Putin will seine Leute meines Wissens NICHT gegen ihren Willen impfen.
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Nach diesem provokanten Teaser:
Ich erhielt heute eine Nachricht, daß sich die Leute bei den Parlamentsabgeordneten (D) gegen ein erneuertes Infektionsschutzgesetz und die Impfpflicht einsetzen sollen, weil beides demnächst sehr schnell durch den Bundestag gepeitscht wird.
Dies geschieht vermutlich eher als Machtdemonstration unserer Obrigkeit, auch im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine, und wird daher wohl tatsächlich so durchgewunken.
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Für den Fall, daß einige Abgeordnete tatsächlich noch an Fakten interessiert sein sollten, hier ein paar davon:
https://twitter.com/ValentinThoss https://pbs.twimg.com/media/FNGOI6nXwAQJk_x?format=jpg&name=small
https://twitter.com/ValentinThoss/status/1500137550412926978
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Frank und frei
Antwort an
@ValentinThoss
"Danke
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u60 Null Fremdschutz
=
Solidarität KEIN Argument f #Impfpflicht
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"Ordentliche Impfkampagne"
=
Impfen derjenigen, die es nötig haben, dann, wann es nötig ist.
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Als Geimpfter verteidige ich die Freiheit der individuellen Entscheidung zu d Lebensrisiko"
(https://twitter.com/FrankUnfrei/status/1500369671773691905)
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Ich hoffe doch, daß jeder Abgeordnete vor diesen Entscheidungen seine Hausaufgaben gemacht, und das letzte Papier des Ethikrates zur Impfpflicht durchgearbeitet hat.
Hier zu finden:
https://www.ethikrat.org/mitteilungen/mitteilungen/2021/deutscher-ethikrat-empfiehlt-ausweitung-der-gesetzlichen-impfpflicht/
Entgegen der Kurzverbreitung "Ethikrat empfiehlt allgemeine Impfpflicht" in unseren deutschen ÖR, haben 13 für eine allgemeine Impfpflicht, 7 für eine Impfpflicht Ältere&Vulnerable, und 4 gegen eine Impfpflicht gestimmt.
Außerdem haben die Impfpflicht-Befürworter diese an bestimmte Bedingungen geknüpft.
"Entscheidend ist zunächst, ob eine gesetzliche Impfpflicht dazu dienen soll, die zur Impfung verpflichteten Personen selbst vor einer Erkrankung zu schützen, oder ob sie dem Schutz anderer Menschen Allgemeinheit dient. Dabei würde der Selbstschutz der bislang ungeimpften Personen als Ziel einer gesetzlichen Impfpflicht nicht genügen. Zu Recht verweist das Bundesverfassungsgericht (im Kontext von Zwangsbehandlungen oder der Suizidhilfe) auf die Maßgeblichkeit des Willens des Grundrechtsträgers, „der sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder für den Umgang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit entzieht“.
Wie oben gezeigt, gibt es keine, oder kaum Fremdschutzwirkung bei dieser Impfung, bzw. diesem Virus.
"Unter Erforderlichkeitsgesichtspunkten zu klären wäre ferner erstens, wie sich eine mögliche allgemeine gesetzliche Impfpflicht zu der jüngst beschlossenen, einrichtungsbezogenen gesetzlichen Impfpflicht verhielte. Auch wenn der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu einer strengen Regelungskonsistenz verpflichtet ist, wäre es doch bedenklich, wenn nicht zunächst geprüft würde, inwieweit dieses Instrument ausreicht, um die gesteckten Ziele zu erreichen."
Wieviele Corona-Ausbrüche gab es in Altenheimen, und wie war dabei das Verhältnis zu geimpfter/ungeimpfter Belegschaft?
"Zweitens und noch grundlegender stellt sich die Frage, ob nicht allgemein eine nicht die gesamte (impffähige) Bevölkerung erfassende Impfpflicht, sondern eine Regelung, die eine risikoprofilbezogene Staffelung beinhaltet, ein gleichgeeignetes, aber milderes Mittel darstellt."
Siehe oben, Hongkong.
"Angemessenheit setzt voraus, dass der Nutzen der Maßnahme nicht außer Verhältnis zu den dadurch herbeigeführten Beeinträchtigungen stehen darf."
Der Ethikrat spricht hier nicht von etwaigen Impfschäden, vermutlich, weil er voraussetzt, daß Stiko und PEI darauf achten.
