei aufgelöst, und ihr Vermögen wird eingezogen.

• Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Die Partei darf nicht weiter tätig sein, und ihre Strukturen werden aufgelöst.

7. Nachbereitung und Umsetzung:

• Die Umsetzung des Urteils erfolgt durch die zuständigen Behörden. Diese sorgen für die Auflösung der Partei und die Einziehung ihres Vermögens.

Im Rahmen eines Parteiverbotsverfahrens findet eine umfassende Prüfung der Verfassungswidrigkeit der betreffenden Partei statt. Diese Prüfung ist ein zentraler Bestandteil des gesamten Prozesses und erfolgt in mehreren Schritten:

1. Vorprüfung durch das Bundesverfassungsgericht:

• Nach Einreichung des Antrags prüft das Bundesverfassungsgericht zunächst die Zulässigkeit des Antrags. Dies beinhaltet die Prüfung der formalen Voraussetzungen und die Klärung, ob die antragsstellenden Organe berechtigt sind, den Antrag zu stellen.

2. Sachliche Prüfung:

• Das Gericht prüft inhaltlich, ob die vorgebrachten Gründe und Beweise ausreichend sind, um die Verfassungswidrigkeit der Partei zu belegen. Diese Prüfung umfasst mehrere Aspekte:

• Tatsächliche Anhaltspunkte: Es muss festgestellt werden, ob tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpft.

• Ernsthaftigkeit und Intensität: Die Aktivitäten der Partei müssen eine gewisse Intensität und Ernsthaftigkeit aufweisen, die eine erhebliche Gefahr für die demokratische Ordnung darstellen.

• Verfassungswidrigkeit: Die Partei muss nachweislich verfassungswidrige Ziele verfolgen, das heißt, sie muss bestrebt sein, die demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen.

3. Beweisaufnahme:

• Im Zuge der Hauptverhandlung findet eine umfassende Beweisaufnahme statt. Diese kann Folgendes umfassen:

• Zeugenvernehmungen: Zeugen können vorgeladen und befragt werden, um Aussagen zu den Aktivitäten und Zielen der Partei zu machen.

• Dokumentenprüfung: Schriftliche Beweise, wie Parteiprogramme, Reden, Veröffentlichungen und interne Dokumente der Partei, werden geprüft.

• Sachverständigengutachten: Experten können angehört werden, um fachliche Einschätzungen zu den Aktivitäten und Zielen der Partei abzugeben.

4. Rechtsgutachten und Stellungnahmen:

• Das Gericht kann Stellungnahmen von staatlichen Stellen, Verfassungsschutzbehörden und anderen relevanten Institutionen einholen, um ein umfassendes Bild der Partei und ihrer Aktivitäten zu erhalten.

Daher ist die Prüfung im Parteiverbotsverfahren darauf ausgelegt, eine sorgfältige und umfassende Bewertung der Verfassungswidrigkeit der Partei sicherzustellen.

Diese gründliche Prüfung dient dazu, die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot zu wahren und sicherzustellen, dass ein Verbot nur in klar und eindeutig nachgewiesenen Fällen ausgesprochen wird.

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