Der Finanzbetrüger Michael S. ist deutscher Staatsbürger. Bis zu seiner Haft wohnte er im noblen Fürstentum Liechtenstein. Ebendort und in der Schweiz wurde er für seine Machenschaften rund um die Money Service Group MSG und die SAMIV AG zu insgesamt acht Jahren Haft verurteilt. Doch was hat das mit Österreich zu tun?
Hier kommt die Vorarlberger Firma integra ins Spiel. Größter Gesellschafter von Integra ist die Vorarlberger Arbeiterkammer. Das Unternehmen erhält Mittel des Arbeitsmarktservice (AMS) und beschäftigt sich mit Personalleasing sowie der Integration von Langzeitarbeitslosen. Dort hat Michael S. im Jahr 2015, noch während seiner Haftzeit, zu arbeiten begonnen, nämlich als Freigänger in der Fahrradwerkstatt.
Im April 2016, rund zwei Jahre bevor das Schweizer Urteil rechtskräftig war, wurde Michel S. als „Bereichsleiter Personalentwicklung“ dieser integra installiert. Dafür war es offensichtlich weder notwendig, eine Ausbildung oder Berufserfahrung in Personalentwicklung noch eine Ausbildung oder Berufserfahrung in der Sozialarbeit mitzubringen. Bei der integra heißt es dazu: „wir haben diesen unkonventionellen Schritt intern ausführlich diskutiert“ sowie „lange überlegt und uns dann für ihn entschieden“.
Michael S. muss also während seiner Zeit als Freigänger in der Haft diese Fahrräder auf derart großartige Weise repariert haben, dass er schon während seines Prozesses in Rorschach, Kanton St. Gallen, aussagen konnte, er habe eine „Anstellung im Personalbereich in Österreich in Aussicht“ – und dann gleich eine als Bereichsleiter. Was für ein Glücksfall.
Schon 2016 haben Mitarbeiter von integra die Geschäftsführung darauf aufmerksam gemacht, dass bei Michael S. noch rechtliche Probleme offen seien. Spätestens im September 2018 wusste auch AK-Präsident Hubert Hämmerle, dass die AK-Tochter integra den Finanzbetrüger mit offener Haftstrafe beschäftigte (so SPÖ-LAbg Michael Ritsch). Doch erst im Jänner 2019, als sich die Behauptung, Michael S. hätte alle Strafen abgebüßt, nicht mehr halten ließ, wurde das Dienstverhältnis beendet: Man einigte sich einvernehmlich auf 31.03.2019. Jemanden, der seinen Arbeitgeber über eine offene Haftstrafe belogen hat, würde man fristlos entlassen. Aber weil die Verantwortlichen alles wissen mussten, ging das nicht.
Warum also ein Deutscher mit Liechtensteiner Wohnsitz sowie mit Haftstrafen in Liechtenstein und der Schweiz von einer österreichischen Sozialeinrichtung resozialisiert wird, noch dazu in der Position eines Bereichsleiters Personalentwicklung, bleibt offen. Da sitzen wohl noch ein paar Leute auf einem schmutzigen Geheimnis.
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