Vorspiel:

Die Sendung extra 3 hat einen eher harmlosen Erdogan Scatch gesendet, in dem Erdogan von einem deutschen Gastarbeiter fern gesteuert wird. E. hat sich daraufhin aufgeführt, als wollte er die Karikatur eines tollwütigen Despoten abliefern. Einbestellen des Botschafters; Forderung die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen …

Erster Akt

Jetzt hat sich Böhmermann – vermutlich – gedacht wenn E. sich schon über diesen Scherz so aufregt, bin ich gerne bereit ihm ein wirkliches Schmäh – Gedicht zu widmen, dann weiß er wenigstens warum er sich erregt. Ob man dieses Gedicht als übertrieben verletzend betrachtet, oder ob man der Meinung ist der grobe Klotz E. hätte einen noch viel gröberen Keil verdient, diese Beurteilung möchte ich jedem, der dazu Lust hat, überlassen.

Zweiter Akt

E. reagiert erwartungsgemäß und fordert die Anklage Böhmermanns nach §103. Diese Anklage ist nur mit Regierungsermächtigung möglich. Jetzt hätte die Deutsche Regierung den Türken antworten können, dass dieser Paragraf veraltet sei, sie nicht daran denke ihn anzuwenden, auch hätte sie nicht damit gerechnet dass je ein Potentat die Anwendung verlangen könnte. So hätte sie antworten können. Hat sie aber nicht.

Dritter Akt

Es wird also zur Anklage kommen. Egal ob Böhmermann freigesprochen oder verurteilt wird, die unterlegene Seite wird wahrscheinlich den Instanzenzug bis zum Europäischen Gerichtshof beschreiten. Ob E. Und B. ein Ende des Verfahrens persönlich und beruflich erleben?

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fischundfleisch

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Spinnchen

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