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Wir halten das in Österreich beschlossene Integrationsgesetz für richtig. Daß Asylbewerber und Asylberechtigte die deutsche Sprache lernen und sich an die hiesigen Gesetze halten, müßte an und für sich selbstverständlich sein – ist es aber scheinbar nicht. Dabei dürfte Österreich wahrscheinlich eine ähnliche Situation haben wie die BRD. Gerade junge Moslems, die in dritter oder vierter Generation im deutschsprachigen Raum leben, akzeptieren weltliche Gesetze oft nicht – für sie gilt die Scharia.

Der Satz „Gott ist mein Richter“ trifft nicht mehr nur auf alte Christian Rights zu, sondern immer mehr auch auf junge Menschen. Wir halten es für inakzeptabel, daß jemand Allah zum Richter und die Scharia zum Recht macht. Das gilt auch bei der manipulativen Fragestellung „muß der Islam sich unterordnen?“ Selbstverständlich muß der Islam das. Weltliches Recht bricht klerikales Recht. Das muß Teil des Integrationsprozesses werden. Gerade auch deshalb, weil niemand weiß, wie viele Menschen aus Syrien gerade deshalb vor Assad fliehen, weil sie dort eben nicht nach der Scharia leben können. Wir vermuten, daß das nicht wenige sein werden.

Dennoch muß klar sein: Die Integration dieser Menschenmassen kann allenfalls ein politisches Hilfsziel sein. #Remigration muß das Gebot der Stunde lauten. Selbstverständlich müssen abgelehnte Asylbewerber ausreisen. Denn auch das gehört zum Asylrecht: Wer keinen individuellen Schutzanspruch hat, der hat kein Recht, hier zu sein. Und ja, wir wissen daß einige abgelehnte Asylbewerber aus Nordwestafrika in ihren Herkunftsländern von der dortigen Polizei verfolgt werden – und das vermutlich auch aus gutem Grund.

Wie müssen politische Handlungsfelder aussehen?

Der Familiennachzug wird komplett ausgesetzt. Auch bei Asylberechtigten.

Flächendeckende Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen. Da das in der Regel nicht der Fall ist, braucht es entsprechende Kontrollen an den deutschen Grenzen. Diese müssen mit Zäunen und anderen technischen Mitteln unterstützt werden.

Asylanträge werden gleich an der Grenze gestellt. Bei Grenzübergängen zu einem sicheren Drittstaat (z.B. Österreich oder der Schweiz) werden diese kurzfristig abgelehnt und die Asylbewerber an den Drittstaat verwiesen, aus dem sie kommen.

Im Inland finden aktive Abschiebungen im großen Stil statt. Diese sind bei Bedarf auch mit Hilfe der Bundeswehr und der Bundespolizei durchzuführen.

Wenn nordwestafrikanische Staaten ihren eigenen Staatsbürgern tatsächlich die Wiedereinreise verweigern sollten, dann sind sämtliche Entwicklungshilfezahlungen und andere Zusammenarbeiten einzustellen. Ggf. müssen Rücknahmeabkommen mit anderen afrikanischen oder orientalischen Staaten geschlossen werden.

Derartige Rücknahmeabkommen lassen sich auch für orientalische oder afrikanische Asylberechtigte treffen. Diese sind insbesondere relevant für Asylberechtigte, die bislang von Hartz 4 oder äquivalenten staatlichen Geldleistungen leben. Auch ein niedriger Bildungsstand und fehlende Berufsaussichten oder Straftaten sind ein Grund für Abschiebungen in entsprechende Partnerländer.

Gleichzeitig muß das Mittelmeer als illegaler Einreiseweg aktiv geschlossen werden. Nicht seetaugliche Schrottboote mit Menschen, die illegal nach Europa reisen wollen, werden aufgefangen, dorthin zurückgebracht, wo sie in See gestochen sind und nach Anlandung unverzüglich zerstört. Das gilt auch für Boote, von denen man gelegentlich in den Nachrichten hört, sieht oder liest, daß sie „250 Kilometer südlich von Lampedusa“ aufgegriffen wurden.

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Zweihundert Personen auf einem schrottreifen, nicht hochseetauglichen Schiff vor der afrikanischen Küste sind ohne Frage ein Seenotfall. Wir wollen, daß diese Menschen gerettet werden. Diese Seenot generiert jedoch keinen Rechtsanspruch auf Aufenthalt und Hartz 4 in der BRD. Die Formulierung „250 Kilometer südlich von Lampedusa“ ist zudem so manipulativ, daß der Begriff #Lügenpresse an dieser Stelle unserer Meinung nach gerechtfertigt ist.

Einwanderung und aus dem europäisch-abendländischen Kulturkreis sollte Vorrang haben. Bei Schul- und Bildungsabschlüssen aus dem Orient oder Schwarzafrika ist Vorsicht geboten. Dortige Berufsqualifikationen sollten nur nach gesonderten Verordnungen in enger Absprache mit IHK bzw. HWK anerkannt werden. Dies muß die Ausnahme bleiben.

Davon unabhängig ist das österreichische Integrationsgesetz ein richtiger und wichtiger Schritt. Das Vermummungsverbot oder auch die Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit ist in unseren Augen notwendig und muß wirksam durchgesetzt werden. Bei der Nichtteilnahme an solchen Maßnahmen muß entsprechend reagiert werden. Denn auch das ist deutsche Leitkultur: Termine einhalten und Zuverlässigkeit. Das gilt umso mehr, weil die deutsche Sozialhilfe negative Magneteffekte hat, die soweit es nur geht, eingedämmt werden müssen.

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