Der Koran: Nicht so gemeint wie er geschrieben steht

Mit keiner Offenbarung hat sich Allah wohl so "missverständlich" ausgedrückt wie mit seiner letzten, dem Koran. Dabei sollte doch diese letzte Offenbarung "endlich" Klarheit schaffen. Dies ist ihm nicht gelungen. Und so ist es wieder mal am Menschen zu entscheiden, was denn nun gilt und was nicht. Wissenschaftler haben jetzt bewiesen, dass der Koran weder bindend ist, noch sein Inhalt das bedeutet, was er bedeutet.

In letzter Zeit liest man häufiger von dem Religionswissenschaftler Michael Blume. Dieser erklärt, dass man überhaupt keine Angst vor dem Islam oder einer Islamisierung haben müsse, denn der Islam befinde sich auf dem Rückzug. Als Erklärung hierfür ist von ihm in einem Interview mit der Deutschen Welle zu lesen: „Nur noch ein kleiner Teil der Muslime betet regelmäßig."

Als Rechtswissenschaftlerin ergibt sich der Rückzug des Islam nicht daraus, dass die Muslime nicht mehr mehrheitlich beten, denn – was Herr Blume als Religionswissenschaftler nicht unbedingt wissen kann: Gesetze sind auch dann bindend, wenn man sie nicht befolgt (Jeder überführte Straftäter macht diese leidvolle Erfahrung). Und der Koran, der ist für die Muslime ein Gesetz, und zwar nicht irgendein Gesetz. Nein. Es ist von Allah offenbart, also Gottes Gesetz (Brettfeld/Wetzels, 2007; PewResearchCenter, 2013). Kann Gottes Gesetz nicht bindend sein? Wohl kaum, sagte ich mir selber. Von daher kann der Rechtsbruch der Muslime – denn ein solcher ist es, wenn Muslime nicht fünfmal am Tag beten – nicht zur Aufhebung des Gesetzes führen.

Ali Mansuri, CC BY-SA 2.5 https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=252563

Hier kommen wir zu einem weiteren rechtlichen Gesichtspunkt, den ein Religionswissenschaftler vielleicht nicht weiß: Man muss unterscheiden zwischen der Bindungswirkung des Gesetzes und dem Vollzug des Gesetzes. Nicht jedes Gesetz wird vollzogen, auch wenn es bindend ist. Das nennt man dann Vollzugsdefizit (z.B. wenn Straftaten nicht verfolgt werden, eine leidvolle Erfahrung der Opfer). Und jetzt kommen wir zum dritten Punkt, den ein Religionswissenschaftler eventuell auch nicht vor Augen hat: Ein bindendes Gesetz verliert seine Bindungswirkung nicht dadurch, dass es nicht vollzogen wird. Beispiel: Auch wenn keiner mehr die deutschen Gesetze beachtet, bleiben sie bindend und befinden sich nicht „im Rückzug“. Die deutschen Gesetze gibt es solange, bis der Gesetzgeber sie ändert oder aufhebt. Da der Koran Gottes Gesetz ist, gibt es den Koran solange, bis Allah ihn aufhebt.

Erstaunliche Erkenntnis: Menschen können Gottes Gesetz einfach selbst ändern

Aus den Rechtsbrüchen der Muslime und dem Vollzugsdefizit des Koran kann aus rechtswissenschaftlicher Sicht daher nicht geschlossen werden, dass sich der Islam im Rückzug befindet. Soweit zumindest meine wohl etwas beschränkte juristische Brille. Denn Islamwissenschaftler wie Thomas Würtz oder Gudrun Krämer belehren mich auch hier eines Besseren: Der Adressat des Gesetzes (das sind beim Koran die Gläubigen) kann das Gesetz einfach selbst ändern, und zwar nach Gesichtspunkten, die zutiefst menschlich (aber eben nicht göttlich) sind. So werden die gewalttätigen Verse als nicht mehr anwendbar angesehen, da sie nur im historischen Kontext ihrer Entstehung relevant seien.

Als Juristin habe ich mir also aus religionswissenschaftlicher Perspektive immer viel zu viele Gedanken gemacht mit der Auslegung des Koran als Gottes Gesetz. Jeden einzelnen Vers habe ich als immer noch relevant angesehen, da der Gesetzgeber (Allah) keinen von ihnen aufgehoben hat. Aber in der Religion ist eben das möglich, was bei menschlichen Gesetzen ein Rechtsbruch wäre: Da Gott die Gesetze erlassen hat, kann der Adressat (der Gläubige) sie am Gesetzgeber vorbei ändern. Menschliche Gesetze demgegenüber müssen vom Gesetzgeber geändert werden. So unterschiedlich ist das mit Religion und Recht.

Gott ist leider nicht so ansprechbar wie der Deutsche Bundestag

Aus pragmatischen Gesichtspunkten konnte ich das verstehen, denn Gott ist nicht so ansprechbar wie der Deutsche Bundestag. Abgewählt werden kann er auch nicht, was bleibt dem Menschen also übrig, wenn die Offenbarungsschrift nicht mehr so in das gesellschaftliche Leben passen will? So richtig glauben wollte ich das jedoch immer noch nicht. Immerhin ist doch die Mehrheit der Muslime überzeugt (in Deutschland z.B. 89 % der Muslime, vgl. Brettfeld/Wetzels, 2007), dass der Koran die wahre Offenbarung Allahs ist. Wenn aber der Koran von Gott ist, dann ist er doch bindend, oder nicht? Wie kann der Mensch diese Offenbarung dann ändern oder anders verstehen wollen, als der Wortlaut es vorgibt? Ich konnte mich als Rechtswissenschaftlerin immer noch nicht mit diesem Gedanken anfreunden. Immerhin haben Religions- und Islamwissenschaftler kein Wissen darüber, wie man Gesetze auslegt. Demgegenüber haben Rechtswissenschaftler durchaus Kenntnisse darüber, wie man Offenbarungsschriften auslegt. Denn sehr viele Teile des Alten Testaments stellen Gesetze dar, die die Juristen früherer Tage und in der Gegenwart (z.B. wenn es um Rechtsgeschichte geht) auszulegen haben.

Aber dann las ich heute von der neuen Focus-Online-Faktencheck-Reihe. Der Islamwissenschaftler Mathias Rohe, der gleichzeitig auch Rechtswissenschaftler ist, klärt dort über Vorurteile zum Islam endgültig auf. Ein Vorurteil, das (Entschuldigen Sie das Wortspiel) einfach nicht totzukriegen ist, lautet: „Der Koran propagiert das Töten von Ungläubigen“. Diesem Vorurteil widmete sich die neue Focus-Online-Reihe an erster Stelle.

Auf Allah kommt es nicht an

Wer den Koran gelesen hat, und zwar von vorne bis hinten und eventuell sogar rechtswissenschaftlich systematisiert, der kommt durchaus auf die Idee, dass der Koran das Töten von Ungläubigen propagiert. Aber laut Mathias Rohe „lesen die meisten Muslime den Koran nicht so, dass sie Andersgläubige zu töten haben“. Da können wir ja froh sein. Die Muslime lesen diese Verse, die Mathias Rohe auch „sperrige Stellen“ nennt, „nicht so“, mag es „so“ auch wortwörtlich drin stehen. Hoffentlich ist das nicht wieder ein bloßes Vollzugsdefizit des göttlichen Gesetzes!

Aber: Mathias Rohe ist ja Jurist. Er kennt sich also aus mit der Bindungswirkung von Gesetzen. Und er hat erklärt, dass man nicht genau wisse, auf wen sich die „sperrigen Stellen“ beziehen (‚Auch Allah weiß es nicht?‘ habe ich mich bei mir so gefragt). Aber darauf (also auf Allah) kommt es nach Mathias Rohe gar nicht an, sondern auf die Interpreten kommt es an (das sind die islamischen Rechtsgelehrten). Und von denen würden die meisten davon ausgehen, dass diese „sperrigen Stellen“, die vom Töten von Ungläubigen sprechen, sich auf vergangene Sachverhalte beziehen. Für heutige Belange haben diese Verse also keine Relevanz mehr.

Das göttliche Gesetz gilt nicht so, wie es offenbart wurde, oder: Der Frosch ist nicht grün

Ich bin so erleichtert, dass ich es nicht in Worte fassen kann! Das göttliche Gesetz gilt nicht so, wie es offenbart wurde. Wir Menschen können das göttliche Gesetz (und das ist von einem renommierten Rechts- und Islamwissenschaftler attestiert) uminterpretieren.

Aber … also … hm …. Ich will ja kein Spielverderber sein, aber für mich als Juristin ist eigentlich immer noch nicht so klar, wie Mathias Rohe als Rechtswissenschaftler diese Wendung hinkriegt. Das kann eigentlich nur so funktionieren, dass der Gesetzgeber des Koran gar nicht Gott ist und das möglicherweise „Gott“ ein Phantasieprodukt des Menschen ist. Anders kann ich es mir nicht erklären. Und da Mathias Rohe nicht nur Rechtswissenschaftler, sondern auch Islamwissenschaftler ist, glaube ich ihm mal, dass das schon funktioniert, das mit der menschlichen Interpretation des Koran. Mit anderen Worten muss es wie folgt sein: Eigentlich wissen alle, dass es Allah nicht gibt und dass selbstverständlich ein Mensch den Koran verfasst hat. Klar, und das erklärt auch, warum der Muslim den Koran oder Teile davon einfach so nicht anwenden oder uminterpretieren kann! Nur will das keiner so offen sagen. Vor allem nicht die Islam- und Religionswissenschaftler, zumal man damit die Gefühle der Muslime verletzt. Aber die sagen ja auch selbst, dass der Koran gar nicht so zu verstehen ist, wie er geschrieben ist, oder nicht?

Eine letzte Frage noch ...

Aber ich hätte da jetzt noch eine letzte klitzekleine Frage: Ist Allah also nur ein Phantasieprodukt der Muslime? Sehen das die Muslime etwa auch so? Wirklich? Echt jetzt? Oder nehmen wir die Muslime in ihrem Glauben einfach nicht ernst?

Quellen:

Elisabeth M. Traunstein, Mehr Mut zum Koran, Verlag Bod, 2017

Katrin Brettfeld/Peter Wetzels, „Muslime in Deutschland – Integration, Integrationsbarrieren, Religion sowie Einstellung zu Demokratie, Rechtsstaat und politisch-religiös motivierter Gewalt – Ergebnisse von Befragungen im Rahmen einer multizentrischen Studie in städtischen Lebensräumen”, Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft, Institut für Kriminalwissenschaft, Abteilung Kriminologie, Hamburg, Juli 2007.

Gudrun Krämer,„Islam, Menschenrechte und Demokratie: Anmerkungen zu einem schwierigen Verhältnis“, S. 38 – 54, in: Janz, Nicole/Risse, Thomas, (Hrsg.), „Menschenrechte – Globale Dimension eines universellen Anspruchs“, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 1. Auflage 2007.

PewResearchCenter, „The World’s Muslims: Religion, Politics and Society“, Global Attitudes Project, 30. April 2013.

Thomas Würtz,„Koranexegese und gesellschaftlicher Wandel“, S. 263 – 286, in: Hildalgo, Oliver/Zapf, Holger/Hildmann, Philipp W. (Hrsg.), „Christentum und Islam als politische Religionen – Ideenwandel im Spiegel gesellschaftlicher Entwicklungen“, Reihe Politik und Religion, Springer Verlag, Wiesbaden, 2017.

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