Klimaschutz ist in Deutschland Staatsziel, auch wenn es nicht im Grundgesetz steht. Ein höchstrichterliches Urteil hat des dem Staat aufgegeben, das Klima nachhaltig zu schützen. Dem kommt der Staat nur bedingt nach, was die Frage aufwirft, ob deshalb individueller Widerstand gerechtfertigt ist.

In Flensburg wurde ein Waldbesetzer vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Die Richterin beruft sich dabei explizit auf die Verfassung. Zur Erinnerung: Im Februar wurde in Flensburg der Bahnhofswald entgegen anderen Zusagen und ohne Genehmigung von örtlichen Investoren gefällt. Es sollte ein Hotel errichtet werden.

„Wenn ein Mensch auf einem Baum sitzt, riskiert er sein Leben, um auf etwas hinzuweisen“, sagte der Angeklagte. Es handele sich um ein „letztes Mittel“, nachdem alle anderen Protestformen ausgereizt seien.

Die Besetzung des Bahnhofswäldchens hatte von Oktober 2020 bis Februar 2021 gedauert, einige Aktivistinnen hatten wochenlang in selbst gebauten Unterständen in den Bäumen campiert. Im Februar wurden die Bäume ohne Genehmigung der Behörden angesägt, sodass sie keine Überlebenschance hatten und wenige Tage später gefällt werden mussten. Die Firma Jara Immobilien, hinter der die Flensburger Geschäftsleute Jan Duschkewitz und Ralf Hansen (Namen wurden schon vorher veröffentlicht) stehen, hatte einen Räumtrupp beauftragt, vollendete Tatsachen zu schaffen.

Bis heute besteht ein Baustopp, der u.a. auf Klagen des BUND fußt. Trotzdem hatten im Juli die Investoren wieder vollendete Tatsachen schaffen wollen und ließen Bagger auffahren; das OVG Schleswig musste die Arbeiten erneut stoppen.

Der Staatsanwalt bestand auf einer Verurteilung. Der Angeklagte sei auf das „umfriedete Grundstück“ eingedrungen, ohne „ein begründetes Recht, es zu betreten“, nur mit dem Ziel, die Rodung zu verhindern, so der Anklagevertreter. Der Angeklagte äußerte, dass er zur Not ins Gefängnis gehen würde.

Die Amtsrichterin in Flensburg entschied:

Die Baumbesetzung sei eine „geringfügige Regelüberschreitung gewesen, die eine Debatte in der Stadt ausgelöst hat. Die Demokratie wünscht sich solche Diskussionen, wir müssen sie führen in einer komplizierten Welt“

"Es war klar, dass der Eigentümer nicht wollte, dass man sich dort aufhält“, sagte sie.

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Ausschlaggebend sei aber das Verfassungsgerichtsurteil, das Klimaschutz den Rang eines Staatsziels gegeben hat.

„Früher hätte ich gesagt, dass der Staat das Klimaschutzziel von selbst verfolgt, aber im Jahr 2021 lässt sich das nicht halten“, sagte die Richterin. Der innerstädtische Wald sei ein von der Verfassung geschütztes Biotop. Das Ziel des Angeklagten, diesen Wald zu schützen, wiege schwerer als das Interesse der Investoren. „Man hätte mit der Rodung warten müssen. Es war ein angemessenes Mittel, im Baum zu sitzen.“

So ist auch bei den Klima-Aktivisten, die sich auf die Strasse kleben zu argumentieren. Der Staat kommt seinem Auftrag des Klimaschutzes nicht nach, weshalb vom Staat, der Widerstand einzelner Bürger und der Gesellschaft zu tolerieren ist. Als historisches Rechtsbeispiele dabei können die Urteile zum NATO-Doppelbeschluss in den 80er Jahren dienen.

Auf jeden Fall können sich die Union und die AfD ihre Empörung über die sog. "Klima-Kleber" an ihren verlausten Hut stecken.

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