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Manchmal traut man seinen Augen nicht und wir fragen uns immer öfter, ob die BRD in ihrem Ist-Zustand nur ein schlimmer Traum ist. Das ist es aber scheinbar nicht: Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, daß die Annullierung einer Ehe zwischen Cousin und Cousine, die in Syrien geschlossen wurde, als das Mädchen 14 Jahre alt war, grundgesetzwidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht muß sich jetzt mit der Sache auseinandersetzen.

Das „Ehepaar“ ist – wie soviele Menschen mit ungeklärter Identität und persönlichem Hintergrund – im Spätsommer 2015 mit dem Elendstreck über den Balkan gekommen. „Jetzt sind sie halt hier“ soll die Bundeskanzlerin einst gesagt haben – und das mit allem, was dazugehört. Importierte Kinder- und Vielehen ebenso wie Terror, Messermänner und Vergewaltigungen. Auch die sonstwo geschlossenen Zwangsverheiratungen minderjähriger Mädchen sind halt jetzt im Land. Dazu kommen bald womöglich auch die in Verwandtenehen gezeugten Kinder mit all den erhöhten Krankheitsrisiken, die mit Inzucht korrespondieren.

Und wir sagen: Da gibt es nichts zu diskutieren. Eine Ehe, die zwischen einem 14jährigen Mädchen und ihrem pädophilen Vetter in Syrien geschlossen worden sein soll, die ist zu annullieren. Ende der Durchsage. Und wenn dem betroffenen „Brautpaar“ das nicht paßt, dann steht der Rückreise nach Syrien aus unserer Sicht nichts im Wege. Wir halten hier niemanden fest. Und falls einer fragt: Ja, für uns ist jeder, der mit einem 14jährigen Mädchen in die Kiste geht, pädophil. Auch das diskutieren wir mit niemandem.

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In Bezug auf den konkreten Fall fragen wir uns, wieso ein Asylbewerber ein solches Klagerecht überhaupt hat – und das bis zum Bundesverfassungsgericht. Es kann nicht angehen, daß jeder illegale Einwanderer, der sich über die offenen Grenzen Zutritt in die BRD verschafft, so umfassende Prozesse durch die Instanzen führen kann. Das gilt umso mehr, weil das in aller Regel mit Beratungs- und Prozeßkostenhilfe finanziert wird. Mit Afrika und dem nahen Osten vor der Haustür wird die Justiz komplett kollabieren, wenn jedermann so intensive Prozesse führen kann. Falls der Kollaps der Justiz nicht schon passiert ist.

Das Problem dramatisiert sich

Und schon eine vorläufige Kurzrecherche zeigt, was wir uns für Probleme in die BRD importiert haben. So ist allein in Berlin die Zahl der Zwangs- und Kinderehen zwischen 2013 und 2017 um 18 Prozent gestiegen. Wie aussagekräftig die Statistik ist, wissen wir nicht, weil man über die Dunkelziffer nur spekulieren kann. Die allermeisten Opfer von Zwangsverheiratungen, die sich an einen Hilfsverein wenden, haben einen muslimischen Hintergrund und nicht selten sind sie erst ab 2015 eingereist. Oftmals gehen Verschleppung und Zwangsverheiratung miteinander einher.

Und wenn wir dann sehen, daß der heutige Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) schon vor zwei Jahren Ausnahmeregelungen gefordert hat, dann bleibt uns die Spucke weg. Nein, es ist nicht legitim, schnell mit einer Kinderbraut in den nahen Osten zu reisen, die Hochzeit steigen zu lassen und dann hier als Ehepaar zu leben. Und wir wollen an dieser Stelle zu Heiko Maas´ eigenen Gunsten davon ausgehen, daß solche Forderungen ausschließlich seiner moralischen Verwahrlosung entspringen – und keine anderen Gründe vorliegen.

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