Orban und seine Verstöße gegen geltendes Recht

Orban hat in seiner Flüchtlingspolitik auf mehrere Arten gegen geltendes EU-Recht und Völkerrecht verstoßen. Hier Auszüge:

- Ungarn schob Flüchtlinge ohne ausreichenden Rechtsschutz ins Nachbarland Serbien zurück, obwohl Serbien nicht der EU angehört. Dies verstößt gegen das Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention.

- Flüchtlinge wurden in sogenannten "Transitzonen" an der Grenze zu Serbien unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten, ohne Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen. Der EuGH erklärte diese Praxis für rechtswidrig.

- Ungarn ignorierte ein EuGH-Urteil von Dezember 2020, das die Rückschiebungen von Flüchtlingen nach Serbien für illegal erklärte. Stattdessen setzte Ungarn die Praxis fort und schob seit dem Urteil rund 5000 Flüchtlinge zurück.

- Die ungarische Asylpolitik zielte darauf ab, Flüchtlinge durch Aushungern und Zermürben von einem Asylantrag abzuhalten, was gegen die Genfer Konvention verstößt.

- Ungarn umging bewusst die gemeinsame EU-Asyl- und Migrationspolitik und verweigerte Solidarität, was laut EuGH eine "schwere Verletzung des Unionsrechts" und Verstoß gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit darstellt.

Aufgrund dieser systematischen Verstöße gegen EU-Recht und Völkerrecht verhängte der EuGH ein Zwangsgeld von 200 Millionen Euro sowie 1 Million Euro pro Tag der Nicht-Umsetzung gegen Ungarn.

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