Ich persönlich glaube, daß die Impfung der Infektion vorzuziehen ist, aber 100%-ige Gewißheit gibt es nicht, weil es zum einen nicht möglich ist (wir Geimpfte SIND bis zu einem gewissen Grad IMMER Versuchskaninchen), und zum anderen wegen der ideologisch aufgeladenen Abwehr jeglicher Negativ-Meinungen zur Impfung.
"Unangemessen wäre es jedenfalls, wenn Personen zur Impfung verpflichtet würden, die im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden sollten, da sie dann ein stark erhöhtes gesundheitliches Risiko tragen müssten. Auch wenn diese Fälle selten sein mögen, ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht notwendig, solche Ausnahmekonstellationen zu regeln.Auch bei insoweit impffähigen Personen ist die Impfpflicht jedoch nicht bereits wegen des objektiv geringen Risikos, das mit den Impfungen verbunden ist, als angemessen anzusehen. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit beinhaltet, wie bereits erwähnt, auch den Schutz der eigenen Risikoeinschätzung. Das verweist auf die Bedeutung sorgfältiger Aufklärung."
Genauso wenig, wie die Wissenschaft vorhersagen kann, wer einen schweren Corona-Verlauf haben könnte, und wer nicht, kann sie auch nicht vorhersagen, wer schwerwiegende Impfreaktionen hat, und wer nicht.
Leider ist die einflussreiche MedTwitter-Bubble in dieser Hinsicht derart ideologisch verblendet, daß lediglich die Gefahr des anaphylaktischen Schocks akzeptiert wird, und alles andere als, mehr oder weniger, Einbildung/"Schwurbelei" abgetan wird.
Meine Vermutung:
Wer auf die Impfung stark reagiert, hätte auf die Infektion noch um einiges stärker reagiert.
Und wenn die Impfung in Einzelfällen zum Tode geführt hat, hätte die Infektion ganz sicher auch zum Tode geführt.
Bloß wäre der Tod durch Infektion dann eine Sache von Pech, Zufall, oder eigenem Verhalten gewesen, und nicht durch eine staatliche Verordnung herbeigeführt.
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Leider gibt es dann auch das hier:
"Demokratietheoretisch lässt sich, auch anhand historischer Beispiele, argumentieren, dass gesetzliche Pflichten einen befriedenden Effekt haben können und die aktuellen gesellschaftlichen Konflikte eher dämpfen als eskalieren würden – auch weil dann in Zukunft kein zusätzlicher moralischer und/oder sozialer Druck mehr aufgebaut werden müsste, da die gesetzliche Pflicht ausreichen würde. Indem auf Rechtsfolgebereitschaft statt auf individuelle Moral gesetzt werde, könnten Bürger mit guten Gründen unterschiedlicher Meinung sein – es gelten aber für alle die gleichen rechtlichen Regeln. So könnten auch positive Effekte auf die wachsende Polarisierung und die teils empfundene Atmosphäre von Bedrohung und Misstrauen entstehen. Die wohl erwogene Einführung einer allgemeinen Impfpflicht könnte zudem als Übernahme von politischer Verantwortung und Handlungsfähigkeit des Staates gedeutet werden."
Das führt mich zurück zu meinem ersten Beitrag im Dezember 2020, nachdem ich die Komplett-Löschfunktion entdeckte:
"So könnte die generell große Akzeptanz gegenüber den mit manchen Infektionsschutzmaßnahmen verbundenen Grundrechtseingriffen als Hinweis darauf gesehen werden, dass dem Staat größere Verantwortung hinsichtlich des Schutzes vor Krankheit zugewiesen wird, verbunden mit der Zubilligung entsprechender Befugnisse."
Zum einen halte ich es für unwahrscheinlich, daß es befriedigend wirkt, wenn ein relativ großer Teil der Bevölkerung gegen ihren Willen geimpft wird, und zum anderen wird mit dieser Verschiebung von Freiheit Richtung Staatlichkeit eine problematische Entwicklung der freien Demokratie nochmal erheblich verstärkt.
Der "momentane Putin" ist auch EURE Schöpfung. ;)
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Vielleicht würden einige Ethikratsmitglieder heute, in Anbetracht der minimalen Fremschutzwirkung der Impfung und der relativ milden Corona-Verläufe, anders entscheiden.
Ich hoffe noch, daß sich unsere Abgeordneten anders entscheiden, aber, im Zusammenspiel mit der Fanatisierung im Hinblick auf die Ukraine-Krise, bin ich eher pessimistisch.:(