Bevor ich zu meinen eigentlichen Vorschlägen komme, möchte ich vorausschicken, dass ich davon ausgehe, dass diese nur im Rahmen des Rechtsstaates realisiert werden – aber daran habe ich angesichts der Tatsache, dass findige Juristinnen und Juristen seit Beginn der Finanzkrise das Europäische Recht samt den Geist aller Verträge zum Schutz des Euro, der EZB und der Bürger im Auftrag der Regierenden zum Wohle der Banken und einiger weniger Spekulanten so passend gemacht haben, keine wirklichen Zweifel.
Folgende Maßnahmen könnte die EU also ergreifen, damit Griechenland zu Geld kommt, damit das geordnete Staatswesen gestärkt wird und (man kann sich ja auf einen 50 zu 50 Aufteilungsschlüssel einigen) Gläubiger auch zu Teilen ihres Geldes kommen.
Erstens: Von sämtlichen Bankguthaben und Wertpapierkonten griechischer Staatsbürger und Firmen bei Banken im EU-Raum werden 50 % als Quellensteuer eingefroren. Die Kontoinhaber haben die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen die Herkunft der Gelder aus korrekt versteuertem Einkommen nachzuweisen. Andernfalls wird nach Ablauf dieser Frist der eingefrorene Teil zur Hälfte an ein Treuhandkonto der EU-Kommission und zur Hälfte an die griechische Regierung überwiesen. Damit ist aber auch automatisch der verbliebene Rest weißgewaschen.
Ausländische Banken (insbesondere der Schweiz, Liechtensteins aber auch solche auf irgendwelchen Kanalinseln oder in Amerika) werden freundlich eingeladen, diese Maßnahme zu unterstützen (wenn man nicht weiß wie es geht: Schlag nach beim amerikanischen Finanzministerium unter dem Stichwort „Schweizer Banken“) oder aber auf Bankgeschäfte in der EU in Zukunft zu verzichten.
Europäische Banken, die diese Bestimmungen unterlaufen, verlieren ex lege ihre Banklizenz, ihre Organe (Aufsichtsräte, Vorstände) haften mit dem Privatvermögen für eventuell nach Inkrafttreten der Maßnahmen verschobene Gelder.
Zweitens: Auf Immobilienbesitz griechischer natürlicher oder juristischer Personen im EU-Raum wird von Gesetzes wegen ein Belastungs- und Veräußerungsverbot eingetragen. Gleichzeitig wird eine Zwangshypothek in Höhe von 50 % des letzten Kaufpreises intabuliert. Beides bleibt, bis analog zu oben die korrekte Versteuerung der Herkunftsgelder nachgewiesen wird. Nach, sagen wir, drei Jahren wird die Hypothek fällig gestellt und verwertet. Rest wie oben.
Drittens: Auch Luxusyachten und Öldampfer müssen irgendwann irgendwo mal in einen Hafen. Auch hier kann man entsprechend tätig werden und natürlich übrige Länder einladen, die EU dabei zu unterstützen. Eventuell die Steuererklärung vergessen habende Milliardäre und Reeder könnte man bei dem einen oder anderen High-Society-Event (die beliebten Orte lassen sich recherchieren) ganz dezent für ein Gespräch in ein Nebenzimmer bitten.
Viertens: Die „Vermessung der Welt“ ist nicht mehr so schwierig wie zu Zeiten von Humboldts. Ich bin so verwegen zu behaupten, dass für einen ersten, groben Wurf, ein ordentliches Grundbuch aufzubauen und damit eine entsprechende Besteuerung zu sichern, ein paar ordentlich ausgestattete PCs samt Monitor und Zugang zu Google-Maps und griechischen Klatschzeitungen reichen. Daran könnte man in einem sinnvollen Private-Public-Partnership-Modell ja auch private Investoren auf Provisionsbasis beteiligen.
Gerade hier könnte auch Österreich sinnvoll helfen: Wir sind nämlich im Bereich eGovernment und hier auch im Bereich Grundbuch Weltspitze und haben im BMF einige hervorragende Spezialisten zu diesen Themen sitzen.
Natürlich sind auch all diese Maßnahmen ein Eingriff in die Souveränität Griechenlands – nur würde es nur sehr bedingt Arme, Kranke und Kinder treffen und vielleicht wäre die griechische Regierung nach dem Good-Cop/Bad-Cop-Schema sogar froh, dazu gezwungen zu werden – ein Fifty Shades of Taxing zum Wohle (fast) aller.
Falls Griechenland ein paar Tipps und konkrete Handlungsanweisungen benötigt: Volker Pispiers hat hier sehr effizente Vorschläge