Versicherte in der "Beamtenversicherung" BVA oder in einer der 16 KFA (Krankenfürsorgeanstalten von Ländern und Gemeinden) genießen bessere Leistungen, kürzere Wartezeiten auf Behandlungstermine und können unter einer größeren Zahl von Ärzten [FN 1] wählen als Versicherte in den Gebietskrankenkassen.
Angesprochen auf diese Besserstellung lautet die typische Reaktion von Versicherten in diesen Krankenversicherungsträgern: „Ist ja logisch, wir zahlen Selbstbehalte, die GKK-Versicherten nicht.“
Wie wenig die 10%-igen Selbstbehalte der BVA-Versicherten diese großen Unterschiede rechtfertigen, erhellt ein Blick auf die exakten Werte: Im Schnitt zahlt ein GKK-Versicherter jährlich € 82,00 an Selbstbehalten, ein BVA-Versicherter € 218,00, macht eine Differenz von € 136,00.
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Doch schon die Arztleistungen je Versicherten liegen bei der BVA mit € 589,86 wesentlich über jenen der GKKn mit € 376,95. Das heißt, alleine durch die Arztleistungen ist die Differenz bei den Selbstbehalten mehr als überkompensiert. Hinzu treten Besserstellungen bei Ersätzen für Kontaktlinsen, Zahnkronen, Impfungen und viele andere Leistungen.
Gleichzeitig häuft die BVA mehrere hundert Millionen EUR an Rücklagen an, während die knausrigen Gebietskrankenkassen am finanziellen Limit laufen. Wie ist das möglich? Die Versichertenstruktur der Kassen unterscheidet sich wesentlich. Die Gebietskrankenkassen erfassen Arbeiter und Angestellte mit einem jährlichen Durchschnittseinkommen von € 19,915 (Arbeiter) bzw. € 37.447 (Angestellte), während bei der BVA die Vertragsbediensteten (€ 34.773) und Beamten (€ 57.576) des Bundes versichert sind. Die Beitragsgrundlagen sind bei BVA-Versicherten daher im Schnitt deutlich höher [FN 2], was die Einnahmen der Kasse steigert.
Dazu kommt, dass die 2.933.067 erwerbstätigen Arbeiter und Angestellten (2015) mit ihren Beiträgen in der Krankenversicherung 373.772 Arbeitslose mittragen, während sich die 559.475 öffentlich Bediensteten der BVA und die 162.000 Versicherten der KFA aus dieser Solidarität ausklinken.
Angesichts eines derart ungerechten Systems müsste es jedem redlichen Sozialdemokraten und jedem anständigen Christlichsozialen die Zehennägel aufrollen. Müsste.
[FN 1] Z.B. hier nur KFA
[FN 2] Zwar gilt für die BVA-Versicherten keine Höchstbeitragsgrundlage, doch ist die Zahl der GKK-Versicherten, die jenseits der Höchstbeitragsgrundlage verdienen, überschaubar klein. Arbeiter verdienen praktisch nie so viel, bei den Angestellten liegt in etwa das oberste Dezil der Bestverdiener über der Grenze von € 4.980.