wdr http://www1.wdr.de/nachrichten/fluechtlinge/flucht-syrien-ratingen-100.html
Was für eine herzzerreißende Geschichte die Düsseldorfer Tageszeitung Rheinische Post am letzten Wochenende erzählt hat: Zum Weinen. Und diverse überregionale Medien haben sie aufgenommen, weil sie sich einfach zu gut eignet, um über den vermeintlich herzlosen hiesigen Sozialstaat zu erzählen – diese Wärme, die in der hellen und bunten BRD generiert wird. Man hat also für den armen Mann gesammelt, dessen Familie tot ist und für deren Bestattungskosten er nun aufkommen soll.
Der syrische Staatsbürger Salah J. lebt in Ratingen im Kreis Mettmann und genießt einen subsidiären Schutzanspruch. Er ist kein Asylberechtigter, sondern erhält Schutz auf Zeit. Wenn die Grundlage für den Schutzanspruch erlischt, also der Krieg vorbei ist, muß er wieder ausreisen. Über die Dinge, die da sonst noch passiert sind, schreibt die Rheinische Post auch ganz offen. Der Begriff #Lügenpresse wäre hier völlig deplatziert. All die dicken Klopper, die in der Geschichte sind, liegen auf dem Tisch.
Der 31jährige Mann ist Reservist der syrischen Armee und lebt seit zwei Jahren in der BRD. Er hat seine Familie, also seine kleine Tochter und seine schwangere(!) Frau, allein in der Türkei zurückgelassen. Er hat darauf spekuliert, der hiesige Sozialstaat würde im Rahmen des Familiennachzuges für die Reise in die BRD zahlen, damit die gesamte Familie hier leben und entsprechend auch Sozialhilfe beziehen kann.
Und wir fragen uns: Was ist das eigentlich für ein schäbiger Typ? Als Reservist der syrischen Armee hat dieser Mann nicht zu fliehen, sondern sich wieder seiner Armee anzuschließen und gegen die Islamo-Faschisten zu kämpfen, die sein Land okkupiert haben. Oder ist er vielleicht vor Assad geflohen, weil er unter dem weltlich orientierten Diktator nicht nach der Scharia leben kann? Wir wissen es nicht, aber natürlich wäre das möglich. Für einen Reservisten, der im Kriegsfall sein Land verläßt, gibt es auch einen Fachterminus: Fahnenflucht. Dieser Mann ist schlicht ein Deserteur.
Nun ließ also dieser Deserteur seine Familie, seine Kameraden und sein Land im Stich, um in die BRD zu reisen. Der hiesige Staatsapparat ließ ihm das durchgehen und gewährte ihm sein Aufenthaltsrecht. Derzeit streitet er auch noch vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, daß ihm ein Asylanspruch zuerkannt wird. Wie hoch die Chancen sind, wissen wir natürlich nicht. Wir möchten aber an dieser Stelle darauf hinweisen, daß die Einführung des subsidiären Schutzes fester Bestandteil des Asylkompromisses von 1993 war, der 1996 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden ist. Krieg ist demnach kein Asylgrund.
Die Türkei hat ihm die Wiedereinreise verwehrt, also blieb die Familie getrennt. Sie blieb getrennt, weil der Familienvater ein fahnenflüchtiger Deserteur ist, der sich wie ein Glücksritter statt wie ein verantwortungsvoller Familienvater verhalten hat. Es tut uns leid um die tote Familie – für diesen Mann fehlt uns jedoch jedes Verständnis.