Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik stellt auf seinem Ratgeberportal fahrverbot.com ein kostenloses E-Book zum Thema Fahrverbot zur Verfügung.
Oft sind es vermeidbare Fehler, die aus Unachtsamkeit des Fahrzeugführers zu einem Bußgeldbescheid führen. Liegt dieser erst einmal im Briefkasten, sitzt der Schock tief. Für viele Betroffene ist ein Fahrverbot eine erhebliche Einschränkung des alltäglichen Lebens. Schnell kommt dann die Frage auf, ob sich ein Fahrverbot umwandeln oder sogar abwenden lässt. Deshalb hat der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik ein kostenloses E-Book erstellt, welches alle wichtigen Fragen rund um das Thema Fahrverbot klärt.
Wer ein Fahrverbot auferlegt bekommt, muss dieses im Normalfall innerhalb der nächsten vier Monate antreten, wenn es bei der betroffenen Person um einen Ersttäter handelt. Personen, denen innerhalb der letzten zwei Jahre schon einmal ein Fahrverbot auferlegt wurde, gelten als Wiederholungstäter und müssen dieses mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids antreten.
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Die Unterscheidung zwischen Erst- und Wiederholungstäter ist auch wichtig, wenn es sich darum handelt, das Fahrverbot umzuwandeln. Grundsätzlich ist es möglich, das Fahrverbot in eine Geldbuße umzuwandeln. Dabei ist es egal, wie wohlhabend der Kraftfahrer ist. Ein „Freikaufen vom Fahrverbot“ ist vom Gesetzgeber nämlich nicht vorgesehen. Ohne Anwalt lässt sich ein Abwenden des Fahrverbots allerdings kaum realisieren. Dennoch gibt es Umstände, in denen ein Bußgeld gezahlt werden kann. Wichtig ist, dass der Bußgeldbescheid genau geprüft wird. Ist das Dokument fehlerhaft, hat der Betroffene die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Auch bei Verjährung des Bußgeldbescheids, muss ein Fahrverbot nicht angetreten werden. In der Regel ist das nach drei Monaten der Fall, es sei denn es liegt ein Anhörungsbogen oder eine Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen vor. In diesem Fall beträgt die Frist bei Fahrlässigkeit sechs Monate und bei Vorsatz ein Jahr.
Ob das Fahrverbot tatsächlich in einen Bußgeldbescheid umgewandelt wird, entscheidet allein der Gerichtsbeschluss. Entscheidend dabei ist auch die Argumentation gegenüber dem Richter. Nur wenn keine grobe Pflichtverletzung vorliegt, kann von einem Fahrverbot abgesehen werden. Das ist z.B. bei einem Augenblicksversagen der Fall. Voraussetzungen dafür sind:
• Der Kraftfahrer ist eigentlich ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer und war nur kurzzeitig unachtsam und verstieß dadurch gegen die Verkehrsregeln.
• Er war nicht ortskundig.
• Der Verstoß war eine Ausnahme.
• Für die Geschwindigkeitsbeschränkung gab es keine weiteren Anhaltspunkte.
• Es wurde nur leicht fahrlässig gehandelt.
Ein weiterer Grund, ist der Fall der besonderen Härte, welcher z.B. bei Berufskraftfahrern vorliegt, wenn diese aufgrund des Fahrverbots gekündigt werden. Aber auch, wenn öffentliche Verkehrsmittel aufgrund körperlicher Leiden oder Mengel also aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht genutzt werden können oder die Pflege einer dritten Person ohne Führerschein nicht möglich ist, wird auf ein Fahrverbot verzichtet. In diesem Fall wird die Geldbuße bis auf das Doppelte erhöht.
Im Internet tauchen immer wieder Anbieter auf, welche gegen Geld Punkte oder Fahrverbote übernehmen. Von solch einem Geschäft ist allerdings dringend abzuraten, da es sich dabei um eine Straftat handelt. Im Ernstfall ist dann mit hohen Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu rechnen.
Das kostenlose E-Book finden sie hier. Weitere Informationen zum Thema Fahrverbot hat der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik auf seinem kostenlosen Ratgeberportal www.fahrverbot.com zusammengestellt. Dort finden sie alles Wissenswerte über Regelfahrverbote, generelle Fahrverbote bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.
Der VFBV. e. V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, verkehrsunfall.org, flensburgpunkte.net und fahrverbot.com.
Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Fachanwaltsverzeichnis zum Verkehrsrecht aufgebaut und gepflegt.