#crowdfunding Endlich gute Nachrichten. ABER: der Bürger wird entmündigt.

Streuen wir der Regierung zur Abwechslung einmal Rosen. Mit dem neuen Crowdfunding-Gesetz, das noch vor dem Sommer in Kraft treten könnte, gibt es für Startups späte Hoffnung. Bis jetzt hatten es Jungunternehmer in Österreich ja sehr schwer. Wer keinen Investor auftreiben konnte und sich bei Banken nicht hoch verschulden wollte, der hatte im Grunde keine Chance. Das dürfte jetzt anders werden. Zum ersten Mal wird Crowdfunding auch für Summen über Euro 250T ohne große Hürden möglich. Damit haben Start Ups und junge Unternehmen eine Alternative zur beschwerlichen Finanzierung durch Banken oder Venture Capital Investoren. Anbei ein Überblick über das geplante Gesetz – und was daran nicht optimal gelöst ist.

• Limitiertes Einzelinvestment:Neu ist, dass die Summe, die ein einzelner Anleger in ein Start-up investieren darf, auf 5000 Euro beschränkt wird. Diese Grenze kann auf bis zu 10.000 Euro ausgeweitet werden, sofern der Anleger nachweisen kann, dass er mehr als 2.500 Euro netto verdient.

Was heißt das? Das heißt leider, dass die Regierung ihre Bürger nicht für mündig genug einschätzt, ihr Geld so zu veranlagen wie sie es wollen. Jeder sollte mit seinem Geld eigentlich tun und lassen können, was er/sie will. Aber die Regierung glaubt, wir seien nicht intelligent genug und schreibt uns im Fall von Crowdfunding vor, wie viel wir ausgeben dürfen. Anlegerschutz? Übertrieben. Warum bitte macht das die Regierung nicht beim Glücksspiel? Da sagt sie uns auch nicht, wann wir genug verspielt haben. Ja, warum bloß nicht? Weil der Staat über diverse Firmen auch am Glücksspiel beteiligt ist. Und ins eigene Fleisch will man sich da natürlich nicht schneiden.

• Die Finanzierungsgrenze wurde angehoben: Der Maximalbetrag, den ein Unternehmen von seinen Anlegern einsammeln darf, wird von 250.000 Euro auf fünf Mio. Euro ausgeweitet. Erst ab diesem Betrag muss ein Kapitalmarktprospekt ausgegeben werden, wie er für börsenotierte Unternehmen konzipiert wurde. Die Prospektpflicht schränkt Start-ups insofern ein, als die Kosten, einen Kapitalmarktprospekt zu erstellen, mit zumindest 30.000 Euro sehr hoch sind. Das ist sinnvoll, und ist für Crowdfunding wie ein Befreiungsschlag.

Österreich ist beim Thema Crowdfunding sogar Vorreiter in der EU; Es wäre wünschenswert, wenn das auch in anderen Bereichen der Fall wäre.

Und die Frage bleibt: Wieso muss der Bürger entmündigt oder vor sich selbst geschützt werden?

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Dieter Knoflach

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