Haben Sie sich in letzter Zeit eine neue Lampe für Ihre Wohnung geleistet, vielleicht einen schicken Deckenfluter mit - selbstverständlich! - LED-Leuchten, und eventuell einer zusätzlichen Leselampe?
Nun, dann haben Sie vielleicht die gleiche Erfahrung gemacht wie ich - ist EINE der LEDs hinüber, können Sie auch die Lampe entsorgen, weil die Leuchtmittel nicht zu tauschen sind.
Selbiges ist uns gerade passiert:
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Danke!
Wir hatten eine schicke Leuchte mit einem Deckenfluter, einer zusätzlichen Leselampe und zudem noch einem im Deckenfluter extra angebrachten Kranz aus kleinen bunten Leuchten, die wie Stimmungsleuchten wirken, ständig die Farbe wechseln.
Die Leuchte hat also drei Funktionen.
Und was sich seit einigen Wochen schon abgezeichnet hatte, ist nun tatsächlich eingetreten, der Deckenfluter funktioniert nicht mehr.
Wir müssen uns also, nur weil ein Drittel der Funktion den Löffel abgegeben hat, selbiges mit der gesamten Lampe tun.
Das ist jetzt nicht wirklich wirtschaftlich oder gar im Sinne eines halbwegs seriösen Umweltschutzes, oder?
Wir haben uns also notgedrungenermaßen auf die Suche nach einer neuen WZ-Lampe begeben - und haben dabei die Entdeckung gemacht, dass es keine Lampen mehr zu geben scheint, bei denen man die Leuchtmittel tauschen kann.
Also haben wir in den sauren Apfel gebissen und uns eine neue Lampe zugelegt.
Jetzt steht die alte da mit ihrer "Zweidrittel"-Funktion - zu schade zum Wegwerfen, aber verkaufen kann man sie auch nicht, weil ja der Deckenfluter nicht mehr funktioniert.
Der mir Angetraute hat sich nun die Mühe gemacht und das von uns gegangene Leuchtmittel ausgebaut (man kann es auf dem beigefügten Bild bewundern).
Dieser Leuchtteil war mit sage und schreibe DREI Schrauben angebracht.
Was also hindert die Hersteller daran, diese Zubehörteile, ganz genauso wie die guten alten Glühbirnen, als tauschbares Teil anzubieten?
- Diese Frage ist natürlich eine rein rhetorische - es ist schlicht und ergreifend die Geldgier, denn sonst würden sich die Leutln ja nicht alle paar Jahre eine neue Lampe kaufen (müssen), das versteht sich sowieso von selbst.
Wieso das aber von einer EU in der Form gestattet wird, die doch sonst auf dem Umweltthema draufhockt wie die Spinne im Netz, erschliesst sich mir nicht ganz...
Wir haben übrigens aus der Not eine Tugend gemacht:
Nachdem die Qualität der neuen Leselampe leider bei weitem nicht der der alten entsprach, weder an Helligkeit, noch am beweglichen Schwenkarm, der leider zu kurz ist, haben wir von unserer alten Lampe den Deckenteil abmontiert - und ich habe jetzt zwei Lampen nebeneinander am Sofa stehen, einen Deckenfluter und eine Extra-Leselampe.
Ist zwar nicht rasend elegant, dafür seh ich aber weiter GUT beim Lesen, Nähen, etc.
Und ich hab meine völlig funktionsfähige Leselampe nicht entsorgen müssen.
Ähnliches wird seit geraumer Zeit auch bei diversen anderen Elektroartikeln beklagt - einzelne verschleissanfällige Teile im Inneren werden verlötet, verklebt - also schlicht so angebracht, dass man sie nicht austauschen kann, und das betreffende Gerät im Falle des Bruches, etc., somit komplett entsorgen muss.
Es werden anstelle von Metallteilen in diverse Geräte absichtlich welche aus Kunststoff eingebaut, weil die viel leichter brechen können, es werden in teuren Kleingeräten fixe Akkus eingebaut, die man nicht wechseln kann, und sich somit ein neues Gerät kaufen muss, wenn der Akku hinüber ist, der Beispiele gibt es wohl genügend.
Wer hat es nicht schon einmal erlebt - die Waschmaschine, die völlig überraschend wenige Zeit nach dem Ende der Gewährleistungsfrist den Geist aufgibt?
Man nennt diese Entwicklung GEPLANTE OBSOLESZENZ - Elektrogeräte sollen nach einer bestimmten, relativ kurzen Zeit des Gebrauchs kaputtwerden, möglichst auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, damit sich die Kunden neue anschaffen müssen.
Das belebt die Wirtschaft.
Das ist aber bei weitem kein neues Phänomen - nein, diese unselige Praxis hat schon begonnen, als man vor fast 100 Jahren das Phoebuskartell gründete.
Wikipedia sagt uns dazu Folgendes:
"Das Phoebuskartell war ein Gebiets-, Normen- und Typenkartell, das im Dezember 1924 in Genf von den international führenden Glühlampenherstellern gegründet wurde. Ziel des Kartells waren Absprachen zum Austausch von Patenten und technischen Informationen sowie die Aufteilung des Weltmarktes für Glühlampen unter den Beteiligten.
Bekannt wurde das Kartell in neuerer Zeit durch die Absprache zur Begrenzung der Lebensdauer von Glühlampen auf 1.000 Stunden. Es ist umstritten, ob es sich hierbei um eine legitime Normung oder eine illegitime Kartellabsprache handelte. Das Kartell existierte nachweislich bis mindestens 1942. Der Name leitet sich von der 1926 in Genf eingetragenen Firma Phoebus S.A. Compagnie Industrielle pour le Développement de l'Éclairage ab, an der die Kartellmitglieder Anteile gemäß ihren Marktanteilen hielten."
Die Wirtschaftstreibenden, bzw. Hersteller von Gebrauchsartikeln wussten also schon vor fast 100 Jahren, wie man den Kunden das Geld am leichtesten aus der Tasche zieht.
In ihrer Gier nach immer mehr Einnahmen und Wirtschaftswachstum hat die Wirtschaft jedoch auf den klitzekleinen Fakt vergessen, dass wir heutzutage bereits praktisch in einem Meer von Müll waten und uns damit ernsthafte Probleme schaffen - alles auf dem Prinzip des wirtschaftlichen Wachstums und Profits, ohne Rücksicht auf Verluste.
Immerhin gibt es erfreulicherweise immer mehr kleine Handwerker und Reparaturwerkstätten, die sich auf das Reparieren diverser Geräte spezialisiert haben - man MUSS also nicht jedes Gerät sofort entsorgen, sondern kann es auch um wenig Geld reparieren lassen.
Denn es sind oft nur ganz kleine und dementsprechend günstige Bestandteile, die lediglich getauscht werden müssen, damit ein Gerät auch weiterhin gute Dienste tut.