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Parteifrei – Neutral - Unabhängig: Haben wir unsere Neutralität von innen heraus bereits verloren?
@Gerardos hat in seinem Beitrag (https://www.fischundfleisch.com/gerardos/wenn-recht-zu-unrecht-wird-32818) gezeigt, wie schnell zum angeblichen „Wohle des Kindes“ ein vermeintlich falsches Gutachten ausgestellt wird. Mit fatalen Folgen für alle Beteiligten. Das Kind bleibt auf der Strecke.
Hier zeigt sich das wahre Gesicht unserer Gerichtsbarkeit. Denn die Entscheidung trägt am Ende nicht der Gutachter, sondern der Richter.
Wie es für das Kind noch einmal gut ausgehen hätte können
Eine unabhängige Kontrollinstanz hätte im geschilderten Fall das Gutachten noch einmal prüfen müssen. Es könnte sich dabei beispielsweise um das Gutachten einer Organisation handeln, deren Zweck ein anderer ist, als das Befüllen einer Vereinskasse. Auch politische Interessen hätten bei solch einem Verein, der sich um Kinder bemüht, nichts zu suchen.
Ein Richter ist unversetzbar, unabsetzbar und weisungsfrei. So garantiert es die Verfassung.
Das ist grundsätzlich gut so. Gut, wenn man davon ausgeht, dass sich alle Richter an den Ehrenkodex des Richterstatus halten. Wer das Wort Ehrenkodex hier als unangebracht empfindet, dem sei gesagt: Gerade bei Richtern setzt man doch so etwas wie „Ehre“ voraus, oder?
Was die Verfassung nicht berücksichtigt, ist die Möglichkeit, Richter, die aufgrund auffällig ungerechter Urteile die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, durch eine Kontrollinstanz zu ihrer parteilichen Ungebundenheit und Befangenheit überprüfen zu lassen.
Kontrollinstanzen werden von Vater Staat ohnehin nicht gerne gesehen
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Dass man in Österreich auch Organisationen, die eigentlich verständlicherweise von außerhalb kommen sollten, trotzdem in staatlichem Gefüge belässt, zeigt, wie ehrlich man es mit der Gerechtigkeit meint. Viel zu viele Instanzen werden im selben Topf vermengt. Daraus resultiert, wie so oft bei zu vielen Köchen, ein Einheitsbrei. Oder anders gesagt ein Meinungsbrei, der nichts mehr mit Objektivität zu tun hat.
Objektiv bewerten: Ein System funktioniert nur mit unparteiischen Organen und unabhängigen Kontrollinstanzen - und ohne die Parteibrille
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„Der Beamte ist verpflichtet, seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft, engagiert und unparteiisch mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln aus eigenem zu besorgen.“ Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, § 43,1; Fassung vom 21.03.2017 (1).
Heißt: Organe, die zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung bestellt werden, haben prinzipiell unparteiisch zu agieren. Sind sie es tatsächlich noch so, wie vor 10-15 Jahren?
Quellen: