Am 28.02.2018 passiert ein Gesetz aus der Schreibmaschine des Österreichischen Bauernbundes den Nationalrat. Was ist geschehen?
Auf Grund einer Gesetzesänderung aus 2012 mussten die Einheitswerte für landwirtschaftliche Liegenschaften neu festgesetzt werden. Auf Basis dieser Einheitswerte verrechnet die Sozialversicherung der Bauern die Beiträge an die Versicherten.
Die Versendung der Bescheide über die Einheitswerte an die einzelnen Bauern hat ein bisschen gedauert. Daher schreibt Vizepräsidentin Theresia Meier im Jahresbericht 2016 der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, man habe auf der Homepage der SVB einen Beitragsrechner eingerichtet. Damit sei das Problem gelöst, es könnten sich alle SVB-Versicherten ausrechnen, ob eine Nachzahlung auf sie zukomme.
Am 21.04.2017 publiziert die Landwirtschaftskammer einen Artikel des Dr. Weichselbraun, worin dieser schreibt: „Die Einheitswerthauptfeststellung ist mit einer Aussendungsquote von 97 bis 98% weitgehend abgeschlossen.“ Seit April 2017 dürfte ein Großteil der verbliebenen 2 bis 3% ebenfalls den Bescheid erhalten haben.
Warum bekommt Österreich dann Anfang 2018 ein Gesetz zur Verschiebung dieser Beitragserhöhung, wenn man die wenigen verbliebenen Einzelfälle auch locker aufrollen könnte? Ganz einfach: Für die vier Landtagswahlen Anfang 2018 hat der ÖVP-Bauernbund ein Geschenk an die eigene Klientel gebraucht. So kann man seit Dezember 2017 in jeder Bauernzeitung nachlesen, dass jetzt die „Entlastungen direkt zu den Höfen“ kämen, wie Bauernbund-Präsident Abg.z.NR Georg Strasser seine Klientelpolitik in Worte fasst.
Zwar fehlen der SVB jetzt € 40 Mio. Einnahmen aus den höheren Beiträgen. Aber die aus Steuermitteln massiv querfinanzierte Bauernkasse kann es sich leisten, dem Bauernbund ein Wahlgeschenk zu spendieren.
So ähnlich wurde das ja vor gut einem Jahr mit dem zur Hälfte geschenkten Quartal in der bäuerlichen Sozialversicherung gemacht. Am Ende zahlt die Gemeinschaft der Steuerzahler für die Wahlwerbung des Bauernbundes. Als Zahlstelle wird die Sozialversicherungsanstalt der Bauern eingeschoben.
Dazu passt, dass dieses Gesetz nie in Begutachtung gegangen ist. Es wurde auch nicht im zuständigen Sozialausschuss behandelt, sondern an den Fachleuten vorbei durch den Budgetausschuss geschummelt.
Der Finanzminister hat nichts bemerkt. Und auch die FPÖ hat wohl gerade wieder irgendwelche Kellerlieder gesungen.