Im Zuge des mit 1. Jänner in Kraft getretenen Verbots von Automatenglücksspiel in Wien hat sich eine Debatte entwickelt, zu der aus meiner Sicht ein wesentlicher Punkt festzuhalten ist:
Vor 29 Jahren wurde in Österreich die Angurtpflicht für Kfz-Insassen eingeführt.
Wurde dadurch das Problem „Unfalltote und Verletzte im Straßenverkehr“ gelöst?
Nein.
Wurden dadurch viele Leben gerettet und Menschen vor schweren Verletzungen bewahrt?
Ja.
Braucht es zur Verbesserung der Verkehrssicherheit noch andere Maßnahmen?
Selbstverständlich.
Hat die Angurtpflicht dazu einen Beitrag geleistet?
Selbstverständlich.
Eine im Sommer von der Wiener Polizei veröffentlichte Statistik belegt, dass für 98 Prozent aller Bankräuber Spielsucht als Hauptmotiv gilt.
Nein, das Automatenverbot wird das Problem Spielsucht nicht lösen. Selbstverständlich brauchen wir dazu noch eine Menge anderer Maßnahmen (Therapie, Werbebeschränkungen, etc.).
Daraus jedoch den Schluss zu ziehen, das Verbot bringe nichts, ist wie eine Ablehnung der Angurtpflicht mit dem Verweis auf nach wie vor zu beklagende Verkehrstote.
So wie die Angurtpflicht wird auch das Automatenverbot Unheil vermindern.
Diese Tatsache zu leugnen ist unredlich.