Ja, es stimmt. Es ist schon eine Weile her, seit meinem letzten Rundumschlag und eigentlich hat sich in der Zwischenzeit nicht wirklich viel getan, was es wert wäre, sich darüber aufzuregen. Das haben wir doch alles schon durchgekaut.
Susanne Winter ist aus der FPÖ ausgeschlossen worden. Na gut, das ist jetzt relativ neu, aber nicht wirklich überraschend. Sie hat sich hinreißen lassen, ihren Antisemitismus, der durchaus der Parteilinie entspricht, aber nicht zugegeben wird, öffentlich zur Schau zu stellen. Das kann der Oktoberrevoluzzer natürlich nicht durchgehen lassen. Schließlich kann man doch keine potenzielle Wählerschaft vergrämen. Für eine Handvoll Wählerstimmen würde Hace mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sogar seine Vorhaut opfern. Hat er doch schon einmal behauptet, er sein ein neuer Jude.
Christian Höbart, zum Beispiel, droht kein Parteiausschluss. Für ihn sind zwar Flüchtlinge weitgehend „Erd- und Höhlenmenschen“, die Traiskirchen „vermüllt“ haben, aber das ist für Strache in Ordnung, halten derartige Aussagen doch die Stammwählerschaft bei Laune.
Gestern, in der Pressestunde, verkündete der Revolutionsführer vollmundig, heute die halbe Bundesregierung inklusive ÖBB Chefetage bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, da diese „tagtäglich Gesetzesbruch“ begehe, Flüchtlinge unkontrolliert ins Land lässt und dann auch noch weitertransportiert. Damit betätige sich die Regierung auch noch als „Schlepperorganisation“.
Das ist natürlich Schwachsinn und Strache weiß das möglicherweise auch. So etwas kommt allerdings bei seiner intellektuell überdurchschnittlich benachteiligten Wählerschaft gut an. Als alter FPÖ-Haudegen kennt der Führer das StGB, weil seine Leute nicht selten damit in Konflikt geraten. Beim FPG scheint er nicht so sattelfest zu sein.
§ 114 FPG Schlepperei(1) Wer die rechtswidrige Einreise oder Durchreise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Nachbarstaat Österreichs mit dem Vorsatz fördert, sich oder einen Dritten durch ein dafür geleistetes Entgelt unrechtmäßig zu bereichern, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
Aber wahrscheinlich weiß Bumsti das eh und verfolgt einen ganz anderen Plan. Mit diesen Anzeigen versucht er die Ressourcen der Staatsanwaltschaft zu binden, damit sich diese nicht um die Verfolgung von Straftaten kümmern kann, welche von den Effen begangen wurden.