Seit Freitag wissen wir also nun über die neuen, verschärften Corona-Verordnungen Bescheid - und kennen uns erst recht nicht aus.
Ich schreibe das, weil meine Familie hier konkret betroffen ist - wir hätten Anfang Oktober eine große Hochzeit im Familienkreis geplant mit rund 60 Personen.
Nun wurde in der Pressekonferenz angekündigt, dass ab Montag, 21. September, "private Feiern in Gaststätten nur mehr bis zu 10 Leuten erlaubt sein werden, mit Ausnahme von Begräbnissen".
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Danke!
Bei Letzterem hat man anscheinend in der letzten Zeit doch dazugelernt - DAS traut man sich jetzt doch nicht mehr, nämlich den Leuten einen gebührenden Abschied von ihren Lieben zu verbieten.
Aber was Hochzeiten oder andere Feiern anbelangt, ist die Sache schon wieder anders - die sind anscheinend "Virenschleudern".
Auch was Zusammenkünfte in privaten Wohnungen anbelangt, wurde die Zahl von höchstens 10 Personen schnell revidiert - man hätte nämlich dafür keine verfassungsrechtliche Grundlage, das könne man gar nicht verbieten, dass sich die Leutln in ihren eigenen vier Wänden mit mehr als 10 Leuten treffen...
So der Kanzler auf eine diesbezügliche Nachfrage einer Journalistin während der PK.
Nachdem wir aber persönlich von der neuen Regelung betroffen sind - aus oben erwähnten Gründen - habe ich mich jetzt bemüht, den Verordnungs-Text ausfindig zu machen.
Und konnte Folgendes finden:
Zitiere:
"Gastronomie
Essen und Trinken ist in geschlossenen Räumen nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen erlaubt.
Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Beim Verlassen des Verabreichungsplatzes hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und ab 21. September zudem einen MNS zu tragen (außer am Sitzplatz).
Ab 21. September: maximale Personenanzahl pro Tisch: 10
Sperrstunde: 1:00 Uhr
Das Personal hat bei Kundenkontakt in geschlossenen Räumen einen MNS zu tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.
Veranstaltungen
Als Veranstaltung gelten insbesondere geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung. Dazu zählen jedenfalls kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Filmvorführungen, Ausstellungen, Vernissagen, Kongresse, Schulungen und Aus- und Fortbildungen.
Es besteht die Möglichkeit, Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit bis zu 1500 Personen in geschlossenen Räumen und mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit bis zu 3000 Personen im Freiluftbereich durchzuführen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen in geschlossenen Räumen und mehr als 750 Personen im Freiluftbereich müssen von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden."
Zitat Ende
Über "private Feiern" habe ich dort des weiteren überhaupt nichts gefunden...
Aber - entscheidend ist ja das, was da steht:
Da steht nämlich keinesfalls, dass mehr als 10 Personen NICHT ERLAUBT sind, sondern lediglich, dass nicht mehr als diese besagten 10 AN EINEM TISCH sitzen dürfen.
Und: es ist auch nirgendwo festgehalten, dass die Leute nicht aufstehen dürfen - es steht nur, dass sie ihre Konsumation an den Tischen zu sich nehmen müssen. Die Wirtin hat uns am Freitag gesagt, dass keine Musik gemacht werden dürfe....
WO steht das?
WAS JETZT?
Dürfen jetzt Hochzeiten mit mehr als 10 Leuten gefeiert werden - oder doch nicht?
Versteckt sich deren Verbot irgendwoanders in der Verordnung - oder doch nicht?
Dräut uns ein neuer Oster-Supergau, wo man den Leuten auch zuerst weisgemacht hat, sie dürften nicht mehr als 5 Leute zu sich einladen - um danach kleinlaut zugeben zu müssen, das wäre so gar nicht in der Verordnung gestanden?
I kenn mi nimma aus...