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In Deutschland dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und einer Körpergröße unter 150cm in Fahrzeug nur mitgenommen werden, wenn ein zugelassener Kindersitz vorhanden ist. Auskunft über die notwendigen Sicherheitsmerkmale geben die Normen der ECE 44-03 oder ECE 44-04.
Kein Teil einer ordentlichen Prüfung für eine gültige ECE-Zulassung ist jedoch die Ermittlung der Schadstoffbelastung, die Kinder durch die Nutzung eines Kindersitzes ausgesetzt sind. In den letzen Jahren haben sowohl der ADAC als auch die Stiftung Warentest diverse Sitze für Kinder getestet (ADAC). Die Zahl der Hersteller, die nicht auf gefährliche Schadstoffe bei der Produktion verzichten wollen, ist nachweislich gesunken. Allerdings gibt es immer noch diverse Unternehmen, dessen Kindersitze für den Nachwuchs bedenklich sind. Die Folgen können weitreichend sein.
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Warum werden Weichmacher eingesetzt?
Es sind verschiedene Stoffe, die bei der Produktion von Kindersitzen zum Einsatz kommen. Als bedenklich werden vor allem die vielen PAK eingestuften. Dabei handelt es sich um diverse polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Als besonders gefährlich wird der Stoff Naphtalin eingestuft. Der Stoff steht unter Verdacht, krebserregend zu sein. Er kann bei Kleinkindern neben Krebs auch Allergien auslösen oder die Fruchtbarkeit dauerhaft reduzieren. PAK können toxisch wirken, Organe schädigen und Schleimhautreizungen auslösen. Eine potenzielle Gefahr geht auch von anderen Stoffen wie Weichmachern oder Flammschutzmittel aus.
Der Grund, warum diese bedenklichen Stoffe bei der Herstellung von Kindersitzen zum Einsatz kommen, ist meist finanzieller Natur. Die herstellenden Unternehmen sparen mit dem Einsatz von PAK Produktionskosten und verbessern zudem die Eigenschaften ihrer Kindersitze. Gleichwertige, aber weniger und sogar ungefährlichere Alternativen zu diesen Stoffen sind vorhanden, jedoch mit höheren Anschaffungspreisen verbunden. Das würde die Gewinnspanne reduzieren oder den Kaufpreis nach oben kurbeln.
Die versteckte Schadstoffbelastung
Allein am Aussehen kann bei Kindersitzen nicht erkannt werden, wie hoch die Belastung mit PAK und anderen Schadstoffen im Detail ist. Frühere Vermutungen, dass bestimmte Farben eine höhere Belastung darstellen, haben sich inzwischen als falsch erwiesen. Wissenschaftler vermuteten, dass vor allem braune und blaue Farben mit gesundheitsschädlichen Stoffen verschmutzt sind. Grundsätzlich kann jede Farbe und jeder Stoff zu stark mit bedenklichen Schadstoffen verunreinigt sein.
Ein Indiz auf eine hohe Konzentration von PAK kann der Geruch eines neuen Produktes geben. Riecht ein neuer Kindersitz stark ölhaltig oder vermittelt einen besonders aggressiven Geruch, so ist die Schadstoffbelastung vermutlich sehr hoch. Wie die verschiedenen Tests der Stiftung Warentest oder des ADAC bewiesen haben, gibt der Kaufpreis hingegen keine Auskunft über die Qualität der Ware. Sowohl preiswerte Haltevorrichtungen als auch teure Markenprodukte können gesundheitlich unbedenklich sein und somit keine krebserregende Stoffe enthalten.
Gesetzliche Grenzwerte Kindersitze
Lange Zeit wurde die Verwendung der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe und anderer gesundheitsgefährdender Stoffe vom Gesetzgeber toleriert. Erst seit Mitte des Jahres 2008 wird beispielsweise bei der Vergabe des GS-Zeichens für geprüfte Sicherheit auch untersucht, wie hoch die Schadstoffkonzentration in verschiedenen Produkten ist. Ein Kindersitz ohne GS-Zeichen enthält daher wahrscheinlich mehr bedenkliche Weichmacher als Sitze mit entsprechender Kennzeichnung.
Einen Grenzwert für die maximale Belastung mit PAK gab es trotz Einführung der Prüfungen im Jahr 2008 jedoch nicht. Die Europäische Union hat lediglich Grenzwerte ermittelt, an die sich Unternehmen orientieren sollten. Wie frühere Testberichte der Stiftung Warentest zeigen, wurden diese Richtwerte jedoch selten eingehalten. Seit 2011 prüfte das unabhängige Institut diverse Verbraucherprodukte wie Autokindersitze. Wiederholt wurde dabei eine hohe Konzentration von gesundheitsschädlichen Stoffen bei Sitzen einiger Hersteller festgestellt. Zu gleichen Ergebnissen kam auch der ADAC bei seinen Tests.
Seit 2016 gilt eine europaweite Norm für Verbraucherprodukte hinsichtlich der Verwendung von krebserregenden PAK. Sie liegt bei 1 mg/Kg, bei Spielzeug sogar bei 0,5 mg/KG. Jedoch gilt der Grenzwerte nicht für alle PAK, sondern lediglich für acht Stoffe. Kindersitze für das Auto fallen zudem nicht unter den halbierten Grenzwert.
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Was Eltern tun können
Besorgte Eltern sollten die Gesundheit ihrer Kinder nicht riskieren und keine Kindersitzen mit zu hoher Schadstoffbelastung einsetzen. Einen Überblick über empfehlenswerte Produkte mit notwendiger ECE-Zulassung geben die jährlichen Testberichte unabhängiger Prüfinstitute wie dem ADAC oder die Stiftung Warentest. Sie informieren auch über die Sicherheit im Straßenverkehr.
Oftmals sind nicht nur die Plastikteile, sondern auch die Sitzbezüge der Kindersitze mit Schadstoffen belastet. Ratsam ist es daher, einen Sitz mit herausnehmbaren Bezügen zu kaufen. Vor der erstmaligen Nutzung sollte der Bezug heiß gewaschen werden. Anschließend sollte er nach Herstellerangaben wieder eingesetzt werden.
Stark nach Öl oder Plastik riechende Sitze sollten nicht eingesetzt werden. Verfügt der Kindersitz nicht über ein GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, besteht die Gefahr einer erhöhten Schadstoffbelastung. Allergien, ausgelöst durch Weichmacher oder PAK, zeigen sich oft erst nach einigen Tagen oder gar Wochen. Zeigt ein Kind Anzeichen einer Hautreizung oder sonstige allergische Reaktion, sollte ein Hautarzt oder Kinderarzt aufgesucht werden.
Informationen über den Umgang mit Schadstoffen erhalten interessierte Eltern beim Umweltbundesamt. Die Behörde mit Sitz in Dessau-Roßlau hat unter anderem eine aktualisierte Broschüre herausgegeben, die über polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe informiert.