Angesichts der Tatsache, dass in Österreich nunmehr als erstem europäischem Land eine Impfpflicht mit experimentellen Impfplattformen, die in der EU unter bedingter Zulassung stehen, durchgepeitscht wurde, sollte sich der kritisch denkende Mensch schlicht und ergreifend einmal folgende Frage stellen: Wozu das Ganze eigentlich?
Denn das Paradoxe an der Situation ist ja, dass - wenn die bedingte Zulassung die die EMA besagten Impfplattformen erteilt hat, doch eines Tages zurückgezogen werden sollte - jeder Bürger dazu verpflichtet gewesen wäre, sich mit einer in Zukunft unter diesen Vorausetzungen eben nicht zugelassenen Substanz auf eigenes Risiko und eigene Haftung impfen zu lassen. Und das kann, in einem funktionierenden Rechtstaat einer westlichen Demokratie - eben niemandem abverlangt werden.
Wozu braucht es in einem Land, in dem die Spitalsauslastung und die Intensivbettenauslastung durch eine - schon länger absehbare - Variante mit milder Verlaufsorm gravierend sinken, eigentlich noch eine Impfpflicht? 137 Abgeordnete haben - entgegen aller negativ eingegangenen Stellungnahmen aus der Bevölkerung - FÜR eine Impfpflicht mit unter bedingter Zulassung stehenden Impfplattformen gestimmt, und sich damit in den Augen vieler in eine Reihe mit dem Demokratieverständnis der Regierungen von außereuropäischen Ländern, wie beispielsweise Tadschikistan und Turkmenistan gestellt. So gravierend würde ich selbst den Sachverhalt übrigens nicht beurteilen - ich sage nur: es gibt diese Position in den Kommentarspalten der sozialen Medien. Und daher wollte ich diesen Vorwurf und diese Ansicht dokumentieren, um zu zeigen, dass es viele Menschen gibt, die die aktuellen Vorgänge rund um die Einführung einer Impfpflicht massiv negativ beurteilen - und sich klar von dieser distanzieren.
Ein Grund mehr, das wir uns die Frage stellen, warum dieser Schritt von 137 Abgeordneten zim Nationalrat denn eigentlich vollzogen wurde. Denn mit dem Schutz unserer Gesundheit - so sehen es kritische Beobachter - hat diese Impfpflicht angesichts einer aktuell grasierenden Variante mit weit milderer Verlaufsformen wohl nichts mehr zu tun. Und auch vor Omikron wäre eine neutral durchgeführte Abwägung im Bereich der Menschenrechte zwischen einer bedingt zugelassenen Impfung mit unklaren Langzeitfolgen und der prinzipiellen Souveränität des Menschen über seinen eigenen Körper - aus meiner Sicht für jeden Demokraten klar ersichtlich - für das individuelle Recht auf körperliche Unversehrtheit und GEGEN eine mittels juristischem Zwang durchgeführte Impfung mit bedingt zugelassenen Impfplattformen ausgegangen.
Halten wir also zusammenfassend einmal fest: Kritiker in den sozialen Medien und in weiten Teilen der Bevölkerung, sehen das verabschiedete Gesetz per se (und aus unterschiedlichen, aber gewichtigen Gründen) kritisch. Denn die Abstimmung ging eben nicht - wie in Presse und Medien behauptet - 137 zu 33 aus. Im Rahmen einer direkten Demokratie, hätten wir - aus meiner Sicht - auch die großteils negativen Stellungnahmen aus der Bevölkerung zu den Gesetzesvorschlägen zum Impfpflichtgesetz zu berücksichtigen. Würden wir diese als vollwertige Stimmen für oder gegen diese Gesetzesvorschläge mit einkalkulieren, wäre die Abstimmung im Nationalrat also eher mit 137 positiven Stimmen zu 18.033 eingereichten Positionierungen GEGEN die Impfpflicht mit experimentellen Impfplattformen ausgegangen.
In den eingegangenen Stellungnahmen wurden zahlreiche Einwände gegen das nunmehr beschlossene Gesetz vorgebracht. So gibt es Situationen von Menschen und Familien - sei es aufgrund von Vorerkrankungen, sei es aufgrund der Vorerkrankung von Familienmitgliedern und psychischen Vorbelastungen - in denen der Zwang sich (oder einem nahestehenden Anverwandten) eine der experimentellen Substanzen unter gesellschaftlichem und juristischem Druck verabreichen zu lassen klar gegen die Menschenrechte verstößt. Hier wurde sowohl der Schutz vor einer demütigenden Behandlung, als auch vor unmenschlicher Behandlung (bei gleichzeitigem Verbot der Folter) ins Feld geführt. Es wurde vor potentiellen, unbekannten Langzeitwirkungen und erheblichen Folgeerkrankungen aufgrund derselben gewarnt. Es wurden Beispiele ins Feld geführt, in denen auch eine über 93%ige (und sogar annähernd 100%ige) Durchimpfungsrate offenbar nicht dazu geneigt war Covid-19 lokal unter Kontrolle zu bringen. Und natürlich wurde in Massen auf die mildere Verlaufsform der Omikron-Variante, sowie spontan nach Impfkampagnenbeginn erfolgte massive Übersterblichkeitsraten in mehreren Ländern hingewiesen. Weiters wurden Fragen rund um dokumentierte - und möglicherweise in großer Zahl nicht dokumentierte - durchaus bedenkliche Nebenwirkungen und ihren Einmeldungen in internationale Datenbanken, aufgeworfen, die bislang in keiner Weise öffentlich entkräftet oder erklärt worden wären.
All diese Fakten, Zahlen, Daten und Umstände findet der kritische Beobachter ebenfalls in keiner Weise bei der Abfassung des als Impfpflichtgesetz bezeichneten Gesetzeswerks berücksichtigt - auch dies ein Umstand der die offenkundigen Beschwichtigungsversuche von Berufspolitikern bei der Vorstellung des beschlossenen Gesetzeswerkes als blanken Hohn gegenüber jeglicher demokratischer Überzeugung auf Seiten des Souveräns enttarnt.
Was also, wenn nicht den Schutz unserer Gesundheit, könnte die aktuelle Gesetzeslage also zum Ziel und Inhalt haben? Ein abschließendes Urteil darüber, dürfen wir uns an dieser Stelle freilich noch nicht bilden - denn es könnte ja sein, dass der äußere Anschein trügerisch ist und die Regierung eben DOCH rationale Gründe und bislang unbekannte Expertisen zur Kenntnis gebracht wurden, die ihr Handeln auch rational erklärbar machen.
Bis es soweit ist, lassen wir aber einen wirklichen Experten zu Wort kommen, der sich strikt wissenschaftlich - und fachlich fundiert - mit der Abwägung von Für und Wider der Zulassung aktuell unter bedingter Zulassung stehender Impfplattformen - aus Sicht eines medizinischen Risikomanagements aufgrund akut vorhandener Befunde der Obduktionsergebnisse von offenbar in zeitlichem Zusammenhang mit der vermeintlichen Schutzimpfung plötzlich und unerwartet verstorbener - sonst sportlicher und keiner der bekannten Risikogruppen zugehörigen - junger Menschen befasst: "Zum Schluß. Wie könnte man Klarheit gewinnen, ob der Nutzen der Vektorimpfstoffe den möglichen Schaden überwiegt? Die evidence based medicine empfiehlt in solchen Fällen eine prospektive Kohortenstudie. Könnten wir in fünf Jahren die Schicksale von 100.000 Geimpften, zu 100.00 Ungeimpften miteinander vergleichen, dann wäre eine saubere wissenschaftliche Antwort möglich. Wenn man aber alle impft, wie das Impfpflichtgesetz es vorsieht, dann kann es in Zukunft keine Vergleichsgruppen mehr geben - und diese Frage wird in Österreich ungelöst bleiben." ( Univ.-Prof. Dr. Missliwetz - ab Minute 15:59 im Video unter diesem Link)
Wie, so fragt sich der kritische Beobachter, soll denn eine solche prospektive Kohortenstudie zur tatsächlich Qualität und Sicherheit der aktuell verimpften Stoffe und Substanzen in Zukunft durchgeführt werden, wenn durch eine Impfpflicht keine hinreichend große - und einander demografisch ähnliche - Kontrollgruppen mehr existieren, die eine - wie Prof. Missliwetz sagt - saubere wissenschaftliche Antwort auf die gestellten Fragen erst ermöglichen? Ein Schelm natürlich, wer Böses daran findet. In Summe ist dieser Umstand aber doch eine entscheidende und wesentliche Frage, die dringend öffentlich - und medial - aufgearbeitet werden sollte.
Und bis diese hinreichend geklärt ist, sprechen somit doch gewichtige äußere Umstände klar dafür, dass die soeben beschlossene Impfpflicht zur allgemeinen Sicherheit und im Interesse der tatsächlichen Gesundheit der Bevölkerung, vorerst ausgesetzt werden sollte. Denn es muss zumindest die Möglichkeit einer kritischen - und objektiven - wissenschaftlichen Aufarbeitung aktuell sich stellender, brennender Fragen rund um die Impfstoffsicherheit auch über mittelfristige bis langfristige Zeiträume hinweg, in jedem Fall gewahrt bleiben.