Alkohol am Steuer: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Alkohol ist zwar Teil unserer Gesellschaft und der Konsum alkoholischer Getränke gehört häufig zum guten Ton, aber am Steuer hat Alkohol nichts zu suchen. Zwar gilt wer nicht mittrinkt, häufig als Spaßbremse, aber bei Alkohol am Steuer hört der Spaß tatsächlich auf.

Alkohol verlängert die Reaktionszeit und erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls.

Im Jahr 2014 verloren knapp 3.400 Menschen ihr Leben auf deutschen Straßen. Jeder 13. Verkehrstote ging auf das Konto einer Alkoholfahrt. Trunkenheit im Verkehr ist daher ein hohes Risiko für Leib und Leben.

Wie wird das Fahren unter Alkoholeinfluss also geahndet?

Ab wann greift die deutsche Promillegrenze?

Es verwundert also nicht, dass die Behörden das Fahren unter Alkohol schwer bestrafen. Abhängig vom Promillewert handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat.

Es ist zwar ratsam gänzlich auf Bier und Co. zu verzichten, aber die deutsche Promillegrenze greift erst bei 0,5 Promille. Dieser Spielraum bleibt Fahranfängern und Personen bis zum 21. Lebensjahr, für die eine 0-Promille- Regel gilt, verwehrt.

Gesetzlich geregelt ist die Promillegrenze für das Auto und andere Kfz in §24a Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Verstöße gegen die Alkoholgrenze sind zunächst eine Ordnungswidrigkeit. Ab einem Wert von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, die vor einem Gericht verhandelt wird und entsprechend schwere Strafen nach einem Unfall nach sich

zieht.

In der deutschen Rechtsprechung sind gegenwärtig folgende Gesetze beim Alkohol am Steuer verbindlich:

 0 bis 0,49 Promille: keine Ordnungswidrigkeit

 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit

 Ab 1,1 Promille: Straftat wegen absoluter Fahruntüchtigkeit

 Über 1,6 Promille: Straftat und Anordnung einer MPU

Ein häufiger Trugschluss ist, dass ein hoher Promillewert nur beim Autofahren strafbar ist. Tatsächlich unterliegen auch Fahrradfahrern den gleichen Bedingungen.

Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer?

Gemäß Bußgeldkatalog droht für Alkohol im Straßenverkehr bei einem Promillewert unter 1,1 ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Bei weiteren Verstößen erhöhen sich die Bußen auf zunächst 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot und beim dritten Verstoß beträgt die

Geldbuße sogar 1.500 Euro.

Bei über 1,1 Promille machen sich Kraftfahrer sogar strafbar, wenn es nicht zum Unfall kam. Es folgen der Führerscheinentzug, drei Punkte in Flensburg und eine Gerichtsverhandlung, in der das genaue Strafmaß festgelegt wird. Als Strafe können bis zu fünf Jahre Haft anstehen.

Wann folgt eine MPU?

Bei der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung existieren keine bundeseinheitlichen Richtlinien, sondern Unterschiedliche je nach Bundesland. Vereinzelt wird eine MPU bereits ab einem Wert von 1,1 Promille verlangt, andere

Bundesländer sehen als Richtwert einen Promillewert von über 1,6 vor.

Darüber hinaus unterliegt die Anordnung einer MPU häufig dem Ermessen der Behörde. Bei wiederholtem Alkoholeinfluss am Steuer, auch wenn die Grenzwerte nie überschritten wurden kann es ebenfalls zur Anordnung einer MPU kommen. Dies ist der Fall, wenn Alkoholismus vermutet wird, da somit berechtigte Zweifel an der

Fahrtauglichkeit bestehen.

Weitere Informationen, rund ums Fahrverbot in Deutschland, hat der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e. V.  auf seinem umfangreichen Ratgeberportal www.fahrverbot.com zusammengestellt. Regelfahrverbote, generelle Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot abwenden und Ablauf des Fahrverbots stehen

Ihnen dabei als Oberrubriken bei der Schnittstelle zwischen Straf- und Verkehrsrecht als Information zur Verfügung.

Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Der VFBV e.V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und

www.flensburgpunkte.net.

Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Fachanwaltsverzeichnis zum Verkehrsrecht aufgebaut und gepflegt.

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