Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine wichtige Entscheidung bezüglich des Asylrechts für afghanische Frauen getroffen und deren Schutz signifikant gestärke.
Kernpunkte des Urteils
Der EuGH stuft den Umgang der Taliban mit Frauen in Afghanistan als Verfolgung ein, die eine Anerkennung als Flüchtling rechtfertigen kann. Bei der Prüfung von Asylanträgen afghanischer Frauen reicht es nun aus, wenn ein EU-Mitgliedstaat lediglich das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit der Antragstellerin berücksichtigt.
Begründung des Gerichts
Das Gericht begründet seine Entscheidung mit der massiven Unterdrückung von Frauen in Afghanistan unter der Taliban-Herrschaft. Es werden mehrere Formen der Verfolgung genannt:
- Zwangsverheiratung und fehlender Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
- Pflicht zur vollständigen Verhüllung
- Einschränkungen beim Zugang zu Bildung, Beruf und ärztlicher Versorgung
- Ausschluss vom politischen Leben
Der EuGH betont, dass afghanischen Frauen die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten werden.
Auswirkungen auf Asylverfahren
Diese Entscheidung erleichtert die Asylverfahren für afghanische Frauen in der EU erheblich. Es muss nicht mehr im Einzelfall nachgewiesen werden, dass eine Frau bei der Rückkehr nach Afghanistan tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen zu erleiden droht.
Hintergrund des Urteils
Anlass für die Entscheidung waren Klagen zweier afghanischer Frauen in Österreich, die sich gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge wehrten.
Diese Entscheidung des EuGH stellt eine bedeutende Stärkung des Asylrechts für afghanische Frauen dar und erkennt die schwierige Situation von Frauen unter der Taliban-Herrschaft an.
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eugh-asyl-afghanistan-100.html