Fahrer auf Drogen hat 12,45 kg Bargeld dabei, aber kein Haftgrund

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Manchmal verschlägt es uns wirklich die Sprache. Also der ganz normale Alltag – und sei es nur das, was über die Polizeipresse vermeldet wird. So wie hier zum Beispiel aus Essen in Nordrhein-Westfalen. Was war da los?

Der Polizei geht per Zufallsfund ein Auto ins Netz, dessen Fahrer ein türkischer Staatsbürger ohne festen Wohnsitz war. Die Frage, ob er irgendwas mitführt, was er besser angeben sollte, verneint er. Weder Rauschgift noch Bargeld oder sonstwas. Die Beamten waren trotzdem stutzig und haben den Wagen durchsucht.

Der unfaßbare Fund: Etwa 12,5 Kilogramm Bargeld – rund 300.000 Euro in kleinen Scheinen. Alle echt, mit Falschgeld läßt sich wohl längst nicht mehr soviel Kohle machen wie mit Rauschgift. Ein Schnelltest hat gezeigt: Der Mann war obendrein noch auf (harten) Drogen.

Aber gut, jetzt haben die Polizisten ihn und es geht ab ins Gefängnis. Denkste! Der Haftrichter hat den wohnsitzlosen türkischen Staatsbürger wieder auf freien Fuß gesetzt. Und Nein, das ist kein verfrühter Aprilscherz!

Nun kann man sich fragen, ob in einer solchen Situation ein deutscher Staatsbürger in Untersuchungshaft gekommen wäre. Wir wissen das nicht und womöglich hätte der gleiche Richter auch hier eine Freilassung angeordnet. Allerdings: Bei einem deutschen Staatsbürger mit festem Wohnsitz im Inland fielen zwei unserer Ansicht nach elementar wichtige Haftgründe weg. Dieser Mann hier hat keinerlei Bindungen in Essen und wenn er einmal in der Türkei ist, hat die deutsche Justiz nie wieder Zugriff auf ihn.

Aber vielleicht kann das Geld ja bei den desolaten Ruhrgebietskommunen ein paar Haushaltslöcher stopfen …

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Margaretha G

Margaretha G bewertete diesen Eintrag 04.03.2017 14:00:40

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