Es herrscht das Bild vor, wer viel arbeite und hohe Beiträge in die Pensionsversicherung zahle, bekomme dafür später einmal eine gute Pension. Doch das stimmt nur zum Teil.
Die Höhe der österreichischen Pension in der Sozialversicherung berechnet sich – vereinfacht gesprochen – aus der Anzahl der Beitragsmonate, der Höhe der Beiträge und dem Zeitpunkt des Pensionsantritts. Wer viele Beitragsmonate aufweist, viel verdient hat und später in Pension geht, bekommt mehr. Wer weniger Beiträge in weniger Monaten eingezahlt hat und früher in Pension geht, bekommt weniger. Die soziale Absicherung für eine Art „Mindestpension“ sichert die Ausgleichszulage, die jedenfalls auf EUR 909,42 (Jahr 2018) aufstockt. Eine jährliche Erhöhung mit der Inflationsrate des Vorjahres sieht das Gesetz vor.
In den letzten Jahren sind allerdings immer wieder abgestufte („sozial gestaffelte“) Pensionserhöhungen durchgeführt worden: Kleine Pensionen wurden stärker erhöht. Wer 45 und mehr Jahre gearbeitet hat, vielleicht erst mit 66 Jahren in Pension gegangen ist und daher eine höhere Pension bezieht, musste sich mit einer kleineren Pensionserhöhung oder überhaupt mit einem Fixbetrag bescheiden. Das Signal der Regierung an die Versicherten ist klar: Wer mit 62 vorzeitig in Pension geht und Abschläge in Kauf nimmt, wird dafür mit besseren Pensionserhöhungen belohnt. Es zahlt sich für Versicherte mit einer durchschnittlichen Bemessungsgrundlage also aus, möglichst früh mit dem Arbeiten aufzuhören.
Noch krasser stellt sich die Situation bei Teilzeitbeschäftigten dar. Seit wenigen Jahren gibt es nämlich die sogenannte „Ausgleichszulage plus“: Wer 30 Beitragsjahre nachweist, bekommt mindestens EUR 1.022,00 (Jahr 2018) an Bruttopension. Verdient beispielsweise eine alleinstehende Teilzeitkraft im Spar brutto 800 oder 900 Euro, bringt ihr das für die Pension genau gar nichts mehr, sobald sie 30 Beitragsjahre erreicht hat. Jeder zusätzliche Monat erhöht die Pension um null. Aus pensionsrechtlicher Sicht können solche Personen die Arbeit sofort niederlegen und stattdessen Arbeitslosengeld und Notstandshilfe beziehen.
Solche Fehlanreize sind Ergebnis einer völlig falschen Pensionspolitik. Wer schon sein ganzes Leben lang Steuern auf sein Einkommen bezahlt hat, hofft zu Unrecht auf eine solide Pension für seine hohen Sozialversicherungsbeiträge. Er wird in seiner Pension nochmals Opfer einer zusätzlichen Umverteilungspolitik im Pensionssystem und muss massive Kaufkraftverluste hinnehmen. Die Fleißigen werden so zu den Dummen gemacht.
Sozialrechtsexperten äußern rechtliche Bedenken in Bezug auf diese abstuften Pensionserhöhungen: So sieht Univ.-Prof. Theodor Tomandl in der Staffelung der Pensionserhöhung ein Diskriminierungsproblem, sein Kollege Univ.-Prof. Wolfgang Mazal verweist (wie auch NEOS) auf die Aushebelung des Versicherungsprinzips.
Die ÖVP/FPÖ-Regierung setzt also den Kurs der alten SPÖ/ÖVP-Regierung fort und sendet ein klares Signal: Hören Sie auf zu arbeiten, so früh es geht. Finanziell zahlt es sich nicht aus, einen Tag länger zu hackeln als nötig. Damit das tatsächliche Pensionsantrittsalter gesteigert werden kann, muss es sich aber auszahlen, länger zu arbeiten. Die Menschen sind nämlich nicht blöd, sie können besser rechnen als die meisten Sozialminister.
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