Die Stationierung russischer Atomraketen in Belarus ist ein einseitiger Bruch des Budapester Memorandum von 1994. Die Ukraine, Belarus und Kasachstan erhielten für ihren Atomwaffenverzicht Beistandsgarantien von Russland. Für Belarus stand das Streben nach einer „nuklearwaffenfreien Zone und Neutralität“ in der Souveränitätserklärung von 1990 und fand Eingang in die Verfassung.
Während Russland also erneut einen weiteren internationalen Vertrag kündigt, verstößt Belarus mit der Stationierung gegen die eigene Verfassung.