Das spanische Parlament hat ein neues Gesetz verabschiedet, das es Transmenschen erleichtert, ihr Geschlecht auf Ausweisdokumenten zu ändern, ohne dass psychologische oder andere medizinische Gutachten erforderlich sind. Das Gesetz wurde mit 190 Stimmen bei 60 Gegenstimmen und 91 Enthaltungen angenommen.
Es ist nun jedem möglich einfach per Antrag sein Geschlecht zu ändern. Auch 16-Jährige dürfen ohne Einwilligung ihrer Eltern beim Standesamt eine Änderung ihres Geschlechtes beantragen. Minderjährige zwischen 14 und 16 Jahren brauchen dazu die Zustimmung der Eltern, 12- bis 14-Jährige benötigen dazu eine richterliche Genehmigung.
Die Geschlechtsänderung erfordert keine Anerkennung einer Geschlechtsdysphorie, einer Hormonbehandlung oder einer körperlichen Veränderung. Dies hebt die Ministerin besonders hervor, weil er es eine „Anerkennung der sexuellen Identität“ ermöglicht, ohne das körperliche Aussehen zu verändern.
Konversionstherapien, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Identität zu verändern, sind verboten werden. Lesbische oder bisexuelle Paare können Kinder als ihre eigenen anmelden, ohne verheiratet zu sein; für diskriminierende Handlungen wird ein System von Straftatbeständen geschaffen.
Das Parlament beschloss zudem einen sogenannten Menstruationsurlaub. Damit ist es künftig möglich, bei starken Regelschmerzen und einem ärztlichen Attest der Arbeit fernzubleiben und trotzdem bezahlt zu werden.
In Argentinien ist es schon länger möglich: Du gehst einfach zum Regierungsbüro und sagst: „Jetzt bin ich ein Mann/eine Frau“. Sie werden dich nach deinem neuen Namen fragen. Mit deinem Geschlecht ändert sich auch das Renteneintrittsalter.