Der Mordfall #Luise macht sprachlos – und beschäftigt uns doch

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In Freudenberg im nordrhein-westfälischen Kreis Siegen-Wittgenstein ist der wohl schlimmste Albtraum aller Eltern passiert: Ein zwölfjähriges Mädchen wird ermordet aufgefunden, wenige Tage später stellt sich heraus: Die beiden Täterinnen waren zwölf und 13 Jahre alt. Sie sind nicht strafmündig, der Fall ist daher für die Staatsanwaltschaft erledigt. Die beiden Mädchen wurden dem Jugendamt übergeben, welches sie aus ihren Familien herausgenommen hat, der Kontakt aber bleibt bestehen.

Um die Eltern der zwölfjährigen Luise kümmert sich erstmal niemand. Das Jugendamt der Stadt Freudenberg soll ebenfalls Unterstützung angeboten haben, doch die Leere, die diese Familie spürt, kann kein Sozialarbeiter füllen. Hier wurde nicht nur ein junger Mensch, ein Kind, brutal ermordet, auch das Leben der Eltern und (falls vorhanden) Geschwister ist zerstört worden. Eine strafrechtliche Klärung erfolgt nicht.

Fast auf den Tag genau zwei Jahre ist es her – am 21. März 2021 – wurde eine 21jährige Frau vor den Augen ihres Kindes am Hagener Hauptbahnhof von zwei Jugendlichen vergewaltigt, die damals 13 und 14 Jahre alt waren. Hagen ist weniger als sechzig Kilometer Luftlinie von Freudenberg entfernt. Auch damals blieb dieses schwere Sexualverbrechen in Teilen ungesühnt, weil das Strafrecht bei Tätern unter 14 Jahren nicht greift. Der andere wurde zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Da dreißig weitere Straftaten mitverhandelt wurden, kann man nur spekulieren, was es für die Vergewaltigung gegeben hat.

Was machen wir jetzt?

Grundsätzlich halten wir es für richtig, daß die Strafmündigkeit erst mit 14 Jahren einsetzt. Wir möchten uns nicht über Absurditäten wie Kindergefängnisse unterhalten und wir möchten auch nicht, daß Kinder wie kleine Erwachsene behandelt werden. Wir stehen zu den Grundsätzen des Jugendstrafrechts, das den Erziehungsgedanken vorzieht. Auch wenn wir es durchaus in Zweifel ziehen, wenn Jugendliche mit 16 wahlberechtigt sein sollen, mit zwanzig aber noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können.

Screenshot Westfalenpost https://www.wp.de/region/sauer-und-siegerland/getoetete-12-jaehrige-polizei-koblenz-nennt-weitere-details-id237887861.html

Allerdings: Immer dann, wenn ein Verbrechen passiert, sind wir sehr wohl der Auffassung, daß die Justiz dies bereits ab dem Alter von zwölf behandeln sollte. Wer mit 13 eine Frau vergewaltigt, ein anderes Kind ermordet oder bewaffnet eine Tankstelle überfällt, der hat genügend kriminelle Energie, daß die Justiz sich damit zu beschäftigen hat. Wir warnen davor, daß gerade im Milieu bestimmter Familien gezielt die 13jährigen vorgeschickt werden, weil die Staatsanwaltschaft dann machtlos ist. Hier muß sich der Gesetzgeber bewegen.

Wenn also ein 13jähriger im Supermarkt eine Coladose mitgehen läßt oder mit dem Edding an der Laterne rumschmiert, dann kann die Polizei denjenigen natürlich nur den Eltern übergeben. Wir wollen niemandem seine Jugendsünden ewig nachhängen lassen. Aber wenn wir es mit einem Verbrechen zu tun haben, wenn also der Gesetzgeber im Erwachsenenstrafrecht eine Mindeststrafandrohung von einem Jahr (oder mehr) vorsieht, dann muß man auch im Alter von zwölf und 13 Jahren mit den Mitteln der Justiz eingreifen. Auch wenn es für einige jetzt hart klingt.

